Die Gesinnungsethik ist eine der moralischen Theorien, die Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung eigener Werte und Prinzipien bewertet, und zwar ungeachtet der nach oder mit der vollzogenen Handlung eingetretenen Handlungsfolgen. Auch Gesinnungsethiker müssen jedoch vor ihren Handlungen die erwarteten Handlungsfolgen gründlich und angemessen beurteilen und in ihr Urteil über eine moralisch richtige Handlung einbeziehen. Der Ausdruck wurde als Fachterminus von Ernst TroeltschErnst Troeltsch: Grundprobleme der Ethik , Gesammelte Schriften Band 2, Göttingen 1922, Nachdruck Scientia, Aalen 1977, 626, Max SchelerMax Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, Teil III: Materiale Ethik und Erfolgsethik (online) und vor allem von Max WeberMax Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922, 7. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 1977, 467ff mit jeweils leicht unterschiedlicher Bedeutung in die Ethikdiskussion eingeführt. Bei Scheler ist der Gegenbegriff „Erfolgsethik“, bei Weber „Verantwortungsethik“; Troeltsch kontrastierte insbesondere die so genannte objektiv-theologische Güterethik, die sich am Handlungserfolg orientiere. Weber definierte die Gesinnungsethik dahingehend, dass „der Eigenwert des ethischen Handelns [...] allein zu seiner Rechtfertigung genügen soll“. In der christlichen Ethik hat die Gesinnungsethik im 18. und 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle eingenommen.

Beispiele Ein Beispiel für Gesinnungsethik ist die Haltung der Zeugen Jehovas, die Bluttransfusionen ablehnen und den Kriegsdienst kategorisch verweigern, selbst wenn sie dadurch ihr eigenes Leben gefährden. Ein Gegensatz zu einer Ethik, die sich vorrangig an den Konsequenzen der Handlungen orientiert – diese wird als konsequentialistische Ethik, Verantwortungsethik oder Erfolgsethik bezeichnet –, entsteht in Entscheidungssituationen, in denen ein moralisches Dilemma vorliegt. So ist es dem deutschen Staat grundsätzlich untersagt, Menschenleben gegeneinander aufzuwiegen. Eine Sonderregelung bestand nach § 14 Luftsicherheitsgesetz im Fall von Terroranschlägen mit dem Flugzeug, wonach ein bewaffneter Eingriff auch dann erlaubt sein kann, wenn dadurch der Tod Unbeteiligter in Kauf genommen wird; diese Bestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher für nichtig erklärt. Ein weiteres Beispiel ist die Frage der Abtreibung und die Entscheidung über den Erhalt ungeborenen Lebens.

Antike Die Idee einer an der Gesinnung orientierten Ethik findet sich schon in der Antike, etwa wenn für Platon schon der Versuch einer guten Handlung als gut gilt (Phaidros 274 a/b). Als Gesinnung kann man bei Aristoteles die als Tugend erarbeitete Haltung auffassen (EN 1103 a, 9–10, 1106 a, 6–7, 1120 b, 7–9).Hans Reiner: Gesinnung und Haltung, Die Sammlung 13 (1958) 292ff Besonders für die Stoa galt die Absicht (intentio) einer Handlung als Maßstab der Glückseligkeit.Hans Reiner: Der Streit um die stoische Ethik, Zeitschrift für philosophische Forschung 21 (1967), 261-281 Eine Gesinnungsethik vertrat auch Augustinus.Hans Reiner: Gesinnungs- und Erfolgsethik, Archiv für Rechts- und Staatsphilosophie 40 (1953) 522-526

Gesinnungsethik bei Kant Zweifellos hat Immanuel Kant eine Art von Gesinnungsethik vertreten, die allerdings nicht im Gegensatz zu einer Verantwortungsethik, sondern allenfalls zu einer bloßen „Erfolgsethik“ steht. Max Weber hat als Beispiel für eine Gesinnungsethik keineswegs Immanuel Kant angeführt. Erst spätere Kommentatoren haben diese Charakterisierung Weber zugeschrieben. Andere haben die Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik aber auch allgemein und speziell in Bezug auf Kant zurückgewiesen. Die Position Kants ergibt sich aus der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hier stellt Kant fest:

Diese Aussage Kants ist häufig so interpretiert worden, als ob es ihm nur um den guten Willen gehe und die Wirkung einer Handlung ihn nicht interessiere. Beispielhaft ist die Kritik Max Schelers:

Scheler übersah in dieser Kritik, dass Kant grundsätzlich davon ausging, dass eine beabsichtigte Handlung in Bezug auf den erwarteten Erfolg beurteilt wird und dass dieser als gut gilt. Kant diskutiert die Frage, ob eine Handlung, die im Erfolg gut ist, auch moralisch gut ist. Wenn jemand einem ledigen, altersschwachen Onkel hilft, ist dies an sich gut. Moralisch gut ist diese Handlung aber erst, wenn sie aus dem Motiv erfolgt, dem Onkel das Leben zu erleichtern und wenn nicht vorrangig dahinter der Eigennutz steht, etwa sein Erbe abzusichern. Bei Kant heißt es hierzu:

Man kann Kants Ethik daher nicht auf eine reine Gesinnungsethik reduzieren, sondern muss beachten, dass der absehbare Handlungserfolg für Kant eine maßgebliche Rolle spielt.Eberhard Schmidhäuser: Gesinnungsethik und Gesinnungsrecht, in: Karl Lackner (Hrsg.): Festschrift für Wilhelm Gallas zum 70. Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1973, 81-98, 84; so auch Friedrich Kaulbach: "Es ist nicht gerechtfertigt, KANTs Standpunkt als den einer einseitigen »Gesinnungsethik« zu kennzeichnen, die sich gegenüber dem Prinzip der Verantwortung gleichgültig verhalte. Es ist vielmehr so, daß KANT die Verantwortung in der Perspektive der Gesinnung bestimmt. Der von ihm vertretene praktische Perspektivismus, demzufolge dem Zweck in der Perspektive des guten Willens die Qualität des Gut-seins verliehen wird, bringt den Gedanken zur Geltung, daß von diesem Willen her erst zu entscheiden ist, was der Verantwortung Wert ist, damit dann der Einsatz des Willens für die Verwirklichung des betreffenden Zweckes selbst als wertvoll beurteilt werden kann.", Immanuel KANTs »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten«. Interpretation und Kommentar, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, S. 28

Die Gesinnungsethik bei Max Weber Max Weber analysiert in Politik als Beruf die Gesinnungsethik. Es handelt sich um eine Rede, die Weber am 25. Januar 1919 vor Münchener Studenten unter dem Eindruck der Münchner Räterepublik gehalten hat. Die Rede ist nicht die Entwicklung einer ethischen Theorie, sondern die Mahnung, in der politischen Auseinandersetzung nicht der Ideologie den Vorrang vor dem politisch Vertretbaren zu geben. Die Rede wandte sich insbesondere gegen die Auffassung, dass der Zweck die Mittel heiligt. In diesem Sinne ist eine auf einer Gesinnung beruhende Politik zwar legitim, sie soll sich aber in Hinblick auf die Wirkungen politischen Handelns vor allem an einer Verantwortungsethik orientieren:

Siehe auch Deontologische Ethik Liste der Ethikmodelle Tugendethik

Einzelnachweise

Vgl. z. B. Gerald Hubmann: Ethische Überzeugung und politisches Handeln. Jakob Friedrich Fries und die deutsche Tradition der Gesinnungsethik. Zugleich: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1996. Heidelberg: Winter, 1997, 391 S., ISBN 3-8253-0536-8 (Frankfurter Beiträge zur Germanistik; Band 30). Vgl. z. B. Harald Köhl: Kants Gesinnungsethik. Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 1986. Berlin; New York: de Gruyter, 1990, X, 166 S., ISBN 3-11-012309-6 (Quellen und Studien zur Philosophie; Band 25). Shen-chon Lai: Gesinnung und Normenbegründung. Kants Gesinnungsethik in der modernen Diskussion. Zugleich: Münster, Univ., Diss., 1998. Neuried: Ars Una, 1998, VIII, 206 S., ISBN 3-89391-071-9 (Deutsche Hochschuledition; Band 71). Vgl. z. B. Bernward Grünewald: Gesinnung oder Verantwortung? Über den Widersinn der Entgegensetzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik, in: Kant als Bezugspunkt philosophischen Denkens, hrsg. v. H. Busche u. A. Schmitt. Würzburg: Königshausen u. Neumann 2010, S. 85–100, zu Weber insbes. S. 86, Anm. 2. ISBN 978-3-8260-4290-4. Max Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaft, zuerst 1917, u. a. auch in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 467ff. Max Weber: Politik als Beruf (1919). Mit einem Vorwort von Robert Leicht. Frankfurt am Main: Büchergilde Gutenberg, 1999, 85 S., ISBN 3-7632-4902-8. Der Text ist auch online einsehbar.

Literatur D. Baumgardt: Gesinnungsethik oder Erfolgsethik?, in: Philosophische Studien 1 (1949), S. 91–110. H. Reiner: Art. Gesinnungsethik, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, 539f. H. Reiner: Gesinnungsethik und Erfolgsethik, in: ARSP 40 (1953), S. 522–526.

Weblinks

Bernward Grünewald: Gesinnung oder Verantwortung? Über den Widersinn der Entgegensetzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik, in: Kant als Bezugspunkt philosophischen Denkens. Festschrift für Peter Baumanns, hrsg. von H. Busche und A. Schmitt. Königshausen u. Neumann, Würzburg 2010, 85–100. Georg Meggle: Gesinnung und Verantwortung. Zur Benutzung der Ethik als Mittel zum Zweck (PDF; 56 kB), in: Matthias Gatzemeier (Hrsg.): Verantwortung in Wissenschaft und Technik. BI-Wissenschaftsverlag, Mannheim u. a. 1989, 10–16. Jörg Schroth: Der voreilige Schluß auf den Nonkonsequentialismus in der Nelson- und Kant-Interpretation, in: Philosophiegeschichte und logische Analyse, hrsg. von Uwe Meixner und Albert Newen, Band 6: Geschichte der Ethik, mentis, Paderborn 2003, 123–50. Robert Spaemann: Wer hat wofür Verantwortung? Kritische Überlegungen zur Unterscheidung von Gesinnungsethik und Verantwortungsethik, Das Portal zur katholischen Geisteswelt Johan Verstraeten: The Tension Between ‘Gesinnungsethik’ and ‘Verantwortungsethik’. A Critical Interpretation of the Position of Max Weber in ‘Politik als Beruf’, in: Ethical Perspectives 2 (1995)3, 180–187.

Kategorie:Ethische Theorie Kategorie:Max Weber