mini|Polnisch-russische Grenze mini|Übersichtskarte des Kaliningrader Gebiets

Die heute gültige polnisch-russische Grenze ist eine fast geradlinig verlaufende, etwa 232 Kilometer lange Trennung zwischen der Republik Polen (Mitglied der Europäischen Union (EU), NATO) und der Oblast Kaliningrad in der Russischen Föderation (Mitglied der GUS, OVKS). Das Kaliningrader Gebiet ist eine Exklave, d. h. ein Gebiet, das nicht mit dem übrigen Russland verbunden ist.

Ihren Verlauf legte das im Zweiten Weltkrieg zwischen der Sowjetunion und der von Josef Stalin eingesetzten faktischen Regierung Polens zur Aufteilung Ostpreußens geschlossene Grenzabkommen vom 27. Juli 1944 fest. Im Jahr 2004 wurde diese Grenze zur Außengrenze der EU, des Schengen-Gebietes und der NATO zur Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.

Im Jahr 2024 begann Polen mit dem Bau von Ostschild eine Reihe von Grenzverstärkungen, die im Kriegsfall eine Invasion Russlands behindern sollen.

Geschichte Die Änderungen der Grenze zwischen Polen und Russland lassen sich bis in die frühe Geschichte beider Nationen zurückverfolgen. Eines der frühesten Ereignisse war das Eingreifen des polnischen Königs Bolesław I. in den Kiewer Erbfolgekrieg im Jahr 1018. Nach der Gründung der Königlichen Republik Polen-Litauen erstreckte sich die polnische Ostgrenze, die zum größten Teil mit dem Moskauer Zarenreich (später Russisches Kaiserreich) identisch war, von der Ostsee im Norden bis zum Schwarzen Meer im Süden. In der Zeit der ersten Teilung Polens (1772, 1793 und 1795), die die russischen Grenzen um 480 km nach Westen verlagerte, teilten sich mehrere kleine polnische Staaten wie das Herzogtum Warschau und Kongresspolen eine Grenze mit dem Russischen Reich.

Nach dem Ersten Weltkrieg Nach dem Ersten Weltkrieg teilte die neue Zweite Polnische Republik eine Grenze mit der Sowjetunion, die während des Polnisch-Sowjetischen Krieges geformt und im Friedensvertrag von Riga an der Linie Dsisna–Dokschyzy–Słucz–Korez–Ostroh–Sbrutsch bestätigt wurde. Diese Grenze war 1407 Kilometer lang.

Im Zweiten Weltkrieg Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs hatte die Sowjetunion die Ostgebiete Polens annektiert und am 1. November 1939 in die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (USSR) bzw. die Belarussische Sozialistische Sowjetrepublik (BSSR) sowie am 3. August 1940 das Gebiet um Vilnius in die Litauische Sozialistische Sowjetrepublik eingegliedert. Seit 1941 in der Anti-Hitler-Koalition mit den USA und Großbritannien vereint, beharrte die Sowjetunion gegenüber der polnischen Exilregierung auf der Anerkennung ihrer seit 1940 bestehenden Grenze zu Polen.

Im Rahmen der mit ihren Alliierten auf der Konferenz von Teheran verabredeten Westverschiebung Polens schloss die Sowjetunion, die mittlerweile einflusslose polnische Exilregierung übergehend, am 27. Juli 1944 mit der von ihr eingesetzten zukünftigen Regierung der Volksrepublik Polen das bis 1967 geheim gehaltene Grenzabkommen, das im Artikel 1 die Ostgrenze Polens dem Verlauf Curzon-Linie anpasste, wobei sie auf Gebiete um Białystok und im Umkreis von Brest verzichtete, die ursprünglich der BSSR zugeschlagen werden sollten.David R. Marples: Die Sozialistische Sowjetrepublik Weißrußland (1945–1991). In: Dietrich Beyrau, Rainer Lindner (Hrsg.): Handbuch der Geschichte Weißrußlands. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-36255-2, S. 166–177, hier S. 167. Ergänzend dazu sollte laut Artikel 2 vorbehaltlich einer endgültigen Friedensregelung „der nördliche Teil Ostpreußens mit der Stadt und dem Hafen Königsberg an die UdSSR, der ganze übrige Teil Ostpreußens sowie der Danziger Bezirk […] an Polen übergehen,“ während der Artikel 3 den Verlauf dieser Grenze beschrieb, den Stalin mit einem „dicken roten Stift“ auf einer Landkarte vorgegeben hatte, und der Artikel 5 für ihre „örtliche Festlegung“ die Bildung einer polnisch-sowjetischen Kommission vorsah. Im Westen sollte Polen laut Artikel 4 seine Grenze bis zur Oder-Neiße-Linie ausdehnen.Siehe Manfred Zeidler: Kriegsende im Osten. Die Rote Armee und die Besetzung Deutschlands östlich von Oder und Neiße 1944/45. Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56187-1, zum Vorgang S. 56–66, Zitate S. 59. Im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 setzte Stalin die beinahe wörtliche Übernahme der bereits verwirklichten Bestimmungen des Geheimvertrags vom Juli 1944 durch. Das nördliche Gebiet um Königsberg wurde der Russischen SFSR zugeschlagen, obwohl eine Angliederung an die Litauische SSR sinnvoller gewesen wäre, während Polen seinen Anteil an Ostpreußen den neu gegründeten Woiwodschaften Danzig, Olsztyn und Suwałki zuwies. Die Orte, sofern sie nicht aufgelöst oder zu größeren Einheiten zusammengefasst wurden, bekamen russische beziehungsweise polnische Namen. Die Bevölkerung der sowjetischen Seite wurde vollständig vertrieben und durch Sowjetbürger ersetzt, die der polnischen Seite fast vollständig durch Polen ersetzt.

Die neue polnisch-sowjetische Grenze war zunächst 1321 Kilometer lang und unterlag einer geringfügigen Änderung, den polnisch-sowjetischen Gebietsaustausch von 1951, der die Grenzlänge auf 1244 Kilometer reduzierte. Durch die sehr willkürliche Grenzziehung wurde die Infrastruktur massiv gestört. Traditionelle Wohngebiete und die regionale Versorgungslogistik wurden zerrissen. Da aber die Nachbarschaft der Deutschen ohnehin nicht mehr existierte und zudem das unmittelbare Grenzgebiet in großen Teilen unbesiedelt blieb, wurden die Folgen nur bei der Unterbrechung von überregionalen Verkehrswegen spürbar.

Aktuelle Grenze Die 1944 festgelegte Grenze zwischen Polen und Russland erhielt im Jahr 1990 indirekt durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag als Deutschland betreffend endgültig ihre völkerrechtliche Anerkennung. Sie wird durch eine Reihe von Rechtsdokumenten geregelt, von denen viele aus der Zeit der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion stammen, einschließlich eines Grenzabkommens vom 16. August 1945. Während die tatsächliche Grenzlinie nach dem Fall der Sowjetunion unverändert blieb, verwandelte sie der Zerfall der Sowjetunion über die polnisch-russische hinaus in eine polnisch-litauische, polnisch-belarussische und polnisch-ukrainische Grenze. Die polnisch-russische Grenze wurde im polnisch-russischen Vertrag von 1992 bestätigt und 1993 ratifiziert.

Die polnisch-russische Grenze ist die zwischen Polen und der russischen Oblast Kaliningrad. Das Gebiet hat als Exklave keine Landverbindung zum übrigen Russland. Die Grenze ist 232,04 km lang, einschließlich des 22,21 km langen Anteils in der Ostsee, der die Hoheitsgebiete abgrenzt. Der größte Anteil stößt in Polen an die Woiwodschaft Ermland-Masuren, der äußerste Osten an die Woiwodschaft Podlachien und der westlichste Abschnitt (an der Weichsel-Nehrung) an die Woiwodschaft Pommern.

Die letzte Festlegung der Grenze vom 5. März 1957 lautet: Die Vertragsparteien bestätigen, dass die bestehende Staatsgrenze zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Volksrepublik Polen im Ostseegebiet, wie sie auf der Berliner Konferenz von 1945 festgelegt wurde, von der Grenzmarke Nr. 1987 abläuft, die an der Kreuzung der Ostsee errichtet wurde, die Grenzen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (Kaliningrad Region), der Litauischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Polnischen Volksrepublik bei der Abgrenzung der sowjetisch-polnischen Staatsgrenze in den Jahren 1946–1947 in allgemeiner westlicher Richtung, 0,5 Kilometer nördlich der bewohnten Ortschaft Żytkiejmy, 4 km nördlich der bewohnten Ortschaft Gołdap, 0,5 km südlich der bewohnten Ortschaft Krylovo, 3 km südlich der bewohnten Ortschaft Schelesnodoroschny, 2 km südlich der bewohnten Ortschaft Bagrationowsk, 4 km südlich der bewohnten Ortschaft Mamonowo, 7 Kilometer nördlich der bewohnten Ortschaft Braniewo (ehemals Braunsberg) und von dort über das Frische Haff und die Frische Nehrung bis zu einem Punkt am Westufer dieser Nehrung 3 Kilometer nordöstlich der bewohnten Ortschaft Nowa Karczma (die Entfernungen zwischen den bewohnten Orten und der Grenze sind annähernd).

