Das Frauenstimmrecht (Stimm- und Wahlrecht) auf Landesebene wurde im Fürstentum Liechtenstein durch eine Abstimmung der stimmberechtigten Männer am 29. Juni und 1. Juli 1984 eingeführt. Formell wurde das Frauenstimmrecht am 1. Juli 1984 wirksam.

Vorgeschichte In der Frühen Neuzeit waren Mitspracherecht und Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Leben bei Männern und Frauen an Besitztum und Steuerpflicht geknüpft. Diese Rechte wurde nicht schriftlich festgehalten, sondern als Selbstverwaltungs- oder Gewohnheitsrecht ausgeübt. Im sehr ländlichen Liechtenstein organisierte sich das Gemeinwesen auf der Gemeindeebene. Im 19. Jahrhundert gingen diese Rechte durch neue Gesetzgebungen verloren. In der ersten landständischen Verfassung, die 1818 in Fürstentum Liechtenstein auf Grund der Deutschen Bundesakte erlassen wurde, war das Stimmrecht nur für Männer vorgesehen. Die einzige Ausnahme galt für Witwen, wenn sie als Haushaltsvorstand fungierten.

Im Jahr 1914 erschien eine kurze Nachricht über den Kampf der Suffragetten in England erstmals in einer liechtensteinischen Zeitung. In den elf Zeilen wurde der angeblich angerichtete Materialschaden der «Stimmrechtlerinnen» beziffert.Veronika Marxer: Zur Einführung des Frauenstimmrechts in Liechtenstein. Ein Sittengemälde. In: Frauenprojekt Liechtenstein (Hrsg.): Inventur: zur Situation der Frauen in Liechtenstein. eFeF-Verlag, Bern/Dortmund 1994, ISBN 3-905493-60-8, S. 169–209. Obwohl das aktive und passive Wahlrecht für Frauen sowohl in Deutschland als auch in Österreich im Jahr 1918 eingeführt wurde, verliefen die Diskussionen damals im liechtensteinischen Landtag ergebnislos. Zu dieser Zeit war es unziemlich für liechtensteinische Frauen, in der Öffentlichkeit – auch schriftlich nicht – in Erscheinung zu treten.Christel Hilti-Kaufmann: Öffentlichkeit – auch für Frauen? In: Frauenprojekt Liechtenstein (Hrsg.): Inventur: zur Situation der Frauen in Liechtenstein. eFeF-Verlag, Bern/Dortmund 1994, ISBN 3-905493-60-8, S. 146–161. Im Alltag waren Frauen durchaus präsent, sie hatten aber einem bestimmten Frauenbild zu entsprechen. Dies war katholisch-konservativ und von Mütterlichkeit und Fürsorglichkeit geprägt und liess keinen Raum für Mitsprache oder Mitbestimmung im öffentlichen Raum zu. Als die 1921 eingeführte Landesverfassung ein allgemeines Wahlrecht ausschliesslich für Männer enthielt, kam keine öffentliche Diskussion darüber auf.

Vor der Landtagswahl von 1957 wurde in einer parteinahen Landeszeitung an die Frauen appelliert, ihren Einfluss auf die Abstimmung ihrer männlichen Familienmitglieder auszuüben, aber ihre politische Gleichberechtigung wurde nicht ernsthaft thematisiert. Kurze Zeit später, im Jahr 1959, wurde die erste Schweizer Frauenstimmrechtsabstimmung erfolglos und ohne besondere Beobachtung in der liechtensteinischen Presse abgehalten.

Erst Mitte der 1960er Jahre wurde das Thema des Frauenstimmrechts in Liechtenstein – wie auch in der Schweiz – im Zusammenhang mit anderen politischen Entwicklungen wieder aktuell.

Im Oktober 1965 gründete Liechtenstein ein Jugendparlament, dem sowohl Männer als auch Frauen im Alter zwischen 16 und 30 Jahren angehören durften. Im ersten Jahr hatte das Parlament 123 Mitglieder, bei seiner Auflösung im Jahr 1969 nur noch 39 Mitglieder. Unter anderem wurde auch hier über die Einführung des Frauenstimmrechts diskutiert. Junge Liechtensteinerinnen, unter anderem die Pfadfinderinnen, machten sich für frauenemanzipatorische Themen stark.

