Im Heiligen Römischen Reich fanden seit dem 12. Jahrhundert Reichstage in Augsburg statt, die aus den Hoftagen des Kaisers hervorgegangen waren. Sie entwickelten sich zu einer festen Rechtsinstitution. Drei Gruppierungen bestimmten außer dem Regenten das Geschehen: Kurfürsten, Fürsten und (später) die Vertreter der Reichsstädte.
Augsburg war als Bischofs- und Reichsstadt mehrfach Gastgeber der Reichsstände. Im 16. Jahrhundert konzentrierten sich dort mehrere Reichstage, von denen zwei besonders hervorzuheben sind:
1530 Reichstag unter Kaiser Karl V.: Verlesung des „Augsburger Bekenntnisses“ (Confessio Augustana). 1555 Reichstag unter König Ferdinand I.: Augsburger Religionsfriede
Hintergrund
Ein Reichstag wurde besonders häufig von Kaisern aus dem Hause Habsburg abgehalten. Ein Zusammenhang mit deren Finanzproblemen ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Kaufmannsgeschlechter wie die Fugger und Welser, die im Handel gut verdienten und mit Krediten Herrschern unter die Arme griffen, konnten auch die mit einem Reichstag verbundenen Kosten und Belastungen für die Reichsstadt abfedern. Die heimischen Wirtschaftsmagnaten hatten Kontakte zu Kaiser und Papst, zu weltlichen und geistlichen Fürsten. Augsburg war zu jener Zeit eine Weltstadt, in der Politik gemacht wurde.
Auch die Lage an Poststraßen war bei der Wahl eines Reichstagsortes ein Kriterium. Die Vernetzung der Handelshäuser (Zentrale zu ihren Niederlassungen) ließ einen reichen Strom von kaufmännischen wie politischen Informationen nach Augsburg fließen.
Hof- und Reichstage zu Augsburg
Die folgende Übersicht stellt Tagungen in Augsburg und Informationen über das jeweilige Geschehen dar. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Der Übergang des Begriffes „Hoftag“ zum Begriff „Reichstag“ war fließend; einschließlich 11. Jahrhundert ist nachfolgend einheitlich „Hoftag“ verwendet.
952 König Berengars II. Missachtung seines seit 940 bestehenden Lehnsverhältnisses mit Otto I. und ein Hilferuf der Witwe von Berengars Vorgänger Lothar, Adelheid, veranlassten Otto zu seinem ersten Italienzug. In Pavia ließ er sich als König der Franken und Langobarden huldigen und belehnte auf dem Hoftag von Augsburg am 7. August 952 Berengar mit Italien (Ober- und Mittelitalien ohne päpstliche Gebiete). Berengar und dessen Sohn Adalbert behielten ihre italienische Königswürde, wurden jedoch Vasallen Ottos und mussten die Markgrafschaften Verona und Aquileia abtreten, die mit dem Herzogtum Bayern vereinigt wurden.
Zweites wichtiges Ergebnis dieses Hoftages ist die Verurteilung des Grafen Guntram (genannt „der Reiche“) wegen Hochverrats. Der Grund hierfür ist nicht bekannt. Guntrams Besitz im Thurgau, in der Rheinebene, im Elsass und im Breisgau wurde eingezogen und dem Königsgut einverleibt. Unmittelbar nach Guntrams Verurteilung vergab der König an das Kloster Einsiedeln Teile der konfiszierten gräflichen Güter im Breisgau.
1040 1040 versuchten auf einem Hoftag italienische Fürsten und Große, gegen Bonifaz I., Markgraf von Tuszien und Canossa, der seine Hausmacht in Oberitalien ausbaute, vorzugehen. Sie konnten sich aber bei Kaiser Heinrich III., der in Bonifaz einen wichtigen Parteigänger hatte, nicht durchsetzen.
