mini|Abstimmung im Europäischen Parlament zu Straßburg

Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (gängige, nichtamtliche Abkürzung DSM oder DSM-RLSo auf . nach der englischen Kurzform Directive on Copyright in the Digital Single Market) verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Trotz erheblicher Proteste gegen den Entwurf stimmte das Europaparlament dem Entwurf am 26. März 2019 zu. Durch eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Europäischen Union wurde der Rechtsetzungsprozess am 15. April 2019 abgeschlossen.

Der Vorschlag für die Richtlinie wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und die EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatter fungierte Felix Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).

Die Vorlage des Entwurfs galt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürgerrechtsorganisationen, der Wissenschaft, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen waren das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.

Ziele Das geltende aus verschiedenen Richtlinien bestehende harmonisierte europäische Urheberrecht wurde von der Europäischen Kommission zwischen 2013 und 2016 verschiedentlich evaluiert. Zweck der Evaluation war es, „sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin erfüllen.“

Entsprechend gab die Kommission folgende Ziele als Leitplanken der Urheberrechtsreform vor: Es sind Anpassungen an die „neuen Realitäten“ erforderlich. Rechteinhaber müssen besser geschützt werden. Eine Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten muss verhindert werden.

Verfahren Vorgeschichte und Evaluation des geltenden Urheberrechts Seit dem 22. Dezember 2002 musste die aktuelle Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 in nationales Recht umgesetzt worden sein.

Im Jahr 2010 kündigte die Europäische Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa an, dass es Ziel sei die „Klärung, Verwaltung und grenzüberschreitenden Lizenzierung von Urheberrechten“ zu vereinfachen. Weiterhin zeigte sie 2011 die „Schaffung eines umfassenden integrierten Binnenmarktes für Rechte des geistigen Eigentums“ als eine der konkretesten Möglichkeiten auf, „um das Potenzial europäischer Erfinder und Schöpfer zu erschließen und sie in die Lage zu versetzen, Ideen in hochwertige Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum zu verwandeln.“

Anfang 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet sind, mittels automatisierter Upload-Filter die Beiträge der Nutzer auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Das Gericht begründete dies zum einen mit dem Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. Zum anderen beeinträchtige dies die unternehmerische Freiheit, da teure und komplizierte Informatiksysteme dafür notwendig seien. Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft gegen das soziale Netzwerk Netlog.

Zwischen 2013 und 2016 führte die Kommission eine Ex-Post-Evaluation des geltenden Urheberrechts durch. Zunächst mit einer offenen Konsultation zwischen dem 5. Dezember 2013 und 5. März 2014 zu allgemeinen Themen des Urheberrechts. Über die Konsultation wurde im Juli 2014 berichtet. Dann mit einer weiteren Konsultation zu den Themen Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft. Der entsprechende Bericht wurde am 25. Mai 2016 veröffentlicht. Schließlich fand zwischen dem 23. März 2016 und 15. Juni 2016 eine Konsultation zu den Themen „Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette“ und „Panoramafreiheit“ statt. Der Bericht wurde in die Bereiche Verleger in der urheberrechtlichen Verwertungskette und Panoramafreiheit aufgeteilt.

Darüber hinaus gab die Europäische Kommission mehrere Studien in Auftrag um die Problematiken des gültigen Urheberrechts zu beleuchten. Hierbei wurden insbesondere die Vergütung von Urhebern und der Rechtsrahmen des Text- und Data-Mining untersucht.

Beginn des Legislativen Prozesses mit Abstimmungen im Rat der EU und dem EU-Parlament Der EU-Ministerrat einigte sich am 25. Mai 2018 auf einen Entwurf für die geplante Richtlinie. Dieser war erstmals dem Rat und dem Parlament im September 2016 vorgelegt worden.

Am 20. Juni 2018 stimmte der Justizausschuss des EU-Parlaments den Kompromissanträgen zum Entwurf des zuständigen Berichterstatters Axel Voss zu. Artikel 13 des Entwurfes sieht vor, Online-Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten dazu zu verpflichten, durch „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ die Verbreitung nicht-lizenzierter Werke zu verhindern. Am 5. Juli 2018 stimmte das EU-Parlament als Ganzes nach öffentlichen Protesten zunächst gegen die Reform. In zweiter Sitzung am 12. September 2018 stimmte das Parlament jedoch nach einigen Änderungen im Gesetzestext mit 438 zu 226 Stimmen bei 39 Enthaltungen für die Reform.

Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu deutschen und österreichischen Parteien im Europaparlament am 12. September 2018Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Abgeordneten am 12. September 2018 auf abgeordnetenwatch.de

Mit der Annahme des Textes beschloss das Europäische Parlament den Übergang in den Trilog.

Die Verhandlungen wurden Ende Januar 2019 kurzzeitig ausgesetzt, da elf der beteiligten Länder, darunter Deutschland, einen Entwurf der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft nicht annahmen. Im Deutschen Bundestag wurde am 31. Januar 2019 ein Antrag, der die Bundesregierung dazu aufforderte, sich im Trilog gegen Upload-Filter einzusetzen, durch die Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.Drucksache 19/7469 Deutscher Bundestag Januar 2019. Eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich über die Ausnahme für Start-up-Unternehmen von Artikel 13 ermöglichte schließlich den Abschluss des Trilogs. Der entsprechende Kompromissvorschlag wurde an die Presse durchgestochen.

Am 20. Februar 2019 stimmte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem Kompromiss des Trilogs zu. Die ständigen Vertreter der Niederlande, Luxemburgs, Polens, Italiens und Finnlands stimmten gegen die Annahme des Kompromissvorschlages, mit der Begründung, dass dieser keine ausgewogene Regelung zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen der EU-Bürger und Unternehmen biete. Daher bestehe die Gefahr, „dass Innovationen behindert werden, anstatt sie zu fördern“. Die deutsche Bundesregierung verschaffte dem Kompromiss eine Mehrheit, obwohl der Koalitionsvertrag der Großen Koalition eine Ablehnung von Upload-Filtern vorsah.EU-Copyright, Artikel 13 und Upload-Filter: Barley verteidigt Ja zur EU-Reform, heise.de, 22. Februar 2019.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigte den Entwurf in einer Sondersitzung am 26. Februar 2019.

Beschluss der Urheberrechtsreform im EU-Parlament Am 26. März 2019 beschloss das EU-Parlament die Urheberrechtsreform der Europäischen Union, die schließlich am 15. April 2019 durch den Rat der Europäischen Union bestätigt wurde. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung beider Organe abgeschlossen und die entsprechende zweijährige Umsetzungsfrist beginnt.

Die Zulassung von Änderungsanträgen wurde mit 312 zu 317 Stimmen (bei 24 Enthaltungen) abgelehnt. Im Protokoll korrigierten zehn Abgeordnete ihr Votum nachträglich auf Zustimmen, zwei auf Ablehnen und einer auf Enthaltung. Da die Korrektur aber erst nach der Abstimmung erfolgte, hat diese keine rechtlichen Konsequenzen. Beim eigentlichen Beschluss wurden 348 Ja-Stimmen, 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen gezählt. Der Entwurf wurde damit angenommen.Die Abgeordneten konnten nach Abschluss der Abstimmung eine Stimmänderung zu Protokoll geben, die aber nicht gewertet wurde.Abstimmverhalten am 26. März 2019 (ab Seite 52) und Korrekturen (Ende von Seite 53)

Wenn Enthaltungen ebenso wie abwesende Abgeordnete ignoriert werden, stimmten ohne die Berücksichtigung von nicht gewerteten Berichtigungen rund 85 Prozent der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), 65 Prozent der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) und 59 Prozent der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) für die Reform.

Mehrheitlich dagegen stimmten ohne die Berücksichtigung von Enthaltungen mit rund 65 Prozent die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), einer konservativen und EU-kritischen, in Teilen rechtspopulistischen Fraktion, mit rund 91 Prozent die Abgeordneten der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz, rund 88 Prozent der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (Gue/NGL), einer Fraktion verschiedener linker, sozialistischer und kommunistischer Parteien und rund 82 Prozent der Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD), ein Zusammenschluss von Parteien des EU-skeptischen und rechtspopulistischen Spektrums.

Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu Fraktionen im Europaparlament am 26. März 2019

Abstimmungsergebnisse nach Zugehörigkeit zu deutschen und österreichischen Parteien im Europaparlament am 26. März 2019

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens durch den Rat der Europäischen Union Am 2. April 2019 wurde bekannt, dass die entscheidende Abstimmung über die Urheberrechtsreform im Rat der Europäischen Union für den 15. April 2019 angesetzt wurde und dort die Agrarminister der EU-Staaten beim letzten Beschluss im Gesetzgebungsverfahren für ihre Regierungen die Stimme abgeben. Daraufhin wurden im Deutschen Bundestag für den 4. April 2019 zwei Anträge mit dem Ziel, eine Ablehnung der Urheberrechtsreform durch Deutschland zu erwirken, eingebracht. Mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurden beide Anträge in Ausschüsse überwiesen, während die gesamte Opposition für eine sofortige Abstimmung gestimmt hatte. Am 10. April 2019 verhinderten die Union und die Sozialdemokraten im Rechtsausschuss des Bundestags eine Abstimmung am Folgetag, womit vor der Entscheidung im EU-Rat kein Beschluss mehr möglich war. Die Justizministerin Katarina Barley empfahl den anderen Mitgliedern des Kabinetts Merkel IV, für die Urheberrechtsreform zu stimmen und eine Protokollnotiz hinzuzufügen. Zahlreiche Experten wiesen jedoch darauf hin, dass eine derartige Protokollerklärung nicht rechtlich bindend sei und somit Upload-Filter nicht verhindern könne. Am 15. April 2019 einigte sich die Große Koalition auf eine Änderung von Barleys Protokollnotiz-Entwurf und entschied sich für die Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie. In dem finalen Text der Protokollerklärung heißt es zu Artikel 17 und Upload-Filtern: