Karlsburg ist eine Siedlung und amtlich Teil der Gemeinde Winnemark im Amt Schwansen auf der gleichnamigen Halbinsel Schwansen in Schleswig-Holstein am westlichen Ufer der Schlei südlich der Stadt Kappeln zwischen den Dörfern Karby im Nordosten und Winnemark im Westen. Das heutige Karlsburg wurde urkundlich bereits 1335 als Gereby erwähnt. Die Ansiedlung wurde 1807 – auch im Zuge des Abschaffung der dort geltenden Leibeigenschaft – zu Ehren des Landgrafen Carl von Hessen in Carlsburg umbenannt. Zur Siedlung Karlsburg gehört eine die Geschichte der Ortschaft prägende Gutshofanlage, auf dem sich zudem das Kulturdenkmal Herrenhaus Carlsburg befindet.
Die Ursprünge Während der Name Carlsburg gut 150 Jahre alt ist, wird der Ort als Gereby schon im Jahre 1335 urkundlich erwähnt (in Gherebu 1462). Das Appellativum -by (historisch teilweise auch -bu oder -buy) steht im Dänischen für Stadt bzw. Ort (etymologisch verwandt mit „bauen“), während Geri ein verbreiteter nordischer Vorname warWolfgang Laur: Historisches Ortsnamenlexikon von Schleswig-Holstein, Karl Wachholtz Verlag 1992. Siehe auch :fr:Gerville in der Normandie.. Gereby heißt also etwa „Garrys Dorf“.
Da Ortsnamen mit der Endsilbe -by in Südschleswig, Dänemark, Schweden sowie England in großer Zahl zu finden sind, glaubte man, dass diese Siedlungen im Schleigebiet zur Zeit der Wikinger zwischen 850 und 900 entstanden sind, als diese den Stadtstaat Haithabu erobert hatten. Als wichtiger Umschlaghafen spielte Haithabu (Haddeby) eine ähnliche Rolle wie heutzutage Hamburg. Man nahm an, dass der Zugang zu diesem fast am Ende der Schlei (gegenüber dem heutigen Schleswig) gelegenen Handelsplatz durch Siedlungen links und rechts der Schlei militärisch gesichert wurde. Außerdem dienten diese Siedlungen womöglich auch der Versorgung jener Metropole. Nach der Zerstörung Haithabus um etwa 1000 n. Chr. nimmt man an, dass sich die ursprünglich abhängigen Siedlungen zu selbständigen Bauerndörfern entwickelten. Neuerdings bezweifeln einige WissenschaftlerBeleg fehlt diese Theorie über den Ursprung der by-Dörfer im Schleigebiet, ohne dass sich bislang eine alternative Theorie durchsetzen konnte.
Das Mittelalter Die Christianisierung Genaue Nachrichten über die Landschaft Schwansen aus der Zeit, als Schleswig und Holstein nachgerade missioniert wurden, sind selten. Wir wissen lediglich, dass wahrscheinlich schon im 11. Jahrhundert im heutigen Kappeln eine Kapelle gestanden hat, die der späteren Stadt den Namen gab. Außerdem existierte um 1230 eine Burg Slaemynne (Schleimünde), deren Mauerreste vor 150 Jahren noch mehrere Fuß hoch standen, heute aber völlig versandet sind. Auch zwei benachbarte Fischerdörfer sind spurlos verschwunden. Ganz in der Nähe fand man 1802 bei einem ungewöhnlich niedrigen Wasserstand viele Särge mit Knochenresten sowie die Grundmauern einer Kirche. Diese Kirche diente damals wahrscheinlich dem ganzen nördlichen Schwansen, denn in Höxmark (Gemeinde Brodersby) soll es früher einen Kirchensteig gegeben haben, der in Richtung Schleimünde führte.
Ein großer Teil Nordschwansens, darunter auch Gereby, war Eigentum des Bischofs von Schleswig bzw. des Domkapitels. Ein Wendepunkt in der Geschichte Schwansens vollzog sich 1260, als der Sohn Herzogs Abel von Schleswig, des späteren dänischen Königs, auf einem Feldzug gefangen genommen wurde. Seine Mutter drang darauf, ein Lösegeld zu bieten. Dies beschaffte sich Abel, indem er das Land zwischen Eider und Schlei (Fræzlæt, etwa der spätere Landkreis Eckernförde) an die Grafen von Holstein, die beiden Brüder seiner Frau, verpfändete, in deren Besitz es 1288 endgültig überging. Damit begann die Einwanderung sächsischer Ritter und Bauern aus Holstein. Mindestens in dieser Zeit wurden in Schwansen jahrhundertelang zwei Sprachen nebeneinander gesprochen; noch 1780 berichtet der Karbyer Pastor Leifhold, dass neben dem deutschen Platt besonders in den Schleidörfern ein „verdorbenes anglisches Dänisch“ gesprochen wird.
In den Jahren 1410 bis 1435 kämpften die Dänen gegen die Holstengrafen um die Schleigrenze mit wechselndem Glück; letztere riefen die „Likedeeler“ zu Hilfe, eine mächtige abenteuerliche Seeräubergesellschaft mit kommunistischen Satzungen. Damals wurde die alte Schleimündung, die nördlich der heutigen Lotseninsel lag, durch mehrere versenkte Schiffe versperrt, wodurch die Schifffahrt jahrhundertelang gestört war.
Vom Dorf zum Gut Der Kirche Unterthan In den Jahren 1520 bis 1540 breitete sich die Lehre Luthers, vom Landesherrn eifrig unterstützt, im Lande aus. Offiziell wurde die Reformation am 9. März 1542 auf dem Landtag zu Rendsburg eingeführt. Aber schon 1533 war der Bischofszehnte, eine Art Steuer, abgeschafft worden; dadurch war das Bistum in arge Schulden geraten, die der letzte katholische Bischof von Schleswig, Gottschalk von Ahlefeldt, 1537 durch den Verkauf der Dörfer Hüxmark, Nübbel und Brodersby zu tilgen suchte. 1539 verkaufte er außerdem noch das Stiftsgut Stubbe bei Rieseby sowie die Güter in „den Dorpen Windemark, Gereby myth der Mole, Kopperbu unde Kerkebu, alles im Kerspelle tho Swantzen? Myth allen ackeren, Wysken, weyden, Holtenn, und Mast gelth, Bröcke, Buschen, Mörenn, waterenn, tholaten und aflaten, Vyscherye myth allen renten, pachten, beden, denste, denstgelde Jacht Jachtgelde, ock allenn Herlichheydenn und Fryheyden.“
In adliger Hand Durch diesen Verkauf kam Gereby in den Besitz von Cay von Rantzau zu Klethkamp und wurde in ein adliges Gut in der Hand eines Ritters umgewandelt. Der Ritter hatte damals erhebliche Pflichten: Als Verwaltungsbeamter war er für die Abführungen der Steuern an den Landesherrn verantwortlich, er war gleichzeitig Polizei- und Gerichtsherr und musste in Kriegszeiten den Heerbann seines Bezirkes dem Landesherrn zuführen. Wenn in Kriegs- oder Pestzeiten eine Bauernfamilie ausstarb, mussten die Steuern für diesen Hof trotzdem bezahlt werden; der Ritter musste als dafür sorgen, dass das Land weiter bestellt wurde. Meist wurde diese „wüste Hufe“ dem Rittergut zugeschlagen. Auch durch Kauf oder Tausch konnte der Ritter sein Hofland vergrößern: das Gerebyer Hofland wuchs zum Beispiel in den Jahren 1598 bis 1727 von 10 auf 34 Hufen an, während die Zahl der freien Hufen in diesem Gebiet gleichzeitig von 31 auf 12 zurückging. Um seine schwierigen Aufgaben erfüllen zu können, war der Ritter mit sehr weit gehenden Vollmachten ausgestattet. Seine „Untergehörigen“ durften ihren Arbeitsplatz nicht wechseln, die meisten von ihnen waren Leibeigene, nur in Karby gab es einige wenige Freie, meist Handwerker oder Gewerbetreibende.
Leben als Leibeigene Die Leibeigenen hatten ein schweres Leben. Mit 6 Jahren fing der Dienst als „Gänsejunge“ an, später wurde der Leibeigene „Schafjunge“, wofür er etwas Leinwand zur Kleidung und freie Kost erhielt. Schon mit 12 Jahren musste er als „Kleinjunge“ auf dem Acker arbeiten, wofür er 4 bis 5 Mark im Jahr erhielt. Mit 15 Jahren wurde er „Großjunge“ und erhielt 8 Mark im Jahr. Später als Knecht oder Großknecht konnte er nur heiraten, wenn der Gutsherr die Erlaubnis dafür gab. Wenn er sich sehr gut bewährte und Glück hatte, wies ihm der Gutsherr einen Wurtsitz (Katenstelle), eine Viertel-, Halb- oder Vollhufe zu. Aber auch der Hufner war nicht freier Besitzer oder Pächter, sondern nur Verwalter oder Nutznießer der Stelle. Er musste täglich mit mehreren Pferden und Knechten, zuweilen auch mit Frauen und Mägden dem Gutshof zur Verfügung stehen und fand oft nur sonntags oder nachts Zeit, seine ihm zugewiesene Hufe zu bestellen. Meist ging die Hufe auf den Sohn über, aber der Gutsherr hatte auch das Recht, den Hufner abzusetzen. Trat im Gutshof ein Besitzerwechsel ein, so wurden die Leibeigenen wie lebendes Inventar an den neuen Herrn weitergegeben.
Durfte der Leibeigene seine Herrschaft nicht verlassen, so musste die Herrschaft andererseits zeitlebens auch bei Krankheit und Siechtum und im Alter für ihn sorgen. Wollte ein Freier eine Leibeigene heiraten, so musste er sich selbst in die Leibeigenschaft begeben. Manche taten dies freiwillig, weil sie sonst keine Möglichkeit hatten, eine Familie zu ernähren. Wer aus der Leibeigenschaft zu fliehen versuchte und ergriffen wurde, bekam ein entstellendes Brandmal auf Stirn oder Wange und wurde in späteren Zeiten auch ins Zuchthaus (in Glückstadt) gesteckt.
Die Leibeigenschaft konnte beendet werden durch Loskauf, wozu freilich kaum jemand das nötige Geld besaß, oder durch einen Freibrief der Herrschaft. Schließlich konnte man auch durch Verjährung die Freiheit erlangen, wenn man geflohen war und nicht in einer bestimmten Frist (bei Verheirateten 10 Jahre, bei Ledigen 31 Jahre, 6 Monate und 3 Tage) entdeckt wurde. Das Wohl und Wehe der Leibeigenen hing, wie wir sehen werden, weitgehend vom Wohlwollen des Gutsherrn ab. Cay von Rantzau, der Gereby 1539 gekauft hatte, fiel im lübischen Krieg, und das Gut wurde seinen Söhnen Moritz und Detlev von König Friedrich II. von Dänemark als Lehen gegeben. Moritz war mit Barbara Sehestedt verheiratet; er zeichnete sich in mehreren Kriegen aus und war Herzog Adolfs Ratgeber und Amtmann zu Gottorf und Reinbek. Nachdem er 1572 in Lübeck gestorben war, besaß sein Bruder Detlev das Gut allein, bis er es 1586 an Johann von Ahlefeld zu Stubbe verkaufte. Dieser besaß neben Gereby u. a. auch Klethkamp und die Burg Itzehoe und war Amtmann von Oldenburg-Cismar und ebenfalls Ratgeber Herzog Adolfs.
Johann von Ahlefeld hatte keine männlichen Erben, da sein Sohn Kai 1590 als Student in Straßburg gestorben war. Seine Güter fielen an seine Tochter Ida, die mit Detlev von Brockdorf verheiratet war, und schließlich an deren Kinder. 1598 erwarb Gottschalk („Gosche“) von Rathlow, Sohn des Siewert von Rathlow zu Lensahn, das gesamte Gut; dieser Kaufvertrag wurde am 10. Februar 1598 von König Christian IV von Dänemark bestätigt. Im Jahre 1604 kaufte Gosche von Rathlow († 1636) dazu das Dorf Rinkenis, das bis dahin noch immer im Besitz des Schleswiger Domkapitels war. Es lag am Schleiufer, etwa zwischen Sundsacker und Kopperby, gegenüber Arnis, das damals noch immer eine öde, unbewohnte Insel war. Obwohl Rinkenis bald zu bestehen aufhörte, findet sich der Name noch auf wesentlich späteren Karten und Plänen, und noch heute trägt ein zu Charlottenhof gehörendes Grundstück den Flurnamen Rinkenis.
Der Dreißigjährige Krieg In den folgenden Jahrzehnten tobte in Deutschland der Dreißigjährige Krieg, der auch Schwansen und Gereby nicht verschonte. 1625 griff der Dänenkönig Christian IV. (Dänemark und Norwegen), der zugleich Herzog in Schleswig und Holstein war, zum Schutze der Evangelischen in den Krieg ein, wurde aber von den Kaiserlichen geschlagen, die das ganze Land bis zur Nordspitze Jütlands in Besitz nahmen. Wallensteins verwilderte Söldner plünderten das Land aus und nahmen den Bewohnern Geld, Getreide, Vieh, Geflügel und was sie sonst erhaschen konnten. In Missunde wurde die Fähre versenkt, manche Dörfer (zum Beispiel Loose) wurden von den Bewohnern völlig verlassen. Im benachbarten Ellenberg (gegenüber Kappeln) wurde 1628 ein Soldat in Notwehr von den Bewohnern erschlagen; der zuständige Oberwachtmeister, der in Olpenitz einquartiert war, ordnete daraufhin die Plünderung des gesamten Dorfes offiziell an.
Im Jahre 1636 starb Gosche von Rathlow, und das Gut ging an seinen Sohn Wulf Siewert († 1658) über, der in der Härte bei der Behandlung der Untergehörigen seinen Vater noch übertraf.