Als Fachkonferenz (abgekürzt: FK) wird ein Mitwirkungsgremium an deutschen Schulen bezeichnet.
Fachkonferenz in Brandenburg Die Fachkonferenz wird für jedes einzelne Schulfach oder für mehrere Schulfächer zusammen gebildetvgl. z. B. § 87 I BbgSchulG (7.7.19) und berät über alle das Fach oder den Fachbereich betreffenden Angelegenheiten. Im Rahmen der Beschlüsse anderer Gremien wie der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz entscheidet sie u. a. über Lehr- und Lernmittel, Leistungsbewertung, Fortbildungen und fachinterne Bewertungskriterien.vgl. z. B. § 87 III BbgSchulG (7.7.19)
Zu ihren Mitgliedern gehören alle Lehrer, die in dem entsprechenden Fach unterrichten, und Vertreter der Schüler und der Eltern als beratende Mitglieder.
Einzelnachweise
Kategorie:Schulische Organisation (Deutschland)