Als Polen im Jahr 2004 der EU beitrat, wurde diese Grenze zu einer Außengrenze der EU mit einem Nicht-EU-Land. Es ist eine der fünf Grenzen, die Russland mit der EU teilt.

Im Jahr 2008 gab es drei zugelassene Straßen-Grenzübergänge zu Polen und drei Bahn-Grenzübergänge (siehe Tabelle). Am 24. November 2010 wurde zwischen Grzechotki und Mamonovo der größte Straßenübergang eröffnet. Weitere Übergänge wurden ausgebaut (Perły-Krylovo, Piaski-Baltiysk, Rapa-Ozyorsk), da die EU-Standards von Polen verlangten, mindestens sieben Passagen an dieser Grenze zu betreiben.

Grenzgebiet Kleiner Grenzverkehr Da das Gebiet Kaliningrad klein, homogen und eine Exklave innerhalb der EU ist, wurde für das gesamte Gebiet im Jahr 2011 der Status eines Grenzgebiets verhandelt, das den Bestimmungen des Kleinen Grenzverkehrs unterlag. Der Vertrag zwischen der Republik Polen und der Russischen Föderation, der im Juli 2012 in Kraft trat, erlaubte den Einwohnern ausgewählter, grenznaher Kreise der Woiwodschaften Ermland-Masuren und Pommern sowie den Einwohnern der gesamten russischen Oblast Kaliningrad, ohne Visum in diejenigen Zonen im Nachbarstaat zu reisen, die vom Vertrag erfasst werden. Ausreichend war ein Eintrag im Pass (als fälschungsgesicherter Aufkleber), der den Einwohnern der Gebiete problemlos ausgestellt wurde. Der Grenzverkehr entwickelte sich lebhaft. Im ersten Quartal 2012 gab es an der polnisch-russischen Grenze den lebhaftesten Verkehr an Grenzen, die Polen mit den Nicht-EU-Ländern teilt (verglichen mit der Grenze zur Ukraine und zu Belarus). In diesem Zeitraum waren die Mehrzahl der Grenzüberschreitungen spontane Tagesaufenthalte, um im Nachbarland einzukaufen. Es waren 45 % der Ausländer, die nach Polen einreisten und 87 % Polen, die nach Russland einreisten. 22 % Ausländer und 7 % Polen überquerten Grenzen zum Zweck des Tourismus und des Transits. Ab 2013 wurde die Einrichtung zusätzlicher Grenzübertrittspunkte in Betracht gezogen.

Infolge des russischen Kriegs in der Ostukraine und der russischen Annexion der Krim im März 2014 kam es ab 2014 durch schärfere Kontrollen auf Waren, die unter Embargos fallen und durch ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis zu deutlichen Störungen des kleinen Grenzverkehrs. Sanktionen, Restriktionen und politische Bedenken behinderten den Grenzverkehr. 2016 hat Polen den kleinen Grenzverkehr ausgesetzt. Für die Einreise ist ein reguläres Visum erforderlich, das schwieriger zu beschaffen, kostenpflichtig und begrenzt gültig ist. Somit wurde die Reisefreiheit auf privilegierte Bürger eingeschränkt.

Russischer Überfall auf die Ukraine Seit September 2022 hat Polen einen Einreisestopp für russische Bürger verhängt. Als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine hat Estland die Einreise für Russen mit Schengen-Visum weiter beschränkt. Seit 19. September 2022 dürfen russische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum für touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen, Sport- und Kulturveranstaltungen hier nicht mehr einreisen – unabhängig davon, von welchem Mitgliedsland das Visum ausgestellt wurde.RBB24.de: Lage an Grenzen nach Einreisestopp für Russen ruhig, 20. September 2022 Am 2. November 2022 kündigte der polnische Verteidigungsminister Mariusz Błaszczak den Bau einer Sperre entlang der Grenze zur russischen Exklave Kaliningrad an, um illegale Migration zu verhindern.

Die polnische Regierung (Kabinett Morawiecki III) verbot am 16. September 2023 die Einreise von Fahrzeugen, die in Russland zugelassen sind.n-tv.de: Polen verbietet russischen Fahrzeugen die Einreise, 16. September 2023