Das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt (oder auch „Brüsseler Parlament“; bis 2006 „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“), , , ist aus 89 Regionalabgeordneten zusammengesetzt.
Aktives und passives Wahlrecht Die Regionalabgeordneten werden direkt von der Bevölkerung für fünf Jahre in einem einzigen Wahlkreis, der sich über die neunzehn Gemeinden erstreckt, gewählt. Alle belgischen Staatsbürger, die in der Region Brüssel-Hauptstadt domiziliert sind und ihr 18. Lebensjahr erreicht haben, sind wahlberechtigt. In Belgien besteht darüber hinaus Wahlpflicht. Um sich für das Regionalparlament zur Wahl zu stellen, muss man dieselben Bedingungen erfüllen. Die Wahllisten sind einsprachig, d. h. entweder französisch- oder niederländischsprachig. Die Sprache der Wahlliste, auf der eine Person kandidieren will, muss zwingend mit der Sprache, in der der Personalausweis des Kandidaten ausgestellt wurde, übereinstimmen. Dem Wähler werden bei der Wahl alle Listen vorgelegt und er kann frei und geheim entscheiden, ob er für eine französisch- oder niederländischsprachige Liste stimmen will. Die letzten Wahlen fanden am 9. Juni 2024 statt.
Sprachgruppen Innerhalb des Parlamentes gibt es zwei Sprachgruppen, die französische Sprachgruppe mit 72 Sitzen und die niederländische Sprachgruppe mit 17 Sitzen. Die Abgeordneten werden je nach der Sprache der Wahlliste, auf der sie kandidiert haben, der einen oder der anderen Sprachgruppe zugeordnet. Die Einteilung in Sprachgruppen hat gewisse Folgen für die interne Organisation des Parlamentes (Vertretung in den Ausschüssen, …). Um Konflikte zwischen den Sprachgruppen vorzubeugen, gibt es die Möglichkeit der „Alarmglocke“, die auf Anfrage einer Dreiviertelmehrheit innerhalb einer Sprachgruppe die parlamentarische Prozedur aussetzt und die Regionalregierung damit beauftragt, innerhalb von 30 Tagen eine Lösung zu finden.Art. 31 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen
Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Sprachgruppe hat auch Auswirkungen auf die Vertretung der Brüsseler Abgeordneten im Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens bzw. im Flämischen Parlament. Die Vertreter dieser beiden Gemeinschaften werden tatsächlich nicht direkt von der Bevölkerung gewählt, sondern setzen sich aus allen wallonischen bzw. flämischen Regionalabgeordneten einerseits, und gewissen Abgeordneten des Brüsseler Parlamentes der französischen bzw. (eventuell) der niederländischen Sprachgruppe andererseits zusammen. Im Parlament der Französischen Gemeinschaft sind somit neben den 75 wallonischen Regionalabgeordneten auch 19 Brüsseler Abgeordnete vertreten, die von der französischen Sprachgruppe des Brüsseler Parlamentes bestimmt werden. Dies geschieht nach dem D’Hondt Verteilerschlüssel, der eine proportionale Vertretung aller im Brüsseler Parlament vertretenen Parteien sichert. Für das Flämische Parlament gelten seit 2001 andere Regeln, da es aus den 118 direkt gewählten flämischen Regionalabgeordneten und aus 6 Abgeordneten, die „ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt haben müssen und dort direkt in dieser Eigenschaft […] gewählt wurden“, zusammengestellt ist.Art. 24, § 1, 2° des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen Diese sechs Abgeordneten gehören also nicht zwangsläufig dem Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt an. Des Weiteren gibt es in Flandern für die Flämische Gemeinschaft und für die Flämische Region nur ein einziges Parlament. Somit sind die besagten sechs Abgeordneten nicht stimmberechtigt, wenn das Flämische Parlament sich mit rein regionalen Zuständigkeiten befasst. Da sowohl die Französische als auch die Flämische Gemeinschaft über eine „konstitutive Autonomie“ verfügen, sind sie befugt, die Zusammensetzung ihrer Parlamente mittels eines Sonderdekretes (Zweidrittelmehrheit) zu ändern; in diesen Fällen muss jedoch immer das Verhältnis 19/75 bzw. 6/118 als parlamentarische Vertretung der Region Brüssel-Hauptstadt beibehalten werden.Art. 24, § 1, Abs. 4 und § 3, Abs. 3 und 4 des Sondergesetzes vom 8. August 1980
Gesetzgebende Gewalt Die legislativen Beschlüsse des Parlamentes werden „Ordonnanzen“ genannt. Auch wenn Ordonnanzen im Prinzip denselben gesetzgeberischen Wert wie ein föderales Gesetz oder ein Dekret der anderen Gemeinschaften und Regionen besitzen, unterscheiden sie sich in einem bestimmten Punkt ganz wesentlich von diesen: Sie unterliegen der Kontrolle der gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe, die die Anwendung einer Ordonnanz verweigern können, wenn diese die Bestimmungen des Sondergesetzes über die Brüsseler Institutionen verletzt.Art. 9, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen Normalerweise ist diese Befugnis der judikativen Macht nur auf Erlasse und Verfügungen (der Exekutive) begrenzt.Art. 159 der Verfassung Die gewöhnlichen Gerichte und Gerichtshöfe kontrollieren somit die Verfassungsmäßigkeit der Ordonnanzen parallel zum Verfassungsgerichtshof, der alle Gesetze, Dekrete und auch Ordonnanzen wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklären kann.
