Die Gemeinde Malstatt, der heutige Saarbrücker Stadtteil Malstatt, hat eine über fünfzehnhundertjährige Geschichte. Der bis 1874 unabhängige Ort wurde zunächst mit dem Nachbarort Burbach zur Stadt Malstatt-Burbach und die schließlich 1908 mit Alt-Saarbrücken und Sankt Johann an der Saar zur heutigen Landeshauptstadt Saarbrücken vereinigt.

Vor- und Frühgeschichte mini|Malstatt, die Wiese vor der evangelischen Kirche markiert den Ort der alten Malstatter Thingwiese Funde aus keltischer und römischer Zeit bezeugen eine frühe Besiedelung des Ortes. Sein Name stammt vermutlich aus dem 6. Jahrhundert und bezeichnet den Versammlungsort (Thing) der Landgemeinde. Mit dem Übertritt des fränkischen Königs Chlodwig I. zum Katholizismus endeten auch an der Malstatt über der Saar allmählich die heidnischen Opfer und eine Kirche wurde an der überkommenen Mal-Stätte errichtet.Wilhelm Engel (Hrsg.): 375 Jahre Evangelische Kirche an der Saar, 1575–1950, Saarbrücken 1950, S. 63.

Mittelalter Banngrenzen Malstatt verfügte über einen großen Bannkreis, der sich auf beiden Ufern der Saar erstreckte. Er reichte im Westen bis an den Alsbach, im Norden bis an den Steinbach, im Osten bis an den Sulzbach und die Rennstraße, im Süden bis an die Saar bzw. den Saarhafen (heute Gelände des Bürgerparkes) und auf dem linken Saarufer bis zu den Spicherer Höhen. Hier, auf der linken Saarseite grenzte der Bann im Osten an den Saarbrücker und den St. Arnualer Bann und im Westen an den Forbacher und Gersweiler Bann, wobei der Willerbach die Grenze zwischen Gersweiler und Malstatt war. Im Jahr 1460 verkaufte die Gemeinde Malstatt der Bürgerschaft von (Alt-)Saarbrücken das Weiderecht auf dem linken Saarufer. Im Jahr 1662 erwarb Saarbrücken das linke Saarufer für 200 Gulden vollständig, da Malstatt durch den Dreißigjährigen Krieg finanziell am Boden lag. Das Malstatter Gebiet zwischen Sulzbach und römerzeitlicher Rennstraße (heute Grühlingstraße)Karl August Schleiden: Illustrierte Geschichte der Stadt Saarbrücken, Dillingen/Saar 2009, S. 23. schlug Graf Graf Ludwig Crato dem St. Johanner Bann zu und übertrug als Ausgleich der Gemeinde Malstatt den Helmerswald.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, 2. Auflage von 1914, Saarbrücken 1914, S. 150–153, 166.Gerhard Bauer: Die Flurnamen der Stadt Saarbrücken, Bonn 1957, 63.Hans Ried: Die Siedlungs- und Funktionsentwicklung der Stadt Saarbrücken, Saarbrücken 1958, S. 201. Der Bann gehörte vermutlich zum Völklinger Königshof, dessen Königsgut sich vom Köllertal bis zum Scheidter Tal ausdehnte.Heinrich Kuhn: Tausend Jahre Kirche in Malstatt 960–1960, Evangelisches Pfarramt Malstatt, Saarbrücken 1960, S. 4–5.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, Nachdruck der 2. Auflage von 1914, St. Ingbert 1979, S. 154. Der Völklinger Königshof wurde im Jahr 999 von Kaiser Otto III. an das Bistum Metz geschenkt und ging später in den Lehensbesitz der Saarbrücker Grafen über. Wann Malstatt in den Besitz des Saarbrücker Grafen überging, ist urkundlich nicht belegt.