Der Sonderberichterstatter zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung () sammelt Informationen in Bezug auf Verletzungen des Rechts auf Meinungsfreiheit mittels Drohung, Gewalt, Verfolgung oder Einschüchterung, berichtet dem UN-Menschenrechtsrat und empfiehlt Abhilfemaßnahmen.
Das UN-Mandat Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 5. März 1993 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde, ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 11. April 2017.
Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er macht auch Anschlussverfahren in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.
Amtsinhaber 1993–2002 Abid Hussain – Indien 2002–2008 Ambeyi Ligabo – Kenia 2008–2014 Frank William La Rue – Guatemala 2014–2020 David Kaye – USA 2020–2026 Irene Khan – Bangladesh seit 2026 Leopoldo Maldonado Mexiko
Weblinks Internetseite des Sonderberichterstatters (französisch) Internetseite des Sonderberichterstatters (englisch)
Fußnoten
!Meinungsfreiheit Kategorie:Menschenrechte