mini|Drei Skulpturen im Musée du quai Branly aus dem ehemaligen Königspalast in Dahomey, mit Hinweistafeln auf ihre künftige Restitution im Oktober 2021
Kontroverse Diskussionen über Rückgaben von Kulturgut kolonialer Herkunft wurden bereits wenige Jahre nach der Unabhängigkeit ehemaliger europäischer Kolonien in den 1970er Jahren geführt. Dabei stehen sich Forderungen nach der Restitution von Kulturgütern aus Kontexten europäischer Kolonisation wie Skulpturen, Kultgegenständen, Manuskripten oder Archiven und selbst menschlicher Überreste (human remains) durch Länder bzw. ethnische Gruppen in Afrika, Asien, Ozeanien oder Amerika einerseits und andererseits ablehnende Stellungnahmen durch Vertreter von Sammlungen und Museen vor allem in Europa oder Nordamerika gegenüber. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts wurden solche Diskussionen und Forderungen erneut und mit größerer Wirkung geäußert, so dass seit etwa 2020 eine Reihe von Kulturobjekten an Benin, Namibia, Nigeria, Indonesien oder Guatemala restituiert wurden.Umfangreiche Informationen hierzu bietet beispielsweise die UNESCO Publikation: Lyndell V. Prott (Hrsg.): Witnesses to history. Documents and writings on the return of cultural objects. Paris 2009.
Unter Restitution von Kulturgut, Kulturgütern oder Kulturerbe versteht man die Rückgabe oder Rückerstattung geraubter, unrechtmäßig enteigneter, erpresster oder zwangsverkaufter Kulturgüter an die legitimen Voreigentümer oder deren Rechtsnachfolger.Zu Unterschieden in der Terminologie und Bedeutung von Restitution, Rückgabe, Repatriierung und ähnlichen Begriffen, siehe Prott 2009, S. xxi-xxiv und Stamatoudi 2011, S. 14–19 Die Art, wie und von wem Kulturgut aus seinem ursprünglichen Entstehungszusammenhang entwendet wurde, ist vom konkreten Fall abhängig und wird von den beteiligten Institutionen, Personen bzw. Kommentatoren sehr unterschiedlich bewertet. Daraus ergeben sich juristische, (kultur-)politische oder moralische Diskussionen über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf das jeweilige Kulturgut und seine eventuelle Restitution.
Neben dem meist längere Zeit zurückliegenden Erwerb von Kulturobjekten in kolonialen Kontexten stellen auch späterer Diebstahl und Hehlerei für den illegalen Handel mit Kulturgut, den Privatpersonen begehen, ein weiteres umfangreiches Feld von Diskussionen und Maßnahmen für den Schutz von Objekten dar und betreffen häufig ähnliche geografische Herkunft. Aufgrund nationaler Gesetzgebung und internationaler Übereinkommen, wie etwa der UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter, werden sie jedoch heutzutage als klare Rechtsverletzungen betrachtet und entsprechend verfolgt.
Zur Begründung von Restitutionen werden meist Informationen aus überstaatlichen Übereinkommen der UNESCO, der (Kunst-)geschichte, Provenienzforschung, internationalen kulturellen Zusammenarbeit und über die gesellschaftliche Bedeutung in den Herkunftsländern sowie das jeweilige Selbstverständnis von Sammlungen und Museen herangezogen. Durch den Bericht über die Restitution afrikanischer Kulturgüter aus öffentlichen Sammlungen in Frankreich von Felwine Sarr und Bénédicte Savoy hat dieses Thema seit Ende 2018 international eine besondere Aufmerksamkeit und Dynamik erfahren. Die Diskussionen über Rückgaben stehen dabei auch im weiteren Kontext einer Dekolonisierung von Museen sowie neuer, daraus entstehender kultureller Beziehungen zwischen Europa bzw. Nordamerika und den Herkunftsländern im Sinne eines gemeinsamen, globalen Kulturerbes.
Definition von Kulturgut
Als materielles oder immaterielles Kulturgut (englisch: (in-)tangible cultural heritage oder cultural property) werden sowohl kulturelle Erzeugnisse von Menschen wie Kunstwerke, Gebäude oder Gebrauchsgegenstände als auch naturkundliche Gegenstände wie geologische Formationen (Berge, Landschaften, Seen u. ä.), Skelette und Fossilien sowie folkloristische Bräuche, Mythen oder Sprachen bezeichnet, sofern letztere für das kulturelle Selbstverständnis einer Gemeinschaft als Teil ihrer Geschichte oder Identität betrachtet werden.
