Das Europäische Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter betrifft die Hauptaspekte der Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer, insbesondere ihre Anwerbung, ärztliche Untersuchung und Prüfung der beruflichen Eignung, Reisen, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Überweisung von Ersparnissen und Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen, Sozialfürsorge und ärztliche Versorgung, Vertragsablauf, Kündigung und Wiederbeschäftigung.

Es wurde ein Beratender Ausschuss eingerichtet (Art. 33), um die Berichte der Vertragsstaaten über die Anwendung des Übereinkommens zu prüfen. Auf dieser Grundlage erstellt der Beratende Ausschuss Berichte für das Ministerkomitee des Europarats. Land Ratifiziert

Siehe auch Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Weblinks Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeiter in: SEV, Hrsg.: Europarat Vorbehalte und Erklärungen

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