Der kategorische Imperativ ist für Immanuel Kant das grundlegende Prinzip moralischen Handelns: Um zu entscheiden, ob eine Handlung moralisch sei, soll geprüft werden, ob sie einer Maxime folgt, deren Gültigkeit für alle, jederzeit und ohne Ausnahme akzeptabel wäre, und ob alle betroffenen Personen nicht als bloßes Mittel zu einem anderen Zweck behandelt werden, sondern auch als Zweck an sich. Der kategorische Imperativ wird als Bestimmung des guten Willens von Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten vorgestellt und in der Kritik der praktischen Vernunft ausführlich entwickelt. Er lautet in einer seiner Grundformen: Auf unmittelbare Kritik reagierte Kant mit einem Anwendungsbeispiel in dem Aufsatz Über ein vermeintes Recht, aus Menschenliebe zu lügen.
Kant beansprucht, dass . Damit meint er, dass sich aus der bloßen Bestimmung des „kategorischen Imperativs“, was in der Terminologie „unbedingtes Gebot“ bedeutet, der Inhalt dieses Gebotes zumindest der Form nach ermitteln lässt. Diese Form ist diejenige der Allgemeinheit. Da es sich um ein unbedingtes Gebot handelt, muss es etwas sein, das dem Willen eines jeden „endlichen Vernunftwesens“ – und damit auch jedem Menschen – als Forderung gegenübertritt (Gebot), deren Geltung nicht abhängig von besonderen Bestimmungen dieses Wesens und seines Willens (wie Neigungen oder akute Bedürfnisse) oder der Umstände ist.
Der kategorische Imperativ gilt für endliche Vernunftwesen per se und ist daher auch insofern allgemein. Daher nimmt er auch alle Menschen unter allen Bedingungen in die Pflicht, bzw. er beschreibt die universelle Form der Pflicht überhaupt. Dies wird unter anderem in der folgenden Formulierung des kategorischen Imperativs („Gesetzesformel“) deutlich:
Im Gegensatz zum Regel-Utilitarismus, bei dem Handlungsregeln nur nach dem Nutzen bewertet werden, den sie hervorbringen, und im Gegensatz zum Handlungs-Konsequentialismus, der Handlungen nur nach ihren Folgen bewertet, ist der kategorische Imperativ deontologisch, d. h. er bezieht sich auf den Begriff der Pflicht. Es wird eben nicht bewertet, was die Handlung bewirkt, sondern wie die Absicht beschaffen ist. Wenn der Wille gut ist, dann ist auch die Handlung moralisch gerechtfertigt. Der Wille zum Guten allein ist das, was moralisch gut ist:
Formeln Im zweiten Abschnitt der Grundlegung werden unterschiedliche Formulierungen, die „Formeln“ des kategorischen Imperativs entwickelt. Die genaue Formulierung ist jeweils verschieden, zudem kommen in der Kritik der praktischen Vernunft weitere Formulierungen hinzu. Man sortiert diese Formulierungen üblicherweiseSiehe z. B. Dieter Schönecker und Allen W. Wood: Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Ein einführender Kommentar, Paderborn: Schöningh (UTB), 2004. wie folgt:
UniversalisierungsformelSelbstzweckformel
NaturgesetzformelReich-der-Zwecke-Formel
Die Universalisierungsformel erläutert Kant unter anderem so: . Der Zusammenhang zwischen den Formeln, ob einige oder alle als verschiedene Entwicklungen desselben Gedankens sind oder sie im Denken Kants jeweils leicht veränderte Standpunkte zum Ausdruck bringen, ist nicht abschließend geklärt. Diese Frage ist ein in der Kantliteratur häufig diskutiertes Problem.
Vorausgesetzte Begriffe Kants Pflichtbegriff
Kant definiert den Begriff der Pflicht folgendermaßen: . Die Vernunft ermöglicht uns, das Sittengesetz zu erkennen. Eine Handlung aus Pflicht ist also eine Handlung aus Achtung für das Gesetz. Pflicht soll das Motiv für das Handeln sein, nicht Freude, Abwendung von Übel oder Ähnliches. Wem das Gewissen gebietet, auf eine bestimmte Weise zu handeln, der hat auch die Pflicht, so zu handeln. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Mensch nicht nur pflichtgemäß (nach Pflicht), sondern durch die Achtung vor dem Gesetz motiviert (aus Pflicht) handeln soll. Jede Handlung aus Pflicht ist pflichtgemäß, aber nicht jede pflichtgemäße Handlung erfolgt aus Pflicht. Eine lediglich pflichtgemäße Handlung, die nicht aus Achtung vor dem Gesetz, sondern aus Neigung oder aus rationalem Kalkül geschieht, hat keinen positiven moralischen Wert. Obwohl sich die sichtbare Handlung aus Pflicht von der nur pflichtgemäßen nicht unterscheidet, ist es der Beweggrund, der den moralischen Wert ausmacht.