Zwei Versuche einer Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts auf der Basis eines Landtagsbeschlusses wurden in den Jahren 1965 vom Landtagsabgeordneten und Vaduzer Bauunternehmer Roman Gassner und 1968 vom Landtagsabgeordneten und Rechtsanwalt Ernst Büchel vorgenommen. Beide Männer waren Mitglied einer jeweils anderen der alteingesessenen politischen Parteien, hatten auch die Unterstützung des Landtagsabgeordneten Otto Schaedler und des damaligen Regierungschefs Gerard Batliner gehabt. Trotz prinzipieller Befürwortung herrschte zu der Zeit Uneinigkeit über die richtige politische Vorgehensweise: Männerabstimmung oder Landtagsbeschluss.

Am 4. Juli 1968 durften Frauen an einem Referendum in Form einer Konsultativabstimmung teilnehmen und stimmten bei einer Beteiligung von 61 % mit einer knappen Mehrheit von 50,5 % für ihr Stimmrecht. Diese Meinungsumfrage wurde aber durch die deutliche Ablehnung der Männer (60,2 %; Stimmbeteiligung 56 %) mit einer Ablehnungsquote von 54,5 % negativ entschieden.

Ab 1969 gab Fürst Franz Josef II. mehrmals seine Befürwortung der Einführung des Frauenwahl- und -stimmrechts bekannt, auch wenn er politisch nichts Weiteres unternahm.

Der Kampf um das Wahl- und Stimmrecht Erste Kampagne für Frauenrechte Infolge der Niederlage von 1968 wurde am 7. November 1969 ein «Komitee für das Frauenstimmrecht» gegründet. (auch: Komitee fsr) Die Hauptinitiatorinnen Bernadette Brunhart (geb. Biedermann) und Elfriede Winiger (geb. Seger) waren damals beruflich als Sekretärinnen in der Landesverwaltung tätig. Das Komitee versuchte durch Diskussionsabende und aktive Mitarbeit in den politischen Parteien eine positive Wendung zu fördern. Dabei diente das in Liechtenstein vorherrschende und Tradition betonende Frauenbild, das auf weiblichem Charme und Hilfsbedürftigkeit fusste, weiterhin als Massstab. Zu kämpferischen Aktionen im Stil der international bekannten Suffragetten blieben Frauen in Liechtenstein zunächst auf Abstand. In der öffentlichen Diskussion kamen zu jener Zeit auch die rechtliche Stellung und gesellschaftliche Rolle von «eingeheirateten Ausländerinnen» im Rahmen einer breiteren Diskussion über die "Überfremdung" des Landes zur Sprache.

Arbeitsgruppe für die Frau Anlässlich des negativen Ausgangs der Volksabstimmung von 1971 formierte sich die «Arbeitsgruppe für die Frau», eine überparteiliche Organisation, die sich erst 1986 zugunsten später gegründeter Organisationen und nach Erreichung der politischen Gleichberechtigung im Jahr 1984 auflöste.

Das in den späteren Vereinsstatuten ausgedrückte Ziel «Erlangung einer sinnvollen Gleichberechtigung» widerspiegelt die vorsichtige Vorgehensweise der Arbeitsgruppe. Es herrschte Uneinigkeit darüber, ob die Frauen eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betreiben oder eher im Hintergrund bleiben und politische Aktionen den Parteien überlassen sollten.

Aktion Dornröschen (AD) Acht Jahre nach dem negativen Ausgang der zweiten Volksabstimmung und nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene in nur zwei der elf Gemeinden Liechtensteins wurde im Mai 1981 von Regina Marxer und Barbara Rheinberger die Aktion Dornröschen ins Leben gerufen. Einige ihrer Mitglieder beteiligten sich 1982 an einer Verfassungsklage gegen die fehlende Wahlberechtigung der Frauen zum Staatsgerichtshof, die aber abgewiesen wurde. Julia Frick in Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online, Stand: 16.09.2024, abgerufen am 26.06.2026, https://historisches-lexikon.li/Aktion_Dornr%C3%B6schen

Männer für das Frauenstimmrecht (MfdF) Im Jahr 1982 bekam die «Aktion Dornröschen» eine wichtige Unterstützung von zunächst 12 Männern, die einer persönlichen Einladung gefolgt waren, sich an öffentlichen Aktionen der Gruppe aktiv zu beteiligen.

Erfolglose Volksabstimmungen Volksabstimmung 1971 Am 5. Oktober 1970 ging von der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) eine Verfassungsinitiative aus, und am 17. Dezember 1970 wurde die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts im Landtag einstimmig beschlossen. Im Februar 1971 wurde dieser Verfassungsgesetzentwurf jedoch von den stimmberechtigten Männern per Referendum bei einer Stimmbeteiligung von 85,9 % mit 1897 (51 %) gegen 1816 Stimmen (48,9 %) knapp abgelehnt. Als Erklärung für dieses vom Landtagsbeschluss abweichende Ergebnis wurden parteipolitische Rivalitäten zwischen der FBP und der Vaterländischen Union (VU), die erstmals 1970 die Landtagswahl gewonnen hatte, angeführt. Ausserdem zeigte das Wahlresultat, dass die Mehrheit der Männer in Liechtenstein noch nicht bereit war, ihre Wahlmacht und Privilegien aufzugeben.

