Das Referendum über die Streichung des Blasphemieverbots in Irland (amtlich: Referendum über den siebenunddreißigsten Zusatz zur Verfassung) fand am 26. Oktober 2018, zeitgleich mit der Präsidentschaftswahl statt. Das Referendum war aufgrund einer vorangegangenen Änderung der Verfassung Irlands zwingend abzuhalten. Mit dem entsprechenden Beschluss war der Oireachtas, das irische Parlament, einer Empfehlung der Convention on the Constitution gefolgt, einem bürgerbeteiligten Gremium, das bis März 2014 insgesamt neun Vorschläge für die Weiterentwicklung der irischen Verfassung entwickelt hatte.
Beim Plebiszit sprach sich eine große Mehrheit von 64,85 % der gültig Abstimmenden für die vorgeschlagene Verfassungsänderung und die Streichung des Blaspehmieverbots aus. Als Folge der angenommenen Verfassungsänderung wurde das Gesetz gegen Diffamierung in den folgenden Jahren schrittweise überarbeitet und grundlegend modernisiert.
Hintergrund Verfassungsbestimmungen seit 1922 Nach Gründung des irischen Freistaates im Jahr 1922 übernahm Irland zunächst die Bestimmungen des bislang geltenden Common Law hinsichtlich des Strafbarkeit des Tatbestands der Blasphemie. Die erste irische Verfassung von 1921 enthielt jedoch keine Bestimmungen in dieser Hinsicht.
Schon vor 1922 war Blasphemie kein häufiger Straftatbestand in Irland gewesen. Tatsächlich waren seit 1700 überhaupt nur drei Fälle bekannt geworden: 1702 hatte ein unitarischer Theologe die Gleichrangigkeit von Jesus Christus und Gott bestritten; 1852 hatte ein Franziskaner öffentlich eine protestantische Bibel verbrannt; und 1854 hatte ein Geistlicher neben anstößigen Schriften – wahrscheinlich unabsichtlich – auch eine Bibel verbrannt.
Mit der Ausrufung der Republik Irland im Jahr 1937, wurde die Strafbarkeit von Blasphemie als Bestimmung in die neue Verfassung aufgenommen. Dort hieß es:
Es folgten jedoch keine genaueren gesetzlichen Bestimmungen, die den Begriff der Blasphemie eindeutig bestimmt hätten. In den folgenden mehr als 50 Jahren gab es keinen einzigen Fall einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Straftatbestands der Blasphemie. Nach dem Beschluss des („Verleumdungsgesetz von 1961“) konnten als Höchststrafe bis zu zwei Jahre Gefängnis verhängt werden, jedoch enthielt auch dieses Gesetz keine Definition von Blasphemie.
Im Jahr 1999 hatte sich der Oberste Gerichtshof Irlands mit der Klage eines Mannes zu befassen, der gegen die Wochenzeitung „Sunday Independent“ aufgrund einer Karikatur aus dem Jahr 1995 anlässlich der Diskussionen über Irlands Ehescheidungs-Referendum geklagt hatte. Das Oberste Gericht kam zu dem Schluss, dass in Ermanglung von statutorischem Recht das Common Law zur Anwendung kommen müsse. Im Common Law gab es jedoch nur Bestimmungen über Blasphemie gegen die Church of England. Damit wurde offenbar, dass die Bestimmung aus Artikel 40 gar nicht praktisch anwendbar war und das Oberste Gericht erklärte, dass es .im Original:
Nach diesem Ergebnis riet das Oberste Gericht der Regierung, das Gesetz über Blasphemie so seien. Allerdings gab ein Senator warnend zu Protokoll, dass die Schwierigkeit in diesem Fall darin liege, dass das Vergehen darin zu bestehen scheine, dass es die Gefühle der gläubigen Person verletze, was sei. Schon zuvor hatten zwei Verfassungsreform-Kommissionen 1991 und 1996 die gänzliche Streichung des Blasphemie-Passus aus der Verfassung empfohlen.
Das Verleumdungsgsetz von 2009 Um die unbefriedigende Situation zu ändern, dass in der Verfassung ein Vergehen unter Strafe gestellt war, das mangels gesetzlicher Bestimmungen nicht verfolgt werden konnte, beschloss das irische Parlament, der Oireachtas, den („Verleumdungsgesetz von 2009“), der Blasphemie als kriminelles Vergehen in das irische Recht einführte. Dies stieß auf deutliche Kritik von vielen Seiten und wurde von vielen Kommentatoren als unzeitgemäß und „mittelalterlich“ charakterisiert. So sei Irland das einzige westliche Land, das im 21. Jahrhundert den Tatbestand der Blasphemie in sein Strafgesetzbuch neu eingeführt habe. Irland stelle sich damit auf dieselbe Stufe, wie Scharia-Staaten, wie Saudi-Arabien oder Pakistan. Ein von der Regierung ursprünglich zugesagtes Referendum über das Gesetz fand nicht statt.
