mini|Plenarsaal der Werchowna Rada Die Werchowna Rada ( „Oberster Rat“, vor 1991 auch „Oberster Sowjet“) ist nach der Verfassung der Ukraine das einzige gesetzgebende Organ (Parlament) im Einkammersystem der Ukraine. Parlamentspräsident ist seit dem 8. Oktober 2021 Ruslan Stefantschuk (Sluha narodu). Versammlungsort der Werchowna Rada ist das gleichnamige, 1939 fertiggestellte Parlamentsgebäude in Kiew.
Die seit 1938 bestehende Werchowna Rada hat gesetzlich 450 Sitze, von denen jedoch 26 permanent vakant sind. Dies sind die Sitze, die die Bevölkerung der Krim, sowie Teile der Oblaste Donezk und Luhansk repräsentieren sollen. Diese Gebiete sind durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und den Russisch-Ukrainischen Krieg nicht unter ukrainischer Kontrolle, sodass Wahlen zur Werchowna Rada dort nicht stattfinden können.
Die letzten Parlamentswahlen fanden am 21. Juli 2019 statt. Das geltende Wahlrecht sieht (wie in vielen anderen Staaten auch) vor, dass während des Kriegszustands keine Wahlen stattfinden dürfen. Die nächste Parlamentswahl ist damit unmittelbar nach Ende des Krieges angesetzt.
Aufgaben Die Werchowna Rada ist einziges gesetzgebendes Organ und steht als solches der durch den Präsidenten und das Ministerkabinett verkörperten Exekutive gegenüber. Die Aufgaben richten sich vorwiegend nach den Artikeln 85 und 92 der Verfassung. Zu diesen zählen: die Gesetzgebung, der Beschluss über Verfassungsänderungen, Beschluss des Staatshaushalts, Beschluss zum Abhalten eines Referendums, Zustimmung zur Ernennung des Ministerpräsidenten und der übrigen vom Präsidenten ernannten Beamten sowie Misstrauensanträge gegen diese, Beschluss über die Rahmenbedingungen der Innen- und Außenpolitik von Ministerkabinett und Präsident, Aufstellung der Streitkräfte der Ukraine, Beschluss über den Kriegsfall und Kriegserklärungen, parlamentarische Kontrolle des Präsidenten und des Ministerkabinetts, Auflösung der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim, sofern dies durch das Verfassungsgericht der Ukraine wegen verfassungswidrigem Verhalten bestimmt wurde, die Amtsenthebung des Präsidenten. Anders als in parlamentarischen Systemen kann die Werchowna Rada selbst nicht unmittelbar die Regierung oder das Staatsoberhaupt aus dem Amt entheben. Hierzu bedarf es wenigstens eines anderen Verfassungsorgans (des Verfassungsgerichts im Falle des Präsidenten, des Präsidenten im Falle des Ministerpräsidenten und des Ministerpräsidenten im Falle der übrigen Minister). Im Unterschied zum reinen präsidentiellen System hat sie aber ein Initiativrecht hinsichtlich dieser Amtsenthebungen.
Arbeitsweise Die Abgeordneten der Werchowna Rada können sich freiwillig zu Fraktionen zusammenschließen. Die Mindestgröße einer Fraktion beträgt 25 Abgeordnete. Die Bildung der Fraktionen ist unabhängig von der Parteizugehörigkeit des Mandatsträgers.
Parlamentspräsident Die Werchowna Rada wird vom Parlamentspräsidenten ( „Kopf, Vorsitzender“, inoffiziell „Sprecher“) geleitet und nach außen vertreten. Dieser sowie zwei Stellvertreter werden aus der Mitte der Abgeordneten von den Abgeordneten für die Legislaturperiode gewählt, können aber durch Neuwahl ersetzt werden. Er bereitet die Sitzungen vor und erhält die Hausordnung aufrecht.
Liste der Parlamentspräsidenten
Präsidenten der Werchowna Rada seit der Unabhängigkeit 1991 waren bislang: # Name Name in kyrillischer Schrift Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Partei 1 Leonid Krawtschuk Леонід Кравчук 23. Juli 1990 5. Dezember 1991 KPU 2 Iwan Pljuschtsch Іван Плющ 5. Dezember 1991 11. Mai 1994 parteilos 3 Oleksandr Moros Олександр Мороз 18. Mai 1994 7. Juli 1998 SPU 4 Oleksandr Tkatschenko Олександр Ткаченко 7. Juli 1998 21. Januar 2000 KPU (2) Iwan Pljuschtsch Іван Плющ 1. Februar 2000 14. Mai 2002 VDP 5 Wolodymyr Lytwyn Володимир Литвин 28. Mai 2002 6. Juli 2006 FVU (3) Oleksandr Moros Олександр Мороз 6. Juli 2006 4. Dezember 2007 SPU 6 Arsenij Jazenjuk Арсеній Яценюк 4. Dezember 2007 12. November 2008 BJuT – Oleksandr Lawrynowytsch (kommissarisch) Олександр Лавринович 12. November 2008 9. Dezember 2008 parteilos (5) Wolodymyr Lytwyn Володимир Литвин 9. Dezember 2008 12. Dezember 2012 VP (BL) 7 Wolodymyr Rybak Володимир Рибак 13. Dezember 2012 22. Februar 2014 PR 8 Oleksandr Turtschynow Олександр Турчинов 22. Februar 2014 27. November 2014 AVV 9 Wolodymyr Hrojsman Володимир Гройсман 27. November 2014 14. April 2016 BPP 10 Andrij Parubij Андрій Парубій 14. April 2016 29. August 2019 VF 11 Dmytro Rasumkow Дмитро Разумков 29. August 2019 7. Oktober 2021 Sluha narodu 12 Ruslan Stefantschuk Руслан Стефанчук 8. Oktober 2021 amtierend Sluha narodu
Leonid Krawtschuk „erbte“ als Vorsitzender des Obersten Sowjets der Ukrainischen SSR das Amt im August 1991 (Unabhängigkeitserklärung) und übte dieses bis zur ersten Präsidentschaftswahl im Dezember 1991, welche er für sich entschied, aus. Sitzungen Der Alterspräsident der Werchowna Rada lädt zur konstituierenden Sitzung nach der Wahl einer neuen Werchowna Rada. Diese gilt als zustande gekommen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer gesetzlichen Mitglieder gewählt wurden. Anschließend wird der Präsident der Werchowna Rada gewählt, welcher sodann die Leitung übernimmt. Die Werchowna Rada tritt verfassungsgemäß am ersten Dienstag im Februar und September eines Jahres zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Dazwischen beruft der Parlamentspräsident auf Antrag eines Drittels der Parlamentsmitglieder oder des Präsidenten der Ukraine unter Angabe der Tagesordnung außerordentliche Sitzungen ein. Das Parlament tagt grundsätzlich öffentlich, kann mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder die Öffentlichkeit aber ausschließen. Es richtet Ausschüsse/Kommissionen für die Ausarbeitung von Beschlüssen und Vorlagen ein. Entscheidungen dürfen aber nur durch das Plenum, mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder und durch die Abgeordneten persönlich getroffen werden. Das Parlament bleibt solange bestehen, bis ein neu gewähltes zur ersten Sitzung zusammengetreten ist. Die vorzeitige Auflösung durch den Präsidenten der Ukraine ist nur im Ausnahmefall zulässig, jedoch nicht während des ersten halben Jahres nach dessen Wahl. Initiativrecht für Gesetzesvorlagen haben der Präsident der Ukraine, jeder Abgeordnete, das Ministerkabinett und die Nationalbank der Ukraine.
Tumulte und Schlägereien Im Parlament der Ukraine ist es bereits mehrfach, vor allem bei wichtigen Abstimmungen, zu Tumulten und zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Abgeordneten verfeindeter Parteien gekommen. So hatte im Dezember 2003 eine Abstimmung zur Änderung der ukrainischen Verfassung zu tumultartigen Szenen geführt.Die Ukraine vor einer Verfassungsreform-Schlägerei im Parlament Länderberichte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Januar 2004. Am 27. April 2010 kam es während der Ratifizierung des Flotten- und Gasabkommens mit Russland erneut zu tätlichen AuseinandersetzungenDie Schlacht in der Werchowna Rada FAZ vom 5. Mai 2010. und im Dezember 2010 kam es nach der Verhaftung der Politikerin Julija Tymoschenko wieder zu Schlägereien zwischen Abgeordneten.Schlägerei im ukrainischen Parlament Die Presse vom 16. Dezember 2010. Im Mai 2012 und März 2013 führten dann Debatten über die Stärkung der Rolle der russischen Sprache zu Prügeleien im Parlament.Ukrainische Politiker lassen die Fäuste sprechen Spiegel Online vom 25. Mai 2012. Am 16. Januar 2014 kam es im Parlament, vor dem Hintergrund der Verabschiedung von Gesetzen, die u. a. die Versammlungsfreiheit einschränken, erneut zu Schlägereien unter den Abgeordneten.Abgeordnete prügeln sich im Parlament blutig, Die Welt vom 16. Januar 2014.
Wahlsystem Die Abgeordneten (Deputierten) werden der Verfassung nach in freien, allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen durch das ukrainische Staatsvolk, d. h. alle Staatsangehörigen der Ukraine ohne Ansehung ihrer Nationalität, für eine Wahlperiode von 5 Jahren gewählt.
Wahlberechtigt ist dabei jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz in der Ukraine hat. Staatsangehörige im Ausland können sich über die zuständige diplomatische Vertretung im Gastland als Wähler registrieren lassen. Das Wahlrecht verliert, wer durch ein Gericht für geschäftsunfähig erklärt wurde. Wählbar ist, wer wahlberechtigt ist, zum Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 5 Jahren im Staatsgebiet der Ukraine lebt. Ausgeschlossen hiervon ist, wer rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Das Wahlsystem ist seit 2011 eine Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahlsystem mit 225 Direktmandaten und ebenso vielen Listenkandidaten. Es handelt sich damit um ein Grabenwahlsystem, d. h., es findet keine Verrechnung zwischen Listen- und Direktmandaten statt. Die Direktmandate werden in 225 Wahlkreisen im gesamten Staatsgebiet durch Mehrheitsentscheid bestimmt, für die Listenkandidaten bildet die gesamte Ukraine einen Wahlkreis. Es besteht eine Sperrklausel von 5 % für die Direktmandate und insgesamt von 3 % für jeden Block oder Partei, um überhaupt Sitze zu erhalten.
Zusammensetzung Das ukrainische Parlament befindet sich seit der Wahl vom 21. Juli 2019 in der IX. Legislaturperiode. Nach mehreren Gründungen parlamentarischer Gruppen und dem Verbot der Partei Oppositionsplattform - Für das Leben setzt es sich mittlerweile (Stand: März 2025) folgendermaßen zusammen: +Fraktion oder GruppeSitzeRegierung/OppositionAnmerkungDiener des VolkesСлуга народу228RegierungFür die ZukunftЗа майбутнє18Unterstützung der Regierungdavon Parteimitglieder von
UKROP (3) Nash krai (2) Agrarpartei der Ukraine (1) Andriy Baloha's Team (1)VertrauenДовіра19Unterstützung der Regierungdavon Parteimitglieder von
Bila Tserkva Gemeinsam (1) Selbsthilfe (1)Plattform für Leben und FriedenПлатформа за життя та мир21Unterstützung der RegierungWiederherstellung der UkraineВідновлення України17Unterstützung der RegierungEuropäische SolidaritätЄвропейська Солідарність25OppositionAllukrainische Vereinigung „Vaterland“ (AVV)Всеукраїнське об'єднання «Батьківщина»24OppositionStimmeГолос19OppositionElf Fraktionsmitglieder haben die Partei "Stimme" verlassen, gehören der Fraktion aber weiterhin an.Fraktionsfreie Abgeordnete21 -davon 1 Parteimitglied von SwobodaGesamt392Vakante Sitze58 -
Zusammensetzung nach der Wahl 2019 Das ukrainische Parlament befindet sich seit der Wahl vom 21. Juli 2019 in der IX. Legislaturperiode und setzt sich folgendermaßen zusammen:
+ Zusammensetzung nach der Wahl 2019Partei oder Bündnis Ausrichtung Parteivorsitz Fraktionsvorsitz SitzeDiener des VolkesСлуга народуsozial-liberal, populistisch, pro-europäischDmytro Razumkov David Arachamia 254Oppositionsplattform - Für das LebenОпозиційна платформа — За життяzentristisch, sozialdemokratisch, pro-russisch, EU-skeptischWiktor MedwedtschukWadym RabinowytschJurij BojkoSerhij LjowotschkinWadym RabinowytschJurij Bojko 43Allukrainische Vereinigung „Vaterland“ (AVV)Всеукраїнське об'єднання «Батьківщина»liberal-konservativ, pro-europäischJulija Tymoschenko Julija Tymoschenko 26Europäische SolidaritätЄвропейська Солідарність liberal-konservativ, pro-europäischPetro Poroschenko 25StimmeГолосliberal, E-Demokratie, pro-europäischJulija Klymenko 20 Sonstige 10Unabhängige 46 vakant 26Gesamt 450
Geschichte
Die erste Sitzung der Werchowna Rada der Ukrainischen SSR fand 1938 statt. Am 24. August 1991 um 18:00 Uhr, drei Tage nach dem gescheiterten Putschversuch in Moskau, erklärte das Parlament die Unabhängigkeit der Ukraine von der Sowjetunion.
Unter dem autoritären Regime des Präsidenten Leonid Kutschma führte das Parlament eher ein Schattendasein. Dies änderte sich mit den Präsidentschaftswahlen 2004, in deren Folge dem Parlament und dem von ihm gewählten Ministerpräsidenten durch eine Verfassungsänderung mehr Kompetenzen zugebilligt wurden. Die Ukraine wurde so von einer präsidialen zu einer semipräsidentiellen Republik.