mini|hochkant=1.22| mini|Waldamt St. Sebaldi im Reichsstädtischen Landgebiet Nürnbergs 1505–1806
Das Waldamt Sebaldi (auch Sebalder Waldamt) war ein von 1489 bis 1806 bestehendes Amt der Reichsstadt Nürnberg.E. Pfeiffer (Hrsg.): Nürnberger Land, S. 102. Neben dem Waldamt Sebaldi gab es noch das Waldamt Laurenzi.
Geografie Das Waldamt Sebaldi bezeichnete Verwaltungsgebiet umfasste im Wesentlichen das Gebiet des Sebalder Reichswaldes. Es wurde an drei Seiten von Flussläufen abgegrenzt, im Norden war dies die Schwabach, im Westen die Regnitz und im Süden die Pegnitz. Die Territorialgrenze deckte sich dabei allerdings nicht mit dem jeweiligen Verlauf dieser Flüsse, sondern folgte diesem nur im Groben. Die östliche Begrenzung des Territoriums bildete hauptsächlich das Pflegamt Lauf und die Festung Rothenberg.E. Pfeiffer (Hrsg.): Nürnberger Land, S. 98.
Beschreibung Das Waldamt Seebaldi entstand 1489, als die Reichsstadt Nürnberg zur Verwaltung ihrer Besitzungen im Gebiet des Lorenzer und Sebalder Reichswaldes eine aus sechs sogenannten Waldherren bestehende Deputation einsetzte. Diesen waren jeweils ein Waldamtmann unterstellt, die dem Kreis der ratsfähigen Patrizierfamilien Nürnbergs angehörten.P. Fleischmann: Waldämter, in: Stadtlexikon Nürnberg, S. 1154.
Forsthuben Ursprünglich bestanden im Sebalder Reichswald sechs Forsthuben und entsprechende Erbförstereien. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts waren 10 Erbförsterein vorhanden: Rückersdorf und Erlenstegen als ganze Forsthuben, die restlichen wurden geteilt: Kraftshof und Neunhof, Tennenlohe und Buckenhof, Kalchreuth und Käswasser, Kleingeschaidt und Günthersbühl.Adalbert Scharr: Die Nürnberger Reichsforstmeisterfamilie Waldstromer bis 1400 und Beiträge zur älteren Genealogie der Familien Forstmeister und Stromer von Reichenbach. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg, Band 52, 1963/64, S. 2 online
Grundherrschaft Das Waldamt Sebaldi hatte über den Nürnberger Raum hinaus grundherrschaftliche Ansprüche im Hochgerichtsbezirk von Brandenburg-Bayreuth. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren es 22 Anwesen in neun Orten.
Ort GH ∑ % Hochgericht 1 Hochgericht 2 Behringersdorf 1 21 5 Reichsstadt Nürnberg Brandenburg-Bayreuth ⚔ Erlenstegen 1 23 4 Reichsstadt Nürnberg Brandenburg-Bayreuth ⚔ Gärten nördlich der Pegnitz 2 Reichsstadt Nürnberg Brandenburg-Bayreuth ⚔ Hundsmühle 1 2 50 Reichsstadt Nürnberg Kraftshof 8 52 15 Brandenburg-Bayreuth Reichsstadt Nürnberg ⚔ Neuhaus 1 1 100 Reichsstadt Nürnberg Brandenburg-Bayreuth ⚔ Neunhof 5 59 8 Brandenburg-Bayreuth Reichsstadt Nürnberg ⚔ Sack 1 13 8 Reichsstadt Nürnberg Brandenburg-Bayreuth ⚔ Stettenberg 1 1 100 Reichsstadt Nürnberg
GH gibt die Zahl der Anwesen an, über die das Waldamt Sebaldi die Grundherrschaft hatte. ∑ gibt die Gesamtzahl der Anwesen des Ortes an. % gibt den prozentualen Anteil an. Hochgericht 1 gibt die Herrschaft an, die hochgerichtliche Befugnisse hatte. Hochgericht 2 gibt, soweit vorhanden, eine weitere Herrschaft an, die entweder die hochgerichtlichen Befugnisse von Hochgericht1 bestritt (⚔) oder gemeinsam (⚭) mit ihr ausübte.
Literatur
Weblinks
Fußnoten
Kategorie:Reichsstadt Nürnberg Kategorie:Pflegamt in Bayern Kategorie:Geschichte (Landkreis Erlangen-Höchstadt) Kategorie:Geschichte (Landkreis Nürnberger Land) Kategorie:Gegründet 1489 Kategorie:Aufgelöst 1806