Damsdorf () ist ein zum Ortsteil Glienig gehörender bewohnter Gemeindeteil der Gemeinde Steinreich im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg. Zwischen dem 5. Oktober 1950 und dem 1. Juni 1964 war Damsdorf eine eigenständige Gemeinde. Der Ort gehört dem Amt Unterspreewald an, liegt selbst jedoch nicht im Spreewald.

Lage Damsdorf liegt im Südosten des Fläming, elf Kilometer westlich der Stadt Golßen. Umliegende Ortschaften sind Merzdorf im Norden, Groß Ziescht im Nordosten, Schenkendorf im Südosten, Glienig im Süden, Buckow im Südwesten sowie Petkus im Nordwesten. Damsdorf liegt an der in West-Ost-Richtung verlaufenden Landesstraße 711 zwischen Wahlsdorf und Golßen sowie an der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Landesstraße 712 zwischen Paplitz und Görsdorf.

Geschichte und Etymologie Damsdorf wurde 1481 mit der Schreibweise von der wusten marcke zu Domestorff erstmals urkundlich erwähnt. Weitere Schreibweisen waren Damsdorff/Domanocze im Jahr 1579, Domsdorff im Jahr 1699, der so genannten Feld=Marck Damsdorff im Jahr 1749 und Dammsdorf, Damsdorf, Dahmsdorf im Jahr 1814.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 104. Der Ortsname ist von der niederdeutschen Schreibweise des Personennamens Thomas abgeleitet.

Besitzgeschichte Das Dorf Damsdorf gehörte in seiner landesherrlichen Zugehörigkeit zunächst von 1635 bis 1656 zum Kurfürstentum Sachsen, anschließend von 1657 bis 1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels und danach wieder zum Kurfürstentum Sachsen, das 1806 in das Königreich Sachsen überging, dem der Ort bis 1815 unterstand.

Bis zum Jahr 1702 lag die Grundherrschaft über die wüste Feldmark mit allen Rechten beim Amt Dahme. Danach wurde der Besitz vererbt und geteilt. Von 1702 bis 1707 hielten der Amtskommissar Geißler und der Superintendent Mag. Geißler in Dahme die Hälfte des schriftsässigen Dorfes mit Ober- und Untergerichtsbarkeit, die ab 1707 bis 1710 an Frau Seich, geb. Geißler, sowie an die Geschwister Gottlöber, Kinder der Frau Gottlöber, geb. Geißler, überging. Parallel dazu besaß von 1702 bis 1710 der Schösser Lehmann die andere Hälfte des Dorfes, ebenfalls mit Ober‑ und Untergericht. Nach 1710 wurden beide Dorfhälften wiedervereinigt. Der vereinigte Besitz lag von 1710 bis 1761 bei der Familie Flemming. Zwischen 1761 und 1767 verwalteten Frau Günther, geb. Flemming, und Frau Exß, geb. Flemming, den Besitz gemeinsam. Es folgten 1767 bis 1769 Major Thonn, von 1769 bis 1788 die Familie Schencke und von 1788 bis nach 1828 die Familie Kölling. Vor 1837 erscheint Leutnant Böhme als Besitzer, vor 1844 bis 1847 die Familie Harsleben. Von 1847 bis 1856 lag die Herrschaft bei Amtmann Reuther, 1856 bis 1857 bei der Familie Waldenburg aus Berlin, im Jahr 1857 beim Rentier Jacobs in Rudolstadt und von 1857 bis 1864 bei der Familie Skerl. Im Jahr 1864 erfolgte erneut eine Teilung. Die erste Hälfte gelangte zunächst an den Ziegeleibesitzer Ernst in Berlin und von 1864 bis 1866 an den Zimmermeister Lamprecht, ebenfalls in Berlin. Die zweite Hälfte befand sich von 1864 bis 1866 im Besitz des Kaufmanns Richter. Ab 1866 wurden beide Teile wieder zusammengeführt und blieben bis 1870 bei Kaufmann Richter, bevor von 1870 bis 1872 die Familie Grosse das gesamte Dorf mit allen Rechten übernahm. Neben dieser Hauptlinie der Grundherrschaft bestanden weitere grundherrliche Rechte in Form von Hebungen aus einer wüsten Feldmark. Diese lagen vor 1466 bis 1481 bei der Familie von Utz, von 1481 bis 1487 bei der Familie Retzow zu Dahme, von 1487 bis 1499 bei der Familie von Drauschwitz, von 1499 bis 1621 bei der Familie von Raschkau und von 1621 bis 1661 bei der Familie von Klitzing. Diese Rechte umfassten Hebungen in Höhe von fünf Malter Korn, wie für die Jahre 1466 und 1481 belegt ist. Nach 1661 gingen diese Abgabenrechte an den Landesherrn beziehungsweise das Amt über.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 105.