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, 2. Auflage von 1914, Saarbrücken 1914, S. 154. Urkundliche Ersterwähnungen mini|Benediktinerinnenkloster St. Peter, Metz – Eigentümer des Malstatter Kirchenpatronates Malstatt wurde im Jahr 960 zum ersten Mal in einer in Köln ausgestellten Urkunde (heute im Departementsarchiv Metz)Evangelisches Pfarramt Malstatt (Hrsg.): Tausend Jahre Kirche in Malstatt 960–1960, Saarbrücken 1960, S. 3. König Ottos I. hinsichtlich seiner Dorfkirche (ecclesia de Mathalstatt) erwähnt, die sich im Besitz des zu dieser Zeit bedeutenden Metzer Benediktinerinnen-Klosters Sankt Peter auf der Zitadelle befand. Die Malstatter Dorfkirche lag allerdings im Gebiet des trierischen Dekanates Merzig. In der Malstatter Urkunde von 960 erscheinen auch maßgebliche Politiker der Zeit: Der Metzer Bischof Adalbero I. von Bar, dessen Bruder Herzog Friedrich von Lothringen, der Bruder König Ottos, der Kölner Erzbischof Brun sowie der Kanzler König Ottos, Liudolf. Die Malstatter Besitzverhältnisse werden nochmals in einer Urkunde Ottos II. aus dem Jahr 977 erwähnt. Hier wird Dudweiler als Filialkapelle von Malstatt genannt (Madalstatt cum capella Duodonivillare). Im Jahr 993 wird dies urkundlich von Otto III. bestätigt. Auch in den beiden späteren Malstatter Urkunden tauchen maßgebliche Politiker auf: Herzog Friedrich von Lothringen, Bischof Theoderich von Metz, Erzbischof Egbert von Trier, Erzbischof Willigis von Mainz und die Kaiserinmutter und byzantinische Prinzessin Theophanu.Walter Zimmermann: Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Landkreises Saarbrücken, 2. Auflage, unveränderter Nachdruck der Ausgabe Düsseldorf 1932, Saarbrücken 1975, S. 58.Heinrich Kuhn: 1000 Jahre Malstatt, Die drei Kaiserurkunden von 960, 977 und 993 für die Abtei St. Peter in Metz, in: Saarbrücke Hefte 11/1960, S. 32–45. In der unmittelbaren Nähe der Kirche auf dem Malstatter Kirchberg befand sich weiterhin eine germanische Gerichtsstätte (ahd. mahalstat), die für die gesamte Umgebung zuständig war. Die Malstatter Pfarrerbestellung geschah im Wechsel zwischen dem Metzer St. Peterskloster und den Saarbrücker GrafenJohann Peter Muth: Pfarrgeschichtliche Bilder der katholischen Pfarreien St. Johann und Saarbrücken zum 150jährigen Jubiläum der Einweihung der jetzigen Pfarrkirche von St. Johann, St. Johann an der Saar 1908, S. 122., die im Jahr 1561 das Patronat aufkauften.Albert Rosenkranz (Hrsg.): Das Evangelische Rheinland, Ein rheinisches Gemeinde- und Pfarrbuch, Teil I, Die Gemeinden, Düsseldorf 1956.Wilhelm Engel (Hrsg.): 375 Jahre Evangelische Kirche an der Saar, 1575–1950, Saarbrücken 1950, S. 68.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, Nachdruck der 2. Auflage von 1914, St. Ingbert 1979, S. 166. Kirchlich gesehen blieb Malstatt als einer der ältesten Kirchorte an der mittleren Saar bis zur Reformation südlichste Grenzspitze des Erzbistums Trier und war an drei Seiten seines Bannes vom Bistum Metz umgeben. Anders als die Nachbargemeinden St. Johann, Saarbrücken, Gersweiler, Sulzbach, Güdingen, Bübingen und Fechingen war Malstatt nie in Abhängigkeit vom Stift Sankt Arnual geraten. Die Gründung der Dudweiler Kapelle als Filialkapelle von Malstatt dürfte im Zusammenhang mit der Klosterreform von Gorze, an der das Metzer Kloster St. Peter auf der Zitadelle einen Anteil hatte, zu sehen sein. Der Verkauf der Patronatsrechte Malstatts durch das Metzer Kloster an das Haus Nassau-Saarbrücken steht im Zusammenhang mit der Besetzung der Trois-Évêchés (deutsch: ‚Drei Bistümer‘), der Fürstbistümer (Hochstifte) Metz, Toul und Verdun in der Kirchenprovinz Trier im Jahr 1552 durch Frankreich unter dessen König Heinrich II. Dabei wurde das alte Peterskloster zu einer Zitadelle umgebaut und die Klosterkirche profaniert.Heinrich Kuhn: Tausend Jahre Kirche in Malstatt 960–1960, Evangelisches Pfarramt Malstatt, Saarbrücken 1960, S. 5–6.

Hof und Jahrgedinge zu Malstatt Die Verwaltung des Malstatter Hofes leitete ein Meier, während ein Förster die zugehörigen Waldungen des Malstatter Bannes verwaltete. Teile des Hofgutes waren in Parzellen (Vogteien) an unfreie Bauern ausgegeben worden. Diese Malstatter Bauern waren frondienstpflichtig und außerdem dem Saarbrücker Grafen abgabenpflichtig. Abgabetage („Schatzung“ oder „Schaft“) in Malstatt waren Ostern und der Remigiustag (1. Oktober). Der Saarbrücker Graf übergab dieses Verwaltungsrecht im Lauf des Mittelalters an verschiedene Ritter und Burgmannen.

Außer den Eigenleuten des Malstatter Hofes hatte auch ein freies Geschlecht in Malstatt seinen Sitz. Die urkundlich frühest erwähnten Mitglieder dieser Familie waren Godelo und Simon von Malstatt, die im 13. Jahrhundert mit Gütern in Alsweiler und Malstatt belehnt wurden. Das Geschlecht der Herren von Malstatt starb vermutlich zu Beginn des 15. Jahrhunderts mit Friedrich von Malstatt, der noch im Jahr 1405 als Statthalter des Saarbrücker Grafen genannt wird, aus.

Die Jahrgedinge wurden im Hof zu Malstatt durch den Amtmann (Schultheiß) des Saarbrücker Grafen abgehalten. Zu dem Hof Malstatt gehörte auch das Dorf Burbach, das zum ersten Mal im Jahr 1313 urkundlich erwähnt wurde. Durch mehrere Ankäufe von kleineren Adeligen (von Heringen, von Kerpen, von Sötern, von Kronenburg) gehörte bis zum Jahr 1663 ganz Burbach dem gräflichen Haus Saarbrücken.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, 2. Auflage von 1914, Saarbrücken 1914, S. 154–160.

Zerstörung Malstatts in der Fehde von 1471 Im Februar des Jahres 1471 wurden Malstatt und Burbach im Rahmen einer Fehde zwischen dem Saarbrücker Grafen Johann III. und dem Pfalzgrafen und Herzog Ludwig I., genannt der Schwarze, niedergebrannt, da Ludwig die Stadt St. Johann nicht erobern konnte.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, 2. Auflage von 1914, Saarbrücken 1914, S. 161.

Reformation und Dreißigjähriger Krieg Malstatt teilte in seiner Geschichte die Geschicke der nahen Städte Saarbrücken und St. Johann. So musste die Dorfbevölkerung Malstatts im Zuge der Nassauer Reformation im Jahr 1575 zum protestantisch-lutherischen Bekenntnis wechseln.

Wie in den Nachbargemeinden kam es im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges zu schweren Plünderungen und Verwüstungen sowie dem Ausbrechen von Seuchen in Malstatt. So meldet am 7. Oktober 1635 Rentmeister Klicker, dass die Malstatter Kirche zerstört worden sei und von den Einwohnern Malstatts nur noch fünf überlebt hätten. Infolge der Kriegswirren war Malstatt derartig geschwächt, dass der Ort in den Jahren 1673–1679 pfarrlich von Dudweiler und anschließend von St. Johann übernommen werden musste. Die alte Malstatter Filiale Gersweiler wurde von Gymnasialrektoren betreut. Erst im Jahr 1738 wurde Malstatt wieder selbständig und erhielt die Zuständigkeit für die umliegenden Ortschaften Burbach, Rußhütte, Großwald, Luisenthal, Neudorf, den Rastpfuhl und die alte Filiale Gersweiler mit Ottenhausen, Klarenthal und Krughütte.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken, Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann 1815–1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, Band III, Teilband 2, Nachdruck der 2. Auflage von 1914, St. Ingbert 1979, S. 203.