Bundesland (D): Nordrhein-Westfalen

Die Wiehltalbahn ist eine 23,6 Kilometer lange eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn in Nordrhein-Westfalen. Sie trägt die Streckennummer 2680 und verläuft entlang der Wiehl von Osberghausen (an der Aggertalbahn) nach Waldbröl im Oberbergischen Kreis. Auf der Strecke findet seit 1999 ein touristischer Personenverkehr statt, von 2007 bis 2010 gab es Güterverkehr. Nach einer elfjährigen Ruhepause wurde im Frühjahr 2021 der Güterverkehr auf Teilen der Strecke wiederum aufgenommen.

Die Wiehltalbahn steht wegen ihrer eisenbahngeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz. Dies zeigt sich neben der wirtschaftlichen Bedeutung für die Steinbruchbetriebe im Wiehltal besonders darin, dass neben der in Hermesdorf abzweigenden Wissertalbahn nach Morsbach noch drei weitere Strecken von der Wiehltalbahn abzweigten oder erreichbar waren.

Viele Jahre lang – vor allem 2006–2010 – wurde zwischen den Kommunen entlang der Strecke und dem Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn um ihren Bestand und den Bahnbetrieb gestritten, auch des Öfteren vor Gericht. Dies führte zu deutschlandweiter Beachtung.Eva-Maria Thoms: Posse auf dem Nebengleis. – Fünf Kommunen in NORDRHEIN-WESTFALEN ist nichts zu teuer, um eine kleine Eisenbahnlinie stillzulegen. In: Die Zeit. 19. Dezember 2007.

Geschichte

Geschichte bis zur Stilllegung links|mini|Empfangsgebäude des Bahnhofs Wiehl

Nachdem der Oberbergische Kreis durch die Aggertalbahn erschlossen wurde, kam es zu einem wirtschaftlichen Aufschwung in der Region. Hiervon profitierte auch das Wiehltal, was zur Gründung mehrerer Steinbrüche führte. Diese forderten ebenfalls eine Bahnanbindung, um die langen Transportwege zu bereits vorhandenen Bahnstrecken verkürzen zu können. Die Strecke wurde deshalb in erster Linie für den Transport von Grauwacke gebaut. Dies bezeugt die Streckenführung, die schon vor der Einstellung des Personenverkehrs für diesen ungünstig teilweise an den Ortskernen vorbeilief.

Die Wiehltalbahn wurde am 21. April 1897 bis Wiehl und am 15. Dezember 1906 bis Waldbröl eröffnet. 1908 folgte das Teilstück der Wissertalbahn nach Morsbach, das bereits mit der Stadt Wissen verbunden war. Bei den zu Beginn genannten drei weitere Strecken handelte es sich um die Bahnstrecke Brüchermühle–Wildbergerhütte (Eröffnung 1910), welche bis in die 1960er Jahre in Brüchermühle abzweigte, Kleinbahn Bielstein–Waldbröl (1915), die bis 1957 (Personenverkehr) und 1966 (Restgüterverkehr) die Bahnhöfe Bielstein und Waldbröl auf einer eigenen, separaten Trasse verband, schmalspurige Bröltalbahn (1870) von Waldbröl nach Hennef (Sieg).

Durch die Wirtschaftsbetriebe kam es auf den Strecken zu einem hohen Personenverkehrsaufkommen durch Pendler. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einem Niedergang der Steinbruchindustrie. Zudem wurde durch die Individualisierung des Personenverkehrs durch das Auto der Personenverkehr auf den oberbergischen Strecken geringer. 1953 wurde die Bröltalbahn stillgelegt, 1960 die Stichstrecke nach Wildbergerhütte und der Personenverkehr nach Morsbach. Auf der Wiehltalbahn endete der Personenverkehr 1965.

Ende der 1960er-Jahre endete der Verkehr mit Dampflokomotiven auf der Wiehltalbahn, nun kamen ausschließlich Diesellokomotiven zum Einsatz.

Über 70 Jahre bestand planmäßig eine Verbindung von Wuppertal über die Wuppertalbahn, die Volmetalbahn und die Aggertalbahn auf die Wiehltalbahn nach Waldbröl. Die Leistung wurde lange Zeit von einer auf den regionalen Strecken recht typischen Lokomotive der preußischen Baureihe P 8 erbracht. Nach der Stilllegung der Wiehltalbahn im Personenverkehr fuhren diese Züge bis Ende der 1970er-Jahre noch bis Dieringhausen.

Der Güterverkehr fand noch bis zu seiner Einstellung am 5. Oktober 1994 statt. Die offizielle Stilllegung der Strecke erfolgte am 24. Dezember 1997. mini|Die Dampflok Waldbröl im Eisenbahnmuseum Dieringhausen mini|Der Bergische Löwe mit der Dampflok Waldbröl am Haltepunkt Weiershagen mini|Empfangsgebäude des Bahnhofs Oberwiehl (2004) mini|Neue Bahnhofsschilder der Wiehltalbahn, an allen Stationen aufgestellt mini|Ehemalige Anschlussstelle RWE, von der Brücke am Haltepunkt Alperbrück gesehen

Wiedereröffnung 1998

Seit dem 16. November 1998 hat der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn e. V. die Strecke gepachtet und betreibt sie in Zusammenarbeit mit der WB WiehltalBahn GmbH. mini|Wiehltalbahn unter der Wiehltalbrücke

Aktionen gegen die Bahn

Bei der Einweihung eines Kreisverkehrs in Wiehl im September 2006 erklärte der damalige Landesverkehrsminister Oliver Wittke: „Die weitere Aufrechterhaltung der Museumsbahnstrecke ist ein Hindernis für die weitere Entwicklung in der Stadt Wiehl.“ Das damalige Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zielte darauf ab, die gesamte Strecke stilllegen und entwidmen zu lassen. Hierdurch sollten nach Abbau der Bahnanlagen in Waldbröl und Wiehl geplante Straßenbauprojekte verwirklicht werden können. Dieser Auffassung wurde, insbesondere im Hinblick auf touristische Zwecke und den anlaufenden Güterverkehr, durch den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn widersprochen. Während Verkehrsminister Wittke die Wiehltalbahn mehrfach öffentlich als „Treppenwitz“ bezeichnete,Kommentar des Eisenbahnvereins und Presseartikel rief die Junge Union Wiehl gar zu einem Boykott der Bahnlinie auf., Artikel auf der Website der Jungen Union Wiehl

Mehrere Industriebetriebe forcierten eine Stilllegung der Strecke, um zur Erweiterung ihrer Betriebsgelände die Flächen der Bahntrasse in Anspruch nehmen zu können. Einer davon war, unterstützt durch die Industrie- und Handelskammer, die BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft in Wiehl, die von Mitte der 1930er-Jahre bis zur Einstellung des Güterverkehrs 1994 selbst der wichtigste Kunde der Strecke war. Der Firmeninhaber betätigte sich als starker Kritiker der Reaktivierung.Kampf gegen die WiehltalbahnDie Zeit, Online-Ausgabe 9/2006

Verkauf der Strecke an die Kommunen

Am 15. Dezember 2006 wurde die Wiehltalbahn zusammen mit der anschließenden Reststrecke der Wissertalbahn von der Deutschen Bahn offiziell an die Städte Waldbröl und Wiehl sowie an die Gemeinden Morsbach und Reichshof verkauft. Unterstützt wurden die Gemeinden hierbei durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, der zinsfreie Darlehen gewährte. Die Käufer haben am selben Tag die Absicht bekundet, die Strecke endgültig stillzulegen und abzubauen. Die Gemeinde Waldbröl nahm dabei trotz Überschuldung einen von der Kommunalaufsicht nicht genehmigten Kredit in Höhe von 430.000 Euro auf.

Rechtsstreit

Am 26. Januar 2007 entschied das Verwaltungsgericht Köln zugunsten der RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH. Das Land Nordrhein-Westfalen wurde verurteilt, eine längerfristige Betriebsgenehmigung zu erteilen, unabhängig vom Bestehen eines Pachtvertrags. Bis dahin war die Betriebsgenehmigung nur um jeweils einen Monat verlängert worden. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das öffentliche Recht (hier: Erteilung der Betriebsgenehmigung) höher anzusehen sei als das Zivilrecht (hier: ausgelaufener Pachtvertrag). Daraus ergab sich die paradoxe Situation, dass der Betrieb auf der Strecke trotz fehlenden Pachtvertrags erlaubt werden musste.

Im Januar 2007 richtete der Orkan Kyrill in Europa große Schäden u. a. in Wäldern an. Per Güterzug wurden einige Monate lang dreimal wöchentlich große Mengen Bruchholz abtransportiert. Im Februar 2007 eskalierte der Streit um die Stilllegung der Wiehl- und Wissertalbahn. In der Presse wurde berichtet, der Bürgermeister von Wiehl, Werner Becker-Blonigen, sowie der Erste Beigeordnete der Stadt hätten anonyme Drohanrufe erhalten. Davon distanzierte sich der Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn umgehend.Stellungnahme des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn zu den Drohanrufen Obwohl das Verkehrsministerium in oben genanntem Urteil zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung verurteilt worden war, weigerte es sich zunächst, diese tatsächlich zu erteilen. Die Klägerin (RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH) musste deswegen erneut vor Gericht ziehen und die Betriebsgenehmigung einklagen, die am 28. Februar 2007 vom Verwaltungsgericht Köln durch einstweilige Anordnung ausgesprochen wurde. Am 7. Juli 2008 lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ab. Damit wurde das Urteil vom 26. Januar 2007 rechtskräftig.Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (PDF; 515 kB) vom 7. Juli 2008

Nachdem zwei Wochen zuvor bereits für den Abschnitt Osberghausen–Waldbröl durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium eine Betriebsgenehmigung für die nächsten 50 Jahre erteilt worden war, folgte am 2. September 2008 die Betriebsgenehmigung für den Abschnitt Hermesdorf–Morsbach der Wissertalbahn. Hier setzte sich der Streit mit der Aufstellung eines nicht der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechenden Prellbocks durch den Bauhof der Gemeinde Morsbach fort. Als die Betriebsgenehmigung vorlag, wurde durch die Gemeinde Reichshof eine Eisenbahnbrücke bei Denklingen aus Sicherheitsgründen gesperrt. Als Begründung wurde durch die Gemeinde angeführt, dass ein Gutachten des Landesbetriebes für Straßenbau einen Brückenwartungsweg aus Holz am Rande der Stahlbrücke als baufällig einstufte. Fußgänger, welche verbotenerweise die Brücke nutzen, könnten dabei zu Schaden kommen. Der Förderkreis hat angekündigt, sich im Bedarfsfall über diese Sperrung hinwegzusetzen, da die Gemeinde kein Recht zur Sperrung hatte, da dies nur der RSE als Betreiber obliegt. Hierfür bestand zunächst kein Bedarf, da der Streckenabschnitt zu dieser Zeit noch nicht wieder befahren wurde. Das Gutachten eines unabhängigen Gutachters, welches im Auftrag der WiehltalBahn GmbH im Rahmen der üblichen turnusmäßigen Bauwerkskontrolle erstellt wurde, bescheinigte der Brücke zwar Mängel, jedoch keine Baufälligkeit.

Die Gemeinde Waldbröl hat den ursprünglich geplanten Straßenkreisverkehr, der auf der zugeschütteten Bahnstrecke errichtet werden sollte, aufgrund der oben genannten Gerichtsurteile mit einer Tunnellösung kombiniert. Dieser „Boxbergkreisel“ wurde am 8. September 2017 feierlich eröffnet.https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/mein-blatt/lokal-anzeiger/waldbroel/es-kreiselt-wieder-boxberg-kreisel-eingeweiht-28413054

Die Gemeinde Wiehl beharrte jedoch weiterhin auf dem Abriss der Bahnstrecke und stellte Anfang Mai 2007 einen Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG bei der Bezirksregierung Köln.Bundesanzeiger Am 14. November 2008 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die Entwidmung aufgrund des bestehenden Betriebes nicht rechtens war. Zudem empfahl das Gericht den klagenden Kommunen, zu überdenken, weitere Klagen zu erheben, da ein anderer Ausgang von Verfahren aufgrund der eindeutigen Rechtslage nicht zu erwarten sei und diese Klagen mit Steuergeldern bezahlt würden. Nach Ansicht der Wiehltalbahner bestand damit eine vor allem von den Güterverkehrskunden lange erhoffte Rechtssicherheit, die Investitionen und langfristige Planungen ermögliche. Wichtig war der Bahn auch, dass diese Verfahren von Anfang an mit diesem Ausgang zu erwarten waren, wurde doch bereits vor dem Kauf der Strecke durch die Kommunen ein Rechtsgutachten vorgelegt, welches diesen Ausgang prognostizierte.

Anfang 2009 wurde bekannt, dass die Bezirksregierung Köln und die Kommunen nach dem Urteil gegen die Entwidmung nicht in die Berufung gehen werden., Kölner Stadt-Anzeiger vom 7. Januar 2009 Der Rechtsstreit war damit beendet und die Strecke hat eine Betriebsgenehmigung bis 2056. Somit ist der gesamte Bestand der Strecke gesichert.Rechtsstreit erledigt – Endlich freie Fahrt für Wiehltalbahn, Kölner Stadt-Anzeiger vom 19./20. Januar 2009

Nach dem Rechtsstreit