15. bis 19. Jahrhundert Im Jahr 1699 wurde die wüste Feldmark von der Familie von Buckow genutzt. Im Jahr 1715 wurde ein Drittel dieser wüsten Feldmark der Nutzung Buckows zugeschlagen. Für 1722 sind eine Herrenschäferei, eine kleine Schenke sowie insgesamt sechs Feuerstätten (= Haushaltungen) belegt. Im Jahr 1746 wurden fünf Häusler genannt, während 1747 von „elenden Hütten“ auf der wüsten Feldmark berichtet wurde. Im Jahr 1777 bestanden ein herrschaftliches Wohnhaus, ein Wirtschaftsgebäude, ein herrschaftliches Hausgenossenhaus mit drei Stuben, eine Meierwohnung sowie eine Schäferwohnung. Im Jahr 1837 erschien der Ort als Rittergut und Dorf mit zwölf Wohnhäusern. Das Dorf bestand im Jahr 1858 aus sieben Wohn- und acht Wirtschaftsgebäuden; das Rittergut aus acht Wohn- und sieben Wirtschaftsgebäuden, darunter eine Brennerei. Die Gemarkung des Dorfes war 58 Morgen (Mg) groß: 3 Mg Gehöfte, 12 Mg Gartenland und 43 Mg Acker. Das Rittergut war 1943 Mg groß: 1 Mg Gehöfte, 6 Mg Gartenland, 1003 Mg Acker und 933 Mg Wald. Das Dorf wurde in den Jahren 1871/1885 mit dem Gutsbezirk vereinigt.

20. und 21. Jahrhundert Zur Jahrhundertwende standen im Ort zehn Häuser auf einer Fläche von 503,2 Hektar (ha). Bis zum 30. September 1928 war Damsdorf ein Gutsbezirk innerhalb des Landkreises Jüterbog-Luckenwalde in der preußischen Provinz Brandenburg, danach wurde der Gutsbezirk aufgelöst und der Gemeinde Glienig angegliedert und war 1931 ein Wohnplatz.

Nach 1945 kam es zu einer umfassenden Bodenreform: 1948 wurden insgesamt 336,5 Hektar enteignet, darunter 170,2 Hektar Ackerland, 2,4 Hektar Gärten, 22,8 Hektar Wiesen und Weiden, 134,4 Hektar Wald, 0,7 Hektar Hofräume sowie 6 Hektar Wege und Ödland. Die Flächen wurden wie folgt aufgeteilt: 104,2 Hektar erhielten acht landlose landwirtschaftliche Arbeiter, 3,2 Hektar gingen an fünf landarme Bauern, 177,5 Hektar an 14 Umsiedler, 36 Hektar Wald an das Land Brandenburg und 16 Hektar an die Gemeinde. Am 5. Oktober 1950 wurde Damsdorf aus Glienig ausgegliedert und eine eigenständige Gemeinde.

Im Zuge der Kollektivierung entstand 1952 die erste LPG vom Typ II mit 15 Mitgliedern und 55 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Diese Genossenschaft wurde 1954 in eine LPG vom Typ III umgewandelt. 1960 bestand eine LPG Typ III, die 1965 insgesamt 40 Mitglieder und 287 Hektar Nutzfläche umfasste und 1967 an die LPG Typ III Glienig angeschlossen wurde. Daneben existierte eine LPG Typ I mit drei Mitgliedern und 43 Hektar Nutzfläche, die bereits 1962 der LPG Typ III angeschlossen worden war.

Bei der DDR-Kreisreform 1952 wurde der Landkreis Luckenwalde aufgelöst und die Gemeinde Damsdorf dem Kreis Luckau im Bezirk Cottbus zugeordnet. Am 1. Juni 1964 wurde die Gemeinde Damsdorf wieder nach Glienig eingemeindet. Seit der Wende und der brandenburgischen Kreisreform 1993 liegt Damsdorf im Landkreis Dahme-Spreewald. Am 31. Dezember 2002 fusionierte die Gemeinde Glienig mit dem benachbarten Sellendorf zu der neuen Gemeinde Steinreich.

Bevölkerungsentwicklung Einwohnerentwicklung in Damsdorf von 1815 bis 1925 Jahr 1815 1817 1837 1858 1871 1885 1895 1905 1925 Einwohner 35 45 72 Dorf 38 und Gut 50 46 und 47 93 74 57 105

Weblinks

Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 104 bis 106.

Einzelnachweise

Kategorie:Ort im Landkreis Dahme-Spreewald Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Dahme-Spreewald) Kategorie:Steinreich Kategorie:Ersterwähnung 1481 Kategorie:Gemeindegründung 1950 Kategorie:Gemeindeauflösung 1964