Zu den Bevölkerungsgruppen in der Türkei zählen Türken, Kurden, Zaza, Assyrer/Aramäer, Lasen, Armenier, Griechen, Tscherkessen, Albaner, Pomaken, Bosniaken, Georgier, Araber, Tschetschenen, Juden, Roma und zahlreiche weitere Ethnien, deren Anteil an der Gesamtbevölkerung sehr gering ist. Peter Andrews listete 1989 insgesamt 51 ethnische Gruppen auf.Peter Alford Andrews (Hrsg.): Ethnic Groups in the Republic of Turkey. Wiesbaden 1989

Bei der 1923 ausgerufenen Republik Türkei und ihrem Vorgänger Osmanisches Reich handelte es sich stets um einen Vielvölkerstaat. Insbesondere die Küstenbereiche, Grenzgebiete und Ostanatolien waren mehrheitlich von anderen Ethnien bewohnt. Bis weit ins 20. Jahrhundert lebte in Istanbul eine bedeutende griechische Minderheit (Phanarioten).

Trotz der ethnischen Vielfalt stellen mit etwa 70–77 %, abgerufen am 11. September 2018. Türken die Mehrheit. Die zahlenmäßig größte Minderheit der Kurden in der Türkei (~ 19 % Stand 2022) wird vom Staat nicht als Minderheit anerkannt, ebenso wenig mehrere andere Minderheiten, darunter die indigene Minderheit der Assyrer/Aramäer. In der Türkei wird bei Volkszählungen seit 1985 nicht mehr nach der Muttersprache gefragt, die Ergebnisse wurden nach der Volkszählung 1965 nicht mehr veröffentlicht.

Im Osmanischen Reich hochkant=1.5|mini|Karte der Völker im Osmanischen Reich des Jahres 1911von William R. Shepherd Das Osmanische Reich kannte als rein auf den Sultan und seine Dynastie zugeschnittener Staat keine ethnischen Unterschiede. Allerdings lebten aufgrund der Größe des Reiches (West-Ost-Ausdehnung: von Marokko bis Persien, Nord-Süd-Ausdehnung: von der Ukraine bis zum Sudan) zahlreiche verschiedene Völker im Land und wurden unterschiedliche Sprachen gesprochen. Die Sprache des Hofes und des Heeres war das osmanische Türkisch, das ab dem 15. Jahrhundert zur allgemeinen Sprache der Zentralverwaltung sich entwickelte und in der osmanischen Verfassung einen offiziellen Status (Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst, Sitzungssprache des Parlaments) erhielt. Bis in die Zeit des Tanzimat und teilweise darüber hinaus war die rechtliche und soziale Stellung u. a. von der Religionszugehörigkeit abhängig. Im Lauf der Zeit bis zum 19. Jahrhundert entwickelte sich das Millet-System, dessen mythenumwitterte Ursprünge im Dunkeln liegen.Benjamin Braude: Foundation Myths of the Millet System. In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.). Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 69–88, S. 77 Bis zum 19. Jahrhundert hatte das orthodoxe Patriarchat in Istanbul die Jurisdiktion über alle orthodoxen Christen, ungeachtet ihrer Nationalität, im Reich erlangt. Das armenische Patriarchat entwickelte sich aus einem lokalen Bischofssitz und gewann bis zum 19. Jahrhundert unter Beiseitedrängung älterer Hierarchien die Jurisdiktion über die der armenischen Christen und sogar der Assyrer.Kevork B. Bardakdjan: The Rise of the Armenian Patriarchate of Constantinople. In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.). Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 89–100, S. 97 Bei den Juden war die religiöse Hierarchie weit weniger stark ausgeprägt.Mark A. Epstein: The Leadership of the Ottoman Jews in the Fifteenth and Sixteenth Centuries. In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.). Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 101–115; S. 104–106 Die Karäer in Istanbul hatten eine eigene Gemeinde, die selbständig mit den osmanischen Behörden verhandelte.Mark A. Epstein: The Leadership of the Ottoman Jews in the Fifteenth and Sixteenth Centuries. In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.). Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 101–115, S. 104 Nach 1492 gewannen unter den Juden die aus Spanien und Portugal vertriebenen Sephardim/Ladinos an Einfluss.

