Die Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (kurz: Kapazitätsverordnung) regelt die Rechte und Pflichten von Hochschulen und Universitäten in Berlin. In ihr sind Abläufe zwischen Universitätsverwaltung und Fachaufsicht geregelt. Grundlage für die Verordnung ist der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.

Inhalt Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze und Verfahren Abschnitt 2: Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung Abschnitt 3: Überprüfung des Berechnungsergebnisses Abschnitt 4: Ausnahmetatbestände Abschnitt 5: Schlussbestimmungen

Anlagen Anlage 1: Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung Anlage 2: Curricularnormwerte Anlage 3: Stellenzuordnung

Zuständige Behörde Zuständig für die Aktualisierung der Verordnung ist die Senatskanzlei.Text der Verordnung

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsquelle (Berlin)