Kolonialer Hintergrund westlicher Sammlungen Seit den Entdeckungsreisen in außereuropäische Kontinente durch europäische Abenteurer, Soldaten und Kolonialbeamte, Händler, Missionare oder Wissenschaftler zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert gründeten unter anderem Portugal, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Italien, das Deutsche Kaiserreich und das Britische Weltreich bzw. ihre Vorläufer Handels- und Militärmissionen und Kolonialbesitzungen in Gebieten außerhalb Europas. Neben Rohstoffen wurden dabei auch zahlreiche Kulturgüter aus Afrika, Asien oder Lateinamerika in den Handel sowie in private und öffentliche Sammlungen vor allem in den Metropolen London, Paris, Berlin und Brüssel verbracht. Gemäß Eva-Maria Troelenberg ergaben sich durch diesen Austausch von Materialien und Kulturobjekten reziproke Prozesse, indem Europa sowohl fremde Stilelemente wie chinesisches Porzellan oder orientalische Teppiche übernahm und gleichzeitig diese kulturelle Aneignung zu neuen Stilformen in der europäischen Kunst wie Chinoiserien und orientalistischer Malerei führte.
Vor dem Hintergrund kolonialer Herrschaft ist die Bewertung und Legitimität derartiger Sammlungen zumindest seit den 1960er Jahren umstritten. Sarr und Savoy bezeichnen die Annexion von Kulturgütern in diesen Kontexten als „transgressive Handlung, die kein Rechts-, Verwaltungs-, Kultur- oder Wirtschaftssystem legitimieren könnte“.Sarr und Savoy, S. 23 Ethnologische Sammlungen in europäischen oder nordamerikanischen Museen, wie etwa im belgischen Museum für Zentral-Afrika, eine der umfangreichsten Sammlungen von Kultur- und Naturerbe aus der ehemaligen Kolonie in der heutigen Demokratischen Republik Kongo, werden heute als Beispiele kolonialer und gewaltsamer Aneignung von Rohmaterialien und Bodenschätzen, aber auch von Kultur, Geschichte und des dokumentierten Wissens über die jeweiligen Kulturen bzw. Länder betrachtet. Auch Kulturwissenschaften wie Kunstgeschichte, Anthropologie oder Ethnologie, deren Vertreter selbst menschliche Überreste (human remains) wie Schädel, Haare oder andere Körperteile sammelten oder die Anfang des 20. Jahrhunderts zuließen, dass Afrikaner als exotische Wesen in sogenannten Völkerschauen ausgestellt wurden, stehen dabei in der Kritik.Anne Dreesbach: Kolonialausstellungen, Völkerschauen und die Zurschaustellung des „Fremden“. In: Europäische Geschichte Online, Leibniz-Institut für Europäische Geschichte, Mainz 2012, ; ieg-ego.eu – d-nb.info (PDF).Eva Maria Troelenberg (2020) merkte dazu an: „Eine so genannte ‚globale Kunstgeschichte‘, die sich etwa auf Objekte und ihre Zirkulation konzentriert, bildet nicht zuletzt auch ein besonders exponiertes Segment sozialer und ökonomischer Kontakt- und Konfliktgeschichte ab. Eine solche Geschichte zeigt Europa zwangsläufig nicht konstant als Zentrum, sondern als Knotenpunkt eines umfassenden globalen Netzwerkes, womit die traditionell eurozentrischen, entwicklungsgeschichtlich geprägten Kategorien und Erzählungen westlicher Kunst- und Geschichtswissenschaft fundamental in Frage gestellt werden.“
Afrikanische Fachleute wie Alain Godonou, Direktor des Museums Programme in Benin, schätzen, dass sich etwa 90 % des Kulturguts aus den Ländern Schwarzafrikas in westlichen Sammlungen befinden. In den zahlreichen Sammlungen und Archiven Frankreichs sind dies etwa 90.000 Einzelstücke, wovon ca. 70.000 auf die Afrika-Abteilung des Musée du quai Branly in Paris entfallen.Sarr und Savoy, S. 93Bénédicte Savoy, Afrikas Kampf um seine Kunst: Geschichte einer postkolonialen Niederlage. C.H. Beck: München 2021.
Historischer Wandel in der Bewertung von außereuropäischem Kulturgut In Folge von Eroberungen, Kolonialismus oder anderen Formen der Unterdrückung wurden erbeutete Kulturgüter seit Jahrtausenden als Trophäen zur Schau gestellt, um den Beweis für die Überlegenheit der Sieger über „unterlegene Kulturen“ zu erbringen.Siehe hierzu auch das Kapitel „Die Aneignung fremder Kulturgüter: ein Verbrechen gegen die Völker“ in Sarr und Savoy, S. 21–24
In ihrem Beitrag Acquiring Cultures and trading values in a global world (Kulturaneignung und Handelswerte in einer globalen Welt) von 2018 beschreiben die Autorinnen die Zusammenhänge zwischen den sozialen und politischen Entwicklungen sowie dem Kunsthandel in Europa mit Objekten außereuropäischer Herkunft durch Auktionshäuser oder spezialisierte Händler und den später daraus entstandenen musealen Sammlungen im 18. und 19. Jahrhundert.
Durch das Ende des Kolonialismus sowie die allmähliche Anerkennung der kulturellen Gleichwertigkeit menschlicher Gesellschaften hat sich die Einstellung zu „Trophäen“ oder „Kuriositäten“ und der angeblichen zivilisatorischen Überlegenheit Europas geändert. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist hierbei auch die Wertschätzung außereuropäischer Kunst und Kulturen gewachsen, so dass Museen, Kulturpolitiker und das interessierte Publikum solche Kulturgüter inzwischen auch als international anerkannte Kunstwerke betrachten.Helg, Ursula, and Miklós Szalay. "Afrikanische Kunst: ihre Rezeption und Ästhetik." Afrika im Wandel 40 (2007): 223–239 Den von der UNESCO seit den 1970er Jahren geforderten Aufarbeitungs- und Rückgabeprozessen setzen sich Stimmen aus der Bundesrepublik Deutschland bewusst entgegen. Ein Geheimpapier von 1978 empfahl, keine Objektverzeichnisse zu erstellen, um die mangelnde Transparenz der Sammlungsbestände aufrechtzuhalten und damit Restitutionsforderungen zu erschweren. Die heutige Auffassung von diesen Kulturgütern sowie von den Aufgaben und der Zusammenarbeit von Museen mit Herkunftsgesellschaften spiegelt sich auch in den Ethischen Richtlinien für Museen des ICOM wider.
Zum Kulturtransfer durch Sammlungen außereuropäischer Kulturgüter seit der Antike eröffnete das Louvre-Museum im September 2021 eine Sonderausstellung unter dem Titel Venus d'ailleurs. Materiaux et objets voyageurs. (Von anderswoher. Materialien und Objekte auf Reisen). Dabei wurden Kunstwerke aus begehrten Materialien wie Edelsteinen, kostbaren Hölzern, Perlmutt, Glas oder Elfenbein und ihre Wege in europäische Sammlungen präsentiert und unter anderem als Folge der großen wissenschaftlichen und archäologischen Expeditionen vom 18. bis 20. Jahrhundert sowie der „Neugier auf das Unbekannte“ interpretiert und als Zeugnis des „universellen Auftrags“ des Museums bezeichnet.
Als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Louvre-Museums hielt Neil MacGregor, ehemaliger Direktor des British Museum und einer der Gründungsdirektoren des Humboldt Forums, im November 2021 fünf öffentliche Vorträge über neue Ansprüche an Museen und ihre Aufgaben, indem er auch auf postkoloniale Interpretationen nationaler Geschichtsschreibung und Forderungen nach einer Dekolonisierung von Museen und Denkmälern mit kolonialem Hintergrund einging.
Kulturgüter als Ware Im Juni 2021 veröffentlichte eine Gruppe unabhängiger Experten in Belgien Ethical Principles for the Management and Restitution of Colonial Collections in Belgium mit folgenden Kommentaren zum Markt für Kulturgüter:
Die jüngsten Beispiele geraubter Kulturgüter aus Syrien oder dem Irak und zahlreiche Fälle von beschlagnahmten Objekten auf den Internetseiten zur genannten UNESCO-Konvention zeigen, dass Kunstraub immer wieder aufs Neue stattfindet. Auf dem internationalen Kunstmarkt, vertreten durch Galerien, Auktionshäuser, Fachzeitschriften, Sammler, Messen und andere Formen von Vermarktung, erzielen auch außereuropäische Kulturgegenstände hohe Summen.