Reichswahlgesetz steht für:

Frankfurter Reichswahlgesetz, das 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung erlassen wurde Erfurter Reichswahlgesetz, nach dem 1849 das Erfurter Unionsparlament gewählt worden ist das Reichswahlgesetz im Kaiserreich, das 1869 als Bundeswahlgesetz erlassen wurde, siehe Bundeswahlgesetz (Reichstag) Reichswahlgesetz (Weimarer Republik), Gesetz von 1920 für die Reichstage der Weimarer Republik

Siehe auch: Bundeswahlgesetz (Begriffsklärung)