Geschichte Nach Durchführung der dritten belgischen Staatsreform und Verabschiedung des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 wurde die „Region Brüssel-Hauptstadt“ gegründet. Dieses Sondergesetz rief schlussendlich den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ (, ) ins Leben.
Am 25. Februar 2005 wurde die Verfassung des Königreichs Belgien überarbeitet und diese trat am 11. März 2005 in Kraft. Gefolgt von einer Änderung des Sondergesetzes am 11. April 2006 über regionale und kommunale Institutionen. Diese Sondergesetz verwandelte den „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ in das „Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt“.
Aktuelle Zusammensetzung des Parlamentes
Als Resultat der Wahl von 2024 ergab sich folgende Zusammensetzung:
FranzösischeSprachgruppe NiederländischeSprachgruppeParteiSitzeParteiSitze nach derWahl aktuell +/− nach derWahl aktuell +/− • MR 20 Sitze 20 Sitze • Groen 4 Sitze 4 Sitze • PS 16 Sitze 18 Sitze 2 Team Fouad Ahidar 3 Sitze 3 Sitze PVDA-PTB 15 Sitze 14 Sitze 1 N-VA 2 Sitze 2 Sitze • LE 8 Sitze 8 Sitze • Anders 2 Sitze 2 Sitze Ecolo 7 Sitze 7 Sitze Vlaams Belang 2 Sitze 1 Sitz 1 DéFI 6 Sitze 4 Sitze 2 • Vooruit.brussels 2 Sitze 2 Sitze Unabh. – 1 Sitz 1 PVDA-PTB 1 Sitz 1 Sitz • CD&V 1 Sitz 1 Sitz Unabh. – 1 Sitz 1 Gesamt 72 Sitze 72 Sitze Gesamt 17 Sitze 17 Sitze Gesamt: 89 Sitze Regierungsparteien sind mit einem Punkt (•) gekennzeichnet
Sitzverteilungen Zusammensetzungen seit 1989 +Abgeordnete nach Parteien Partei Wahl 1989 1995 1999 2004 2009 2014 2019 2024Französische Sprachgruppe Mouvement Réformateur (MR)1515162524181320 Parti Socialiste (PS)1817132621211716 Parti du Travail de Belgique (PTB)–––––41015 Les Engagés (LE)9761011968 Ecolo87147168157 Démocrate Fédéraliste Indépendant (DéFI)121311––12106 DierAnimal––––––1– Front National (FN)2624–––– Front nouveau de Belgique (FNB)––1––––– Vivant––1–––––Gesamt6465647272727272Niederländische Sprachgruppe Groen 1––12344 Team Fouad Ahidar–––––––3 Nieuw-Vlaamse Alliantie (N-VA) ––––1332 Anders22144532 Vlaams Belang 12463112 Vooruit.brussels 22234332 Christen-Democratisch en Vlaams (CD&V) 43333211 Partij van de Arbeid (PVDA) ––––––11 Agora ––––––1– Volksunie (VU) 111–––––Gesamt1110111717171717
Vorsitz Nachfolgend findet sich eine Liste der Vorsitzenden des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt. Von 1989 bis 2006 hieß dieses „Rat der Region Brüssel-Hauptstadt“ (, ). NameBeginn der AmtszeitEnde der AmtszeitPartei1Edouard Poullet12. Juli 198921. Mