mini|Elektrokleinstfahrzeug: E-Tretroller Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 6. Juni 2019 werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen ( Abs. 1 eKFV):Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter Bundesrat, abgerufen am 25. Mai 2019 Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz, eine Lenk- oder Haltestange, eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg. mini|„Elektrokleinstfahrzeug“: Aufkleber an einem E-Tretroller vom HerstellerSelbstbalancierende Fahrzeuge halten sich mit integrierter elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik eigenständig aufrecht. EKF unterliegen einer Versicherungspflicht, sie müssen also ein Versicherungskennzeichen tragen. Die Versicherung muss mindestens einen Haftpflichtschutz umfassen. Zu den EKF gehören z. B. die Elektro-Tretroller oder Segways. E-Boards, Hoverboards und Elektro-Skateboards hingegen zählen mangels der von der Verordnung geforderten Lenk- oder Haltestange nicht hierzu.
Siehe auch Liste von Verkehrsmitteln
Einzelnachweise
Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht (Deutschland)