Kurz darauf gingen zum ersten Mal eine kleine Anzahl von liechtensteinischen Frauen auf die Strassen, um für ihre Rechte zu demonstrieren. Wenige Tage später marschierten auch die gymnasialen Schülerinnen und Schüler durch die Hauptstrasse von Vaduz, wurden aber von Frauenstimmrechtsgegnern, die teilweise «nazistisches Gedankengut» von sich gaben, heftig angegriffen und beschimpft. Wieder kam die Problematik Ausländerfeindlichkeit zum Vorschein.

Fast gleichzeitig wurde im Februar 1971 in der Schweiz durch eine Volksabstimmung, an der nur männliche Stimmberechtigten teilnehmen durften, und mit über 65 % der Stimmen das Frauenstimmrecht in der Schweiz eingeführt. Somit war Liechtenstein der allerletzte Staat in Europa, der Frauen gleiche politische Rechte verweigerte.Women's Suffrage : A World Chronology

Volksabstimmung 1973 Ab 1972 trafen sich Vertreter der neu formierten «Arbeitsgruppe für die Frau» mit Vertretern beider Fraktionen (FBP und VU) sowie der Parteijugend. Ein erneuter Anlauf zur Volksabstimmung wurde auf dieser politischen Ebene klar befürwortet. Allerdings gab es auch eine Gegenbewegung, die mit Flugblättern dagegenwirkte. Die Arbeitsgruppe und ihre Verbündeten hatten aber bewusst dafür entschieden, keine Öffentlichkeitskampagne mit Plakaten zu führen.

Am 19. Oktober 1972 wurde ein Antrag auf Einführung des Frauenstimmrechts gemeinsam von der FBP und VU im Landtag eingereicht. Dort wurden insbesondere die aussenpolitischen Dimensionen des Themas zur Sprache gebracht, denn Liechtenstein besass als Kleinstaat nur den Beobachterstatus (bis 1978) beim Europarat und war noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Dass diese politischen und wirtschaftlichen Aspekte für die Regierung des Landes eine Rolle spielten, wurde vom Regierungsrat Walter Oehry in der Tageszeitung Liechtensteiner Vaterland am 8. Februar 1973, nur einem Tag vor der Abstimmung, klar ausgedrückt:

Der Rückschlag stellte sich deutlich nach der Abstimmung am 9./11. Februar 1973 mit 55,9 % der Stimmen (bei einer Wahlbeteiligung von 86 %) für die Ablehnung eines entsprechenden Verfassungsgesetzes ein. Mit 451 Nein-Stimmen im Vergleich zu den 81 Nein-Stimmen im Jahr 1971 war die Niederlage besonders stark und zeigte, dass eine Vielzahl der Liechtensteiner noch nicht bereit war, ihre überkommenen patriarchalen Einstellungen aufzugeben. Wie in der Schweiz wurde daraufhin die Strategie gewechselt und politische Gleichberechtigung im kleineren Rahmen angestrebt.

Wahl- und Stimmrecht auf Gemeindeebene Mit der Verfassungsänderung vom 7. Juli 1976 erhielten die elf Gemeinden des Landes das Recht, über das Frauenstimmrecht abzustimmen und es auf Gemeindeebene einzuführen. Es dauerte insgesamt zehn Jahre, bis am 20. April 1986 die letzten drei Gemeinden dem Beispiel von Vaduz folgten. Die Gemeinde Schaan brauchte sogar mit Abstimmungen in den Jahren 1981 und 1984 zwei Anläufe dazu.

+Chronologie der Einführung des Frauenstimmrechts auf GemeindeebeneDatumGemeindeJa-StimmenNein-Stimmen17./19. September 1976Vaduz3152659. Mai 1980Gamprin906223./25. Oktober 1981Schaan (abgelehnt)2703848. Dezember 1983Planken341511. Dezember 1983Ruggell14411511. Dezember 1983Schellenberg755913./15. Januar 1984Eschen27526730. Juni / 1. Juli 1984Schaan40433130. August / 1. September 1985Mauren19618720. April 1986Balzers32526320. April 1986Triesen24922120. April 1986Triesenberg235207

Die erfolgreiche 3. Männerabstimmung von 1984