1077 (?) Der Investiturstreit mit Papst Gregor VII. war entbrannt. Der Papst exkommunizierte Heinrich IV. am 22. Februar 1076 und erklärte ihn für abgesetzt. Zuvor hatte Heinrich IV. den aus seiner Sicht unrechtmäßig an die Macht gekommenen Papst seinerseits für abgesetzt erklärt. Die bestehende Fürstenopposition zwang daraufhin Heinrich zum Versprechen des Gehorsams und der Genugtuung gegenüber dem Papst. Die Fürsten drohten mit der Wahl eines Gegenkönigs, sollte Heinrich nicht innerhalb eines Jahres vom Bann gelöst werden. Für den 2. Februar 1077 wurde ein Hoftag nach Augsburg einberufen, zu dem auch Papst Gregor VII. eingeladen wurde. Heinrich kam der drohenden Vereinigung von Fürstenopposition und Papsttum zuvor, indem er Gregor entgegen reiste. Der Gang nach Canossa endete nach zähen Verhandeln mit der Aufhebung des Banns; Gregor behandelte Heinrich in der Folge als König. Vermutlich ist dieser geplante Reichstag in Augsburg entfallen, Papst Gregor reiste jedenfalls nicht nach Augsburg. Ungeachtet der Einigung von Canossa wählte die Fürstenopposition den Schwabenherzog Rudolf von Rheinfelden am 15. März in Forchheim zum neuen König. Der wiederum anerkannte die kanonische Wahl der Bischöfe und verzichtete auf die Erblichkeit der Königswürde. Damit schienen Papst und Fürsten den Sieg davongetragen zu haben. Heinrich gab sich jedoch damit nicht geschlagen und nach dem Tod seines Gegners Rudolf erstarkte er wieder zunehmend. mini|Das Imperium (rot umrandet) mit Regnum Teutonicorum (blau) in ottonischer Zeit im 10. Jahrhundert 1138 Dieser Hoftag wurde von Konrad III. einberufen, um die Übermacht des Welfen Heinrichs des Stolzen zu brechen. Heinrich konnte sich bei der Königswahl 1137 zwar nicht gegen Konrad durchsetzen, hatte jedoch als Herzog von Bayern, Sachsen und Tuszien eine Konrad gefährdende Machtfülle. In Augsburg verlangte Konrad von Heinrich die Herausgabe eines der beiden deutschen Herzogtümer. Heinrich verweigert Herausgabe und Huldigung. Auf dem Hoftag zu Würzburg im Herbst desselben Jahrs wurde Heinrich der Stolze wegen Hochverrats verurteilt und verfiel der Acht. Beide Herzogtümer werden ihm entzogen und Sachsen an Albrecht den Bären, Bayern an Leopold IV., Markgraf von Österreich, gegeben.
1155 leider keine weiteren Angaben
1158 Im Jahr zuvor war es während des Reichstags von Besançon zum Eklat gekommen: In einem Brief Papst Hadrians IV., in dem er gegen das kaiserliche Verhalten nach der Gefangennahme Erzbischofs Eskils durch kaiserliche Parteigänger protestierte, wurde das Kaisertum (eher beiläufig) als „beneficium“ bezeichnet. Die Legaten des Papstes mussten das Land verlassen und in einem Antwortbrief verwahrte sich Friedrich gegen jede lehnsmäßige Abhängigkeit des Kaisers vom Papsttum. Hadrian erhält vom deutschen Episkopat keinerlei Unterstützung für sein Vorgehen und lässt auf dem Hoftag von Augsburg ein Schreiben verlesen, in dem er beteuert, das Wort „beneficium“ bedeute „Wohltat“ (bonum factum) und nicht „Lehen“ (feudum).
Auf demselben Hoftag kam es zum so genannten „Augsburger Schied“, in dem Kaiser Friedrich I. Barbarossa am 14. Juni 1158 Herzog Heinrich dem Löwen im Streit mit Bischof Otto I. von Freising das Recht erteilte, eine Zollbrücke über die Isar am Ort „ad Munichen“ zu betreiben, aus dem sich später München entwickeln sollte.
Heinrich hatte zuvor eine bischöfliche Brücke in Feringa (Oberföhring) abreißen lassen und die Berchtesgadener Salzhändler auf ihrem Weg nach Norden und Westen über seine eigene, wenige Kilometer weiter südlich gelegene Brücke gelotst. Friedrich billigt Heinrichs Vorgehen, erlegt diesem aber auf, als Ausgleich für die Aufhebung der Markt- und Zollrechte Feringas dem Freisinger Bischof ein Drittel der Zolleinnahmen abzugeben.
Im Anschluss an den Hoftag brach Friedrich I. Barbarossa zu seinem zweiten Feldzug in das unruhige Italien auf.
1179 Die Auseinandersetzung mit dem welfischen Herzog von Bayern und Sachsen, Heinrich dem Löwen nach dessen Treuebruch im Jahr 1176 dauerte an. Kaiser Friedrich I. Barbarossa hatte für Mitte September 1179 einen Hoftag nach Augsburg einberufen, um nach seinem Kurswechsel gegenüber der aggressiven Politik Heinrichs des Löwen die süddeutschen Fürsten auf ihre Treue zum Reich einzuschwören. Um Heinrich im Süden in seinem Herzogtum Bayern und bei dessen Nachbarn zu isolieren, blieb der Kaiser bis zum Jahresende im Süden und pflegte enge Kontakte mit den dortigen Fürsten. In Lüneburg feierte unterdessen Heinrich der Löwe pompös das Weihnachtsfest 1179, um zu signalisieren, dass die auf dem Hoftag von Magdeburg im Juni 1179 verkündete Reichsacht ihn nicht kümmere.