Diese staatlich anerkannten und privilegierten religiösen Gemeinschaften waren ethnisch und sprachlich ihrerseits sehr unterschiedlich. Die größte sprachliche Vielfalt herrschte in der Rum-Millet, der orthodoxen Gemeinschaft.Benjamin Braude und Bernard Lewis: Introduction In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.): Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 1–51, S. 27 Anfang des 19. Jahrhunderts gab es Bestrebungen, die nicht-griechischen Angehörigen dieser Kirche zu hellenisieren. im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert waren nur wenige der griechischen Einwohner von Istanbul imstande, die biblischen und kirchlichen Texte in griechischer Sprache zu verstehen. In manchen Stadtteilen Istanbuls, so in Samatya, Kumkapı, Narlıkapı und Yedikule sprach die gesamte „griechische“ Einwohnerschaft fast ausschließlich Türkisch.Richard Clogg: The Greek Millet in the Ottoman Empire. In: Benjamin Braude und Bernard Lewis (Hrsg.). Christians and Jews in the Ottoman Empire. The Functioning of a Plural Society. Volume 1: The Central Lands. Holmes and Meier, New York 1982, ISBN 0-8419-0519-3, S. 185–207, S. 185 Auch von den Armeniern in Anatolien sprach nach den Bekundungen von Missionaren etwa die Hälfte Türkisch.

Volksgruppen im modernen Sinn kannten die Osmanen nicht. Das Millet-System gewährte diesen religiösen Gruppen gewisse Rechte, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Bei Fragen und Streitigkeiten, die sowohl muslimische als auch christliche Untertanen betrafen, galt das islamische Recht, die Scharia. Nicht-muslimische Untertanen wurden Dhimmi genannt. Die Steuerlast der Dhimmi war höher als die der Muslime. Zudem gab es eine Reihe von diskriminierenden Vorschriften und Verboten, etwa das Verbot bestimmter Reittiere.Vgl. dazu die Dissertation von Karl Binswanger: Untersuchungen zum Status der Nichtmuslime im Osmanischen Reich des 16. Jahrhunderts. Mit einer Neudefinition des Begriffs Dhimma. München 1977 Mit diesen Regelungen standen aber die Gesetze und Privilegien der osmanischen Sultane in Konkurrenz, die einzelnen lokalen nicht-muslimischen Gemeinschaften teils sehr weitreichende Rechte verliehen. Diese Rechte mussten beim Regierungsantritt eines Sultans erneuert werden. Die jeweiligen Gemeinschaften unterhielten zu diesem Zwecke Beauftragte in Istanbul, die (auch unter Einsatz von Bestechungsgeldern) die Erneuerung der Privilegien besorgten.

Türkischer Nationalismus Ein türkischer Nationalismus existierte bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Osmanischen Reich. Zu den türkischen Nationalisten zählten unter anderem die Jungosmanen/Jungtürken, die zwar in erster Linie für den Konstitutionalismus standen, aber auch Verbrechen gegen religiöse Minderheiten zu verantworten hatten. Auch das Komitee für Einheit und Fortschritt war nationalistisch ausgerichtet und stand der ethnisch-religiösen Vielfalt ablehnend gegenüber. Der damalige Freiheitskämpfer für die Türken und spätere Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk lehnte beide Bewegungen ab und wollte einen modernen türkischen Nationalstaat. Er erkannte dabei die Gleichheit aller Bürger ungeachtet der Religion oder des Geschlechts an.Türkische Verfassung von 1924:

Mit dem Übergang zur Türkei bildete der türkische Nationalismus in der Form des Kemalismus eine wichtige Grundlage des neuen Staates. 1924 wurde die neue Verfassung verabschiedet, die allen Bürgern gleiche Rechte zusprach. Türke war, wer sich ohne Ansehen der ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit zur Staatsbürgerschaft der Türkei bekannte. Angehörige ethnischer Minderheiten, ab 1928 auch religiöser Minderheiten, konnten, das Bekenntnis zum Türkentum und damit zur Staatsbürgerschaft vorausgesetzt, in höchste Staatsämter aufsteigen.

Gleichzeitig wurden Pläne erarbeitet, die auf rassistischen Kriterien fußten: Armeniern wurde der Aufenthalt östlich der Linie Samsun-Silifke verboten, Araber mussten die Grenzregion zu Syrien verlassen, georgische Türken sollten aus den Provinzen Rize, Kars und Ardahan ausgeschlossen werden. Griechen wurden nur noch in Istanbul geduldet. Umgesetzt wurde schließlich die Vertreibung der nicht-türkischen Elemente aus dem Grenzgebiet zu Syrien.Vahé Tachjian: Etat-nation et minorités en Turquie kémaliste. in: Revue d'histoire de la Shoah, Centre de documentation juive contemporaine, Paris 2003

Extreme Ausprägungen des türkischen Nationalismus fanden in der Türkischen Geschichtsthese (Türk Tarih Tezi) und in der sogenannten Sonnensprachtheorie ihren Ausdruck. Man betrachtete die frühen Hochkulturen Anatoliens als das Ergebnis einer frühen türkischen Einwanderung und versuchte den Beweis anzutreten, dass das Türkische die Ursprache sei, von der alle anderen Sprachen abstammten.

Diese Politik begann auch damit, die Geografie zu türkisieren. Ortsnamen und Flurnamen, die nicht türkisch, nicht muslimisch, herabsetzend oder unverständlich waren, wurden, zunächst sporadisch, geändert. Doch 1956 wurde eine eigene Kommission im Innenministerium gegründet. Harun Tunçel gibt in einer Studie an, dass bis 1968 12.000 von 40.000 Dörfern umbenannt worden sind. Des Weiteren wurde 1977 eine Liste mit 2000 umgeänderten Flurnamen veröffentlicht. von Harun Tunçel Hauptziel war, durch Tilgung von Namenszusätzen wie Kirche oder Ethnonymen den nichttürkischen oder nichtmuslimischen Charakter der Orte auszulöschen.

Situation in der Republik Türkei In der Türkei gibt es 47 Schulen der Minderheitengemeinden, davon gehören 22 Schulen der armenischen, 22 der griechischen und drei der jüdischen Gemeinde. Der Unterricht für die Fächer Chemie, Physik und Mathematik findet in der jeweiligen Minderheitensprache statt, alle anderen Fächer werden auf Türkisch gelehrt.

Das dem Minister Hüseyin Çelik unterstehende Erziehungsministerium fiel im April 2003 der EU-Kommission (PDF-Datei; 602 kB) negativ auf. Die Minderheiten sähen sich gewissen diskriminierenden Praktiken seitens der Behörden ausgesetzt. Es wurde beklagt, dass der Inhalt der vom Staat herausgegebenen Geschichtsschulbücher Feindseligkeiten gegen Minderheitengruppen schüre. Zudem verpflichtete das Ministerium die türkische Lehrerschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen türkisch-nationalistischer Art und hat Neuauflagen – eigentlich – veralteter türkischer Schulbücher veranlasst, in denen Nicht-Muslime in der Türkei als „Spione“, „Verräter“ sowie „Barbaren“ bezeichnet werden. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass deren Schulen, Kirchen sowie Synagogen „schädliche Gemeinden“ sind. Obwohl die Türkei inzwischen von der EU für diese Verfügungen gerügt worden ist, blieb der umstrittene nationalistische Erziehungsminister Hüseyin Çelik im Amt.Hans-Lukas Kieser: ORIENT. Heft 1, 2003, S. 66Hürriyet, 12. Mai 2003

Rechtssituation Seit der Reform 2005 entsprechen das Strafgesetzbuch (tStGB) und die Strafprozessordnung bezüglich der Minderheitenpolitik rechtsstaatlichen Normen. Die Rechtspraxis und einige umstrittene Artikel sind jedoch weiterhin Gegenstand der Kritik:

Der Art. 301 tStGB, der die „Beleidigung der türkischen Nation, der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates“ unter Strafe stellt.