Der Sonderberichterstatter zum Recht auf Gesundheit (engl.: Special Rapporteur on the right of physical and mental health) ist eine von der UN-Menschenrechtskommission geschaffene Stelle. Das Recht auf Gesundheit und die Gesundheitsfürsorge ist ein Menschenrecht.
Das UN-Mandat Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 22. April 2002 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde, ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 6. Oktober 2016.
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er macht auch Anschlussverfahren in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.
Amtsinhaber 2002–2008 Paul Hunt – Neuseeland 2008–2014 Anand Grover – Indien 2014–2020 Dainius Pūras – Litauen 2020–2026 Tlaleng Mofokeng – Südafrika seit 2026 Mariângela Batista Galvão Simão – Brasilien
Weblinks Internetseite des Sonderberichterstatters (englisch)
Fußnoten
!Recht Auf Gesundheit Kategorie:Menschenrechte