1184
Auf dem Hoftag von Friedrich I. Barbarossas Mitkönig, seinem Sohn Heinrich VI., wird dessen Verlobung mit der sizilianischen Prinzessin Konstanze verkündet und eidlich beschworen. Die Hochzeit sollte im Januar 1186 in Mailand stattfinden. Dadurch war der Weg frei für die Verbindung der römisch-deutschen Kaiserreichs und dem normannischen Königreich Sizilien.Gerhard Baaken, Unio Regni ad Imperium. Die Verhandlungen von Verona 1184 und die Eheabredung zwischen Heinrich VI. und Konstanze von Sizilien, in: Imperium und Papsttum. Zur Geschichte des 12. und 13. Jahrhunderts, hg. von Karl-Augustin Frech und Ulrich Schmidt, Köln 1997, S. 81–142.
1207 König Philipp von Schwaben war es im Thronstreit mit Otto IV. seit 1204 zunehmend gelungen, wichtige Anhänger des Welfen auf seine Seite zu ziehen und so seine Position im Reich und gegenüber Papst Innozenz III. entscheidend zu stärken. Schließlich war es ihm 1207 gelungen, auch mit König Ottokar I. Přemysl von Böhmen ein Bündnis zu schließen, das auf dem Hoftag durch die Verlobung von Philipps Tochter Kunigunde mit Ottokars Sohn Wenzel besiegelt wurde.
1226 Ludwig dem Kelheimer, Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, wurde auf diesem Hoftag im Juli von Kaiser Friedrich II. das Amt des Reichsgubernators übertragen.
Friedrich hatte bereits 1220 seinen neunjährigen Sohn Heinrich (VII.) zum König wählen lassen. Für den Minderjährigen führte während der häufigen Abwesenheit des Kaisers ein Regentschaftsrat die Geschäfte. Engelbert I., Erzbischof von Köln dominierte darin. Nach seiner Ermordung bestellte Friedrich den Bayernherzog Ludwig zum Vormund und Reichsgubernator. Bereits zwei Jahre später entledigte sich Heinrich am 25. Dezember 1228 allerdings der Vormundschaft Ludwigs und regierte selbstständig.
1251 Nach seiner Exkommunikation durch Papst Innozenz IV. im April 1251 ernannte König Konrad IV. im Juni bei einem Reichstag Herzog Otto II. von Bayern zu seinem Stellvertreter.
1275 Auf dem Hoftag wurde über Ottokar II. Přemysl, König von Böhmen, die Reichsacht verhängt, weil er sich weigerte, unberechtigt in Besitz genommene Reichsgüter zurückzugeben. Der 1273 gewählte König Rudolf I. erklärte zu seinem wichtigsten Ziel, die seit der Absetzung Friedrichs II. durch den Papst 1245 unter fremde Herrschaft des Reiches gekommene Rechte und Güter des Reiches zurückzugewinnen. Rudolf forderte deshalb auf den Hoftagen von Speyer 1273 und Nürnberg 1274 die Rückgabe sämtlicher Reichsgüter. Ottokar hatte nach dem Aussterben der Babenberger und einem siegreichen Konflikt mit den Staufern 1251 das Herzogtum Österreich in Besitz genommen. 1260/1261 hatte er zusätzlich das Herzogtum Steiermark, 1269 Kärnten und Krain erworben. Nach der Wahl Rudolfs, deren Rechtmäßigkeit Ottokar immer wieder anzweifelte, verweigerte er die Huldigung gegenüber Rudolf und ebenso die Rückgabe seiner unrechtmäßig in Besitz genommenen Reichsgüter. Daher wurden Ottokar am 24. Juni 1275 alle Reichslehen, das Schenkenamt und die österreichischen Länder aberkannt und die Acht über ihn verhängt. Auf diesem Hoftag wurde auch erstmals in einem Reichsdokument die Siebenzahl der Königswähler (bei königlicher Anerkennung des Wahlrechts des Herzogs von Bayern) erwähnt. Der Schwabenspiegel (1275/76) wich daraufhin an den entsprechenden Stellen vom Sachsenspiegel und vom Deutschenspiegel ab und normierte die Exklusivität der Königswähler. Den Herrscher sollten nunmehr sieben Personen wählen: drei Geistliche und vier Laien, darunter der Herzog von Bayern, aber noch nicht die späteren Kurfürsten. Weitere Fürsten wurden nicht mehr erwähnt. Zudem baten Augsburger Bürgersprecher Rudolf I. um Genehmigung einer erweiterten Stadtrechtsaufzeichnung, die von ihm 1276 als deutschsprachiges Stadtrechtsbuch verliehen wurde.
1282