Kategorischer Imperativ, Maxime
Kant ist der Meinung, dass der gute Wille das einzig absolut Gute ist. Begabung, Charakter oder günstige Umstände können auch zu schlechten Zwecken verwendet werden, aber der gute Wille ist an sich positiv zu bewerten und daher das höchste Gut. Die Konstruktion eines Ideals des guten Willens ist Voraussetzung für seine Ethik. Sein Ausgangspunkt ist, dass eine Handlung durch praktische Vernunft bedingt sei. Weiter seien die Faktoren, welche das Handeln bedingen, keine Naturgesetze, sondern praktische (d. h. durch den Willen als möglich vorstellbare) Grundsätze:
Maximen (subjektive Grundsätze): selbstgesetzte Handlungsregeln, die ein Wollen ausdrücken Imperative (objektive Grundsätze): durch praktische Vernunft bestimmt; Ratschläge, moralisch relevante Grundsätze („das Gesetz aber ist das objektive Prinzip, gültig für jedes vernünftige Wesen, und der Grundsatz, nach dem es handeln soll, d. i. ein Imperativ.“)
Bei Kant gibt es noch weitere Imperative, die aber nicht kategorisch sind, die so genannten hypothetischen Imperative. Diese funktionieren nach dem Prinzip: „wer den Zweck will, der will auch das zugehörige Mittel, diesen Zweck zu erreichen“. Hypothetische Imperative können allerdings seiner Meinung nach nicht als Grundlage einer moralischen Handlung dienen. Der hypothetische Imperativ verfolgt einen bestimmten Zweck und stellt eine Mittel-Zweck-Relation her. Ein hypothetischer Imperativ ist demnach lediglich eine Vorschrift, in der ein Ziel und die dazu notwendigen Mittel bestimmt werden. Darum gilt er auch nur bezogen auf das bestimmte Ziel, nicht immer und überall und für jeden („Lerne, damit du später einen Arbeitsplatz bekommst!“), also nicht kategorisch. Damit kann der hypothetisch gebietende Imperativ nicht als allgemeines Gesetz angenommen werden, da bei diesen Imperativen der Wille nicht sich selbst eine Pflicht auferlegt, sondern bezogen auf Externa Mittel zu einem Zweck verfolgt. Weil man nicht wissen kann, ob man sich die angestrebten Zwecke selbst gesetzt hat, oder ob sie von außen auferlegt wurden, kann der Wille, der nach hypothetischen Imperativen bestimmt ist, nicht frei sein. Weil er nicht frei sein kann, kann daraus kein moralischer Wert erwachsen.
Im Gegensatz dazu unterwirft der kategorische Imperativ das Handeln formal einem allgemein gültigen Gesetz, ohne Rücksicht auf einen bestimmten externen Zweck. Es gibt, laut Kant, nur einen einzigen kategorischen Imperativ, nach dem man handeln soll, den bekannten Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde!“. „Du sollst lernen!“ ist kein kategorischer Imperativ, weil die mögliche Absicht (das, was durch das Lernen erreicht werden soll) nicht bei jedem Menschen vorauszusetzen ist und weil man sich die Pflicht des Lernens nicht selbst auferlegt hat (sondern die Strukturen, die vermitteln, dass man ohne Lernen keinen Arbeitsplatz bekommt). Also ist „Du sollst lernen!“ nur ein hypothetischer Imperativ, auch wenn er, der äußeren Form nach, wie ein kategorischer aussieht – er hat keinen moralischen Wert und die darauf folgende Handlung ist moral-neutral.
Endliches Vernunftwesen
Der Inhalt des kategorischen Imperativs (als Grundprinzip der Moral) lässt sich, laut Kant, allein aus der Vernunft herleiten. Der Mensch ist zwar vernunftbegabt, aber nicht allein durch Vernunft motiviert. Diese Möglichkeit der Zuwiderhandlung gegen die Vernunft macht das objektive moralische Prinzip zu einem kategorischen Imperativ, also zu einem allgemein gültigen Prinzip der Sittlichkeit.
Die Vernunft ist nicht gebunden an körperliche oder geistige Unterschiede, die zwischen den Menschen (oder zu irgendwelchen anderen vernunftbegabten Wesen) bestehen. Obschon Kant nicht behauptet, dass es außer den Menschen noch andere vernunftbegabte Wesen gäbe, ließen sich doch rein vernunftgeleitete Wesen vorstellen (wobei der Mensch ein solches gerade nicht ist, da er auch durch Neigungen und dergleichen geleitet ist).
Da der Inhalt des kategorischen Imperativs (das objektive moralische Prinzip) sich aus der Vernunft ergibt, würden rein vernunftgeleitete Wesen sozusagen automatisch danach handeln, weshalb das Prinzip des Kategorischen Imperatives für solche Wesen keine Vorschrift, also kein Imperativ sein könnte.
Durch seine Vernunft ist der Mensch autonom, also hier: selbstgesetzgebend, wobei er sich aus Vernunft der „Nötigung“ (s. o.) des kategorischen Imperativs unterwirft. Durch diese Autonomie besitzt der Mensch Würde und ist Zweck an sich.
Menschlicher Wille
Nach Kant ist der Mensch ein vernünftiges Wesen und steht dementsprechend immer schon unter einem allgemeinen Gesetz. Die Frage ist jedoch, warum der Mensch sich dennoch nicht den Vorgaben des Gesetzes gemäß verhält, sondern vielmehr pflicht- und vernunftwidrig.
Die Antwort hierauf ergibt sich aus der spezifischen Konstitution des menschlichen Willens. Dieser wird von Kant als definiert. Hätte die Vernunft das Vermögen, den Willen vollständig zu bestimmen, das heißt wäre sie alleiniger Ursprung der Prinzipien, nach welchen sich der Wille bestimmt, wie es für reine Vernunftwesen gilt, so wäre das von der Vernunft objektiv (für alle vernünftigen Wesen notwendige) für moralisch gut Erkannte auch das, was jedes Vernunftwesen subjektiv für sich als moralisch gut erkennen und auch wollen würde. Der Mensch jedoch schöpft die Bestimmungsprinzipien seines Willens nicht allein aus Vernunft, er ist kein rein vernünftiges Wesen, sondern ein teilvernünftiges, ein mit einem sinnlich-affizierten Willen ausgestattetes partielles Vernunftwesen. Das, was außer der Vernunft noch seinen Willen bestimmt, sind nach Kant die Neigungen, Komponenten unserer sinnlichen Veranlagung, die auf dem .
Aus dieser Diskrepanz zwischen subjektivem Wollen und objektivem Vernunftgesetz wird der Mensch zum Adressaten einer Nötigung, durch welche die Anerkennung und Beachtung der absoluten Verbindlichkeit objektiver Vernunftprinzipien und deren Priorität vor allen neigungsabhängigen Bestimmungen vom Subjekt eingefordert wird. Das, worin die Nötigung zum Ausdruck kommt, quasi ihr Transportmittel, ist der Imperativ. Imperative drücken immer ein Sollen aus und bringen appellativ zum Ausdruck, . Der kategorische Imperativ verlangt, ihn immer auch als solchen zu behandeln, vgl. dazu die ‚Zweck-an-sich-Formel‘.
Interpretation und Anwendung
Der kategorische Imperativ ist nach Kant keine inhaltliche Norm, die Handlungen vorgibt, sondern ein Kriterium zur Prüfung von Handlungen – und der Normen selbst – auf ihren ethischen Wert. Wer wissen will, ob eine Handlung moralisch richtig ist, muss die jeweilige Handlungsbeschreibung generalisieren. Durch Abstraktion von der Individualität der involvierten Personen entsteht daraus eine allgemeine Regel oder Maxime. Eine Handlung kann nur dann als ethisch wertvoll verstanden werden, wenn sich aus dieser Regel in dreierlei Hinsicht keine Widersprüchlichkeiten ergeben:
keine inhaltliche Widersprüchlichkeit (logische Widerspruchsfreiheit) keine Widersprüchlichkeit zur Bestimmung des guten Willens (d. h. Handlungen unter dieser Maxime könnten unter den Begriff einer Handlung aus gutem Willen fallen) keine Widersprüchlichkeit der Maxime zur Bestimmung als unbedingtes Gebot (also als ein kategorischer Imperativ, d. h. eine unbedingte Anweisung an den eigenen Willen, der dieser auch grundsätzlich (ceteris paribus) folgen könnte).