Vollstreckungsauftrag ist ein Auftrag des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher, die Zwangsvollstreckung durchzuführen ( Abs. 1 ZPO).

Für die Strafvollstreckung sind die Staatsanwaltschaften, für die Verwaltungsvollstreckung die Vollstreckungsbehörden zuständig.

Bedeutung Durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels wird der Gerichtsvollzieher ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren sowie mit Wirkung für den Gläubiger Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlung) zu treffen (, ZPO).

Außerdem ist der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gem. Abs. 2 ZPO befugt, eine gütliche Erledigung zu versuchen ( ZPO); eine Vermögensauskunft des Schuldners einzuholen; Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners einzuholen ( ZPO), etwa bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Kraftfahrt-Bundesamt; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung ( ZPO) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels.

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen, mit denen der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann, sind insbesondere die Verhaftung des Schuldners gem. Abs. 2 ZPO, um eine Vermögensauskunft zu erzwingen (Erzwingungshaft) und die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde oder dem Ausländerzentralregister ( ZPO).

Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag ist im Wohnraummietrecht der Auftrag zur Berliner Räumung gem. ZPO.

Form Der Vollstreckungsauftrag kann entweder unmittelbar an den zuständigen Gerichtsvollzieher übersandt werden oder an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des Amtsgerichts, die den Auftrag dann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet ( Abs. 2 ZPO). Seit dem 1. April 2016 besteht für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen Formularzwang nach Abs. 3 ZPO i. V. m. der Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - ZVFV).vgl. Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher – zur Vollstreckung von Geldforderungen Bundesjustizministerium, abgerufen am 16. Juni 2021. Mit anderen Arten der Vollstreckung darf der Gerichtsvollzieher auch formlos beauftragt werden.Neuer Formularzwang für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher ab 1. April 2016 Haufe.de, 31. März 2016.

Welchen Auftrag der Gerichtsvollzieher ausführen soll, muss der Gläubiger im Antragsformular angeben.

Kosten Der Gerichtsvollzieher kann für die Durchführung des Vollstreckungsauftrags einen Kostenvorschuss nach GvKostG vom Gläubiger beanspruchen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Vollstreckungsauftrags ist möglich.

Rechtsschutz Verweigert der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags, ist für den Gläubiger das Rechtsmittel der Erinnerung gegeben ( ZPO).

Weblinks Formular Vollstreckungsauftrag zur Vollstreckung von Geldforderungen BMJV

Einzelnachweise

Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) Kategorie:Zivilprozessrecht