Der Zugleitbetrieb ist ein Betriebsverfahren der Eisenbahn, bei dem ein zentraler Zugleiter jedem Zug auf einer Strecke die Erlaubnis zur Fahrt bis zu einer Zuglaufstelle erteilt. Dabei stehen Zugleiter und Fahrpersonal in fernmündlichem Kontakt zueinander (Zugfunk, Mobiltelefon, gelegentlich Streckenfernsprecher). Der Zugleitbetrieb kann ohne Hauptsignale und technische Streckenblock-Einrichtungen durchgeführt werden, was große Einsparungen erlaubt. In Deutschland wird der Zugleitbetrieb nur auf ausgewählten eingleisigen Nebenbahnen mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis 80 km/h angewandt.
Nach dem Zusammenschluss von Reichsbahn und Bundesbahn zur Deutschen Bahn AG 1994 wurden die Vorschriften harmonisiert. Strecken, die früher mit vereinfachtem Nebenbahnbetrieb betrieben wurden, unterliegen heute oft den Bestimmungen für den Zugleitbetrieb nach Richtlinie (Ril) 436 (ZLB) oder dem signalisierten Zugleitbetrieb nach Ril 437 (SZB). Im Gegensatz dazu erfolgt die Betriebsführung auf Haupt- und den anderen Nebenbahnen nach der herkömmlichen Fahrdienstvorschrift der DB InfraGO AG (FV-DB – Ril 408). Strecken, auf denen das Betriebsverfahren Zugleitbetrieb angewandt wird, sind in den Angaben für das Streckenbuch oder Sammlung betrieblicher Vorschriften benannt.
Zugleitbetrieb (ZLB) Für den Zugleitbetrieb gelten die Regelungen der Ril 436, sonst (so dort nicht explizit geregelt) die Festlegungen der Ril 408 (Fahrdienstvorschrift) und Festlegungen in den Angaben zum Streckenbuch der einzelnen Betriebsstellen.
Betriebsführung Eisenbahnstrecken mit Zugleitbetrieb werden Zugleitstrecken genannt, die Betriebsstellen der Zugleitstrecke – Bahnhöfe, Haltestellen und Haltepunkte – heißen Zuglaufstellen. Die Regelung des Zugverkehrs obliegt dem Zugleiter, der oft zugleich Fahrdienstleiter eines an die Zugleitstrecke angrenzenden Bahnhofs einer Hauptbahn ist. Der Bahnhof, auf dem der Zugleiter seinen Sitz hat, wird Zugleitstelle genannt. Die Meldungen, die der Regelung des Zugverkehrs auf der Zugleitstrecke dienen, heißen Zuglaufmeldungen. Sind für einen Zug auf einer Zuglaufstelle Zuglaufmeldungen vorgesehen, wird sie Zuglaufmeldestelle genannt.
Zugleitstrecken sind nicht mit Streckenblock ausgerüstet. Das Fahren im Raumabstand wird ausschließlich mithilfe der Zuglaufmeldungen geregelt, die zwischen dem Zugleiter einerseits und dem Zugführer oder ggf. örtlichen Bahnhofsfahrdienstleiter andererseits gewechselt werden.
Jeder Zug benötigt zur Fahrt auf einer Zugleitstrecke eine Fahrerlaubnis des Zugleiters, die mit der Fahranfrage eingeholt wird. Bis zu welcher Zuglaufstelle der Zugleiter die Fahrerlaubnis erteilt, richtet sich nach dem Fahrplan; Abweichungen vom Fahrplan regelt der Zugleiter durch Befehle. Der Wortlaut der Fahranfrage in der Ril 436 lautet: Darf Zug (Nummer) bis (Name der Zuglaufstelle/Zugmeldestelle) fahren? Sind alle Bedingungen erfüllt, erteilt der Zugleiter die Fahrerlaubnis mit den Worten: Zug (Nummer) darf bis (Name der Zuglaufstelle/Zugmeldestelle) fahren. (ggf. Zusatz: Dort Kreuzung mit Zug (Nummer).) Beziehungsweise falls nicht alle Bedingungen erfüllt sind: Nein, warten. Nach der Ankunft in der Zuglaufstelle, bis zu der die Fahrerlaubnis erteilt wurde, muss der Zugleiter über die Ankunft des Zuges mit der Ankunftmeldung unterrichtet werden: Zug (Nummer) in (Name der Zuglaufstelle/Zugmeldestelle). Erst nach Eingang der Ankunftmeldung darf der Zugleiter einem nachfolgenden Zug die Fahrerlaubnis bis zu einer rückgelegenen Zuglaufstelle erteilen. So ist gewährleistet, dass zwischen zwei einander nachfolgenden Zügen mindestens ein Streckenabschnitt frei bleibt. Fahrerlaubnis und Ankunftsmeldung sind zwei Arten von Zuglaufmeldungen, des Weiteren gibt es noch die Abstellmeldung, Fahrwegsicherungsmeldung und Verlassensmeldung. Jede Zuglaufmeldung ist mit "Zuglaufmeldung" einzuleiten.
Zuglaufmeldungen erfolgen telefonisch zwischen dem Zugleiter und dem örtlichen Bahnhofsfahrdienstleiter, auf unbesetzten Zuglaufstellen dem Zugführer (dann auch per Funk). Die Fahrerlaubnis muss vom örtlichen Bahnhofsfahrdienstleiter an den Zugführer übermittelt werden. Bei Kreuzungen und Überholungen auf unbesetzten Bahnhöfen ist es möglich, dass der Zugführer des ersten Zuges die Zuglaufmeldungen für den zweiten Zug mit übernimmt.
mini|400px|Schematische Darstellung der Zugfolge auf einer Zugleitstrecke
Müssen zwei Züge kreuzen, erhalten beide Züge die Fahrerlaubnis bis zu der Zuglaufstelle, auf der die Kreuzung stattfinden soll. Auf Bahnhöfen ohne Einfahrsignale müssen beide Züge nacheinander in die Zuglaufstelle einfahren. Welcher Zug zuerst einfahren darf, ist im Buchfahrplan angegeben; der als letzter einfahrende Zug muss an der Trapeztafel halten. Dem Zugführer des ersten Zuges obliegt die Aufgabe, den Fahrweg für den zweiten Zug einzustellen, was – da meist nur ortsgestellte Weichen vorhanden sind – teilweise mit beträchtlichen Fußwegen verbunden ist. Der Zugführer begibt sich zur Weiche, über die der kreuzende Zug einfahren soll. Er schließt sie auf, stellt sie um und meldet das seinem Triebfahrzeugführer. Dieser ruft den zweiten Zug mit dem akustischen oder optischen Signal „Kommen“ (Signal Zp 11) in den Bahnhof herein. Das Signal wird mit einem langen, einem kurzen und nochmals einem langen Rufzeichen (– · –) als Lichtsignal oder mit der Fahrzeugpfeife gegeben und entspricht dem Buchstaben „K“ des Morsealphabetes. Nach der Einfahrt stellt der Zugführer die Weiche in Grundstellung zurück, verschließt sie und begibt sich zur Einfahrweiche auf dem gegenüberliegenden Bahnhofskopf. Dort wiederholt sich der Vorgang. Der Zugleiter darf die Fahrerlaubnis für die Weiterfahrt erst erteilen, wenn er die Ankunftmeldungen beider Züge erhalten hat. Der als zweites eingefahrene Zug muss als erstes wieder abfahren, damit die Weichen durch den Zugführer des ersten wieder in ihre Grundstellung gebracht werden können.
Ausrüstung und Bedienung von Weichen Unbesetzte Bahnhöfe sind in der Regel mit ortsbedienten Weichen und Handverschlüssen, in der Regel Riegelhandschlössern für den Verschluss in Grundstellung ausgerüstet. Abgesehen von erforderlichen Folgeabhängigkeiten bei Weichen und Gleissperren, die den Flankenschutz gewährleisten, sind die Schlösser aller Weichen mit einer gemeinsamen, streckenspezifischen Schlüsselform ausgerüstet. Einen Schlüssel dieser Form, den sogenannten Streckenschlüssel führt jeder Zugführer eines den betreffenden Abschnitt befahrenden Zuges mit. Dieser Fall ist einer von wenigen, wo mehrere sicherungstechnische Betriebsschlüssel derselben Form auf einer Strecke vorhanden sind und gleichzeitig benutzt werden.
Zur Beschleunigung des Betriebsablaufes wurden in einigen Fällen Weichen mit meist mechanischen Fernbedieneinrichtungen ausgerüstet. Die Bedieneinrichtungen befinden sich in diesen Fällen auf dem Bahnsteig des Bahnhofes, sie sind an Stelle der Weichen selbst mit Hebelschlössern ausgerüstet. Auch diese entsprechen der Schlüsselform der Streckenschlüssel.
Zur Beschleunigung der Kreuzungsvorgänge wurden viele Kreuzungsbahnhöfe mit Rückfallweichen ausgerüstet. Damit entsteht in derartigen Bahnhöfen ein Richtungsbetrieb. Der Zeitaufwand für die Wege zu den Einfahrweichen sowie das Auf- und Verschließen durch den Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges entfallen damit, zusätzlich können die Triebfahrzeugführer die Aufgaben der Zugführer mit übernehmen. Die Handstelleinrichtungen der Rückfallweichen erhalten Weichenbockschlösser, die sie in Grundstellung festhalten, aber das Auffahren und selbsttätige Rückstellen der Weichen nicht behindern.
Mit einer Abstellmeldung gibt der Rangierleiter einen Bahnhof nach Beendigung von Rangierbewegungen und Wiederherstellung der Grundstellung aller Weichen und Flankenschutzeinrichtungen wieder frei. Die Fahrwegsicherungsmeldung wird bei Zugkreuzungen auf unbesetzten Bahnhöfen ohne Rückfallweichen gegeben, sobald der Zugführer des ersten Zuges den Fahrweg für den zweiten Zug eingestellt hat. Bei örtlich unbesetzten Zuglaufstellen gibt der Zugführer dem Zugleiter eine Verlassensmeldung, sobald der Zug die Betriebstelle verlassen hat und vollständig an der Zugschlussstelle vorbeigefahren ist.
Der herkömmliche Zugleitbetrieb (kurz: ZLB) kommt teilweise ohne Hauptsignale aus. Auf unbesetzten Bahnhöfen ist die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke anstatt von Einfahrsignalen mit der „Trapeztafel“ (Signal Ne 1/So 5) gekennzeichnet. Sollen auf unbesetzten Bahnhöfen Zugkreuzungen oder Überholungen durchgeführt werden, so übernimmt der Zugführer des zuerst eingefahrenen Zuges das Einstellen des Fahrweges für den zweiten Zug. Dieses Verfahren wird nur auf sehr kleinen Bahnhöfen mit wenig Verkehr angewendet, größere Bahnhöfe sind auch beim Zugleitbetrieb mit ferngestellten Weichen und Einfahrsignalen ausgerüstet sowie mit einem örtlichen Bahnhofsfahrdienstleiter besetzt.
Unterlagen Zugmeldebuch: durch den Zugleiter zu führen; Fernsprechbuch: auf Stellen mit Zuglaufmeldungen zu führen; Buchfahrplan: regelt Zuglaufmeldungen, Kreuzungen, Überholungen und den Halt an der Trapeztafel; Anordnungen über den Zugverkehr: werden vom Zugleiter und den besetzten Zuglaufstellen geführt; Fahrplan für Zuglaufstellen: für jeden besetzten Bahnhof; weitere Übersichten für den Zugleiter (z. B. Übersichtspläne, Streckenbänder, Bahnübergänge usw.)
Schriftliche Befehle Für schriftliche Befehle ist der ZLB-Befehl nach Ril 436 zu verwenden. Er liegt beim Zugleiter, den Zuglaufstellen und beim benachbarten Fahrdienstleiter aus, auf Strecken mit Zugfunk auch beim Triebfahrzeugführer.
Schnittstelle Zugleitbetrieb – Zugmeldebetrieb Zwischen Zugmeldestellen und Zugleitstellen bzw. zwischen zwei Zugleitstellen wird das Zugmeldeverfahren angewandt. Die Zugfolge wird zwischen dem Zugleiter und dem benachbarten Fahrdienstleiter mittels fernmündlicher Zugmeldungen geregelt. Dabei wird ein in die Zugleitstrecke einfahrender Zug vom Fahrdienstleiter dem Zugleiter angeboten. Sind alle Vorbedingungen erfüllt, nimmt der Zugleiter diesen mit folgendem Wortlaut an und gibt somit die Fahrerlaubnis: Zug (Nummer) bis (Name der Zuglaufstelle), ja. Der anbietende Fahrdienstleiter übermittelt dem Zugführer die Fahrerlaubnis, woraufhin der Zug abfahren darf. Der Zugleiter meldet den Zug dem Fahrdienstleiter zurück, nachdem eine Räumungsprüfung durchgeführt oder eine Ankunftsmeldung abgegeben wurde. Bei aus der Zugleitstrecke ausfahrenden Zügen darf der Zugleiter die Fahrerlaubnis erst nach der Annahme des Zuges durch die angrenzende Zugmeldestelle erteilen. Nach Ankunft des Zuges gibt der dortige Fahrdienstleiter eine Rückmeldung.
Bei elektronischen Stellwerken (ESTW), die beispielsweise von einer Betriebszentrale gesteuert werden, bereitet diese zusätzliche Kommunikation einen erheblichen Mehraufwand. Anfangs wurde daher zwischen der ersten Betriebsstelle der Zugleitstrecke und der letzten Betriebsstelle der Zugmeldestrecke ein Streckenblock eingerichtet. Dies erforderte eine entsprechende Ausrüstung der ersten Zugleit-Betriebsstelle mit einem Stellwerk und dessen Besetzung mit einem örtlichen Fahrdienstleiter. Zur Vereinfachung wurde deshalb eine Schnittstelle ESTW/ZLB entwickelt. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Zugnummernmeldeanlage zwischen dem Fahrdienstleiter und dem Zugleiter.