Kritiker sahen in dem Gesetz auch eine gravierende Einschränkung der Meinungsfreiheit und befürchteten Probleme für den Dialog zwischen der Republik Irland und Nordirland. Beispielhaft meinte Lord Lester of Herne Hill bei einer Debatte im englischen Oberhaus am 5. November 2009: .Im Original:
Bereits nach der Verabschiedung des Defamation Acts, 2009 startete die Interessenvereinigung „Atheist Ireland“ eine Kampagne, mit der für die Abschaffung der Verfassungsbestimmung zur Blasphemie und der nachgeordneten Gesetze geworben worden war. Auch die Convention on the Constitution empfahl 2014 die Abschaffung der entsprechenden Bestimmung.
Größere Aufmerksamkeit erhielt das Thema jedoch erst wieder, als der britische Schauspieler und bekennende Atheist Stephen Fry bei einem TV-Interview beim Sender RTV im Jahr 2015 auf die Frage, was er zu Gott an der Himmelspforte sagen würde antwortete: Im Original: Etwa zwei Jahre nach Ausstrahlung des Interviews erstattete eine Person Anzeige wegen Blasphemie gegen Fry. Letztlich wurden die Ermittlungen nach wenigen Tagen wieder eingestellt, dennoch sorgten sie in Irland und auch weltweit für eine verstärkte Aufmerksamkeit. Zu einer tatsächlichen Verurteilung auf Basis des Defamation Acts, 2009 ist es in keinem einzigen Fall gekommen.
Der Weg zum Referendum Am 12. Juni 2018 gab der irische Justizminister bekannt, dass die Regierung ein Referendum über die Abschaffung des entsprechenden Verfassungsartikels durchführen wolle und das dieses aus Kostengründen auf den Tag der Präsidentschaftswahl im Oktober 2018 gelegt werden solle. Das Parlament änderte am 18. September 2018 die Verfassung, indem sie den Verweis auf Blasphemie aus Artikel 40 Absatz 3 ersatzlos strich.
Der ganz überwiegende Teil der Parteien begrüßte die Verfassungsänderung und warb für ein „Ja“ beim Referendum. Hierzu gehörten: Fine Gael Fianna Fáil Sinn Féin Labour Party Green Party People Before Profit Social Democrats Irish Council for Civil Liberties Church of Ireland Atheist Ireland
Auch die Irische Bischofskonferenz nannte die Verfassungsbestimmung Im Original: und wies darauf hin, dass ähnliche Gesetze in anderen Teilen der Welt dazu genutzt würden, um Minderheiten zu unterdrücken. Gleichwohl rief sie nicht ausdrücklich dazu auf, beim Referendum mit „Ja“ zu stimmen.
Eine koordinierte „Nein“-Kampagne gegen die Streichung gab es nicht. Nur eine sehr überschaubare Gruppe von Organisationen und prominenten Einzelpersonen sprach sich gegen die Verfassungsänderung aus und warb für ein „Nein“. Dazu gehörte die rechtskonservative, traditionell-christliche „Alliance for the Defence of Marriage and the Family“, aber auch einzelne Vertreter des Islamic Cultural Centre of Ireland.
Ergebnisse mini|Ergebnisse nach Stimmkreisen Das obligatorische Referendum fand am Freitag, den 26. Oktober 2018 statt. Von den gut 3,4 Millionen Stimmberechtigten ab 18 Jahre beteiligten sich 1.489.694 (= 43,8 %) an der Abstimmung. Das Plebiszit wurde zeitgleich mit der Präsidentschaftswahl abgehalten, dort fiel die Wahlbeteiligung mit 43,9 % nur ganz geringfügig höher aus. Das Referendum unterlag keinem Quorum, es entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Auf dem zweisprachigen (irisch-gälischen und englischen) Stimmzettel wurde lediglich gefragt, ob die abstimmende Person dem zustimme.
Die vorgeschlagene Neufassung des entsprechenden Verfassungsartikels 40 sah vor, dass das Wort „Blasphemie“ im dritten Absatz ersatzlos gestrichen würde. Er sollte damit neu lauten (Streichung in eckigen Klammern):
Von den abgegeben gültigen Stimmen sprach sich eine große Mehrheit von 951.650 (= 64,85 %) für die Änderung der Verfassung und die Streichung des Blasphemieverbots aus. Dagegen stimmten 515.808 (= 35,15 %). In allen Stimmkreisen Irlands sprach sich eine mehr oder weniger deutliche Mehrheit für die Streichung aus. Lediglich im Stimmbezirk Donegal fiel das Ergebnis mit 51,5 % „Ja“-Stimmen zu 48,5 % „Nein“-Stimmen relativ knapp aus. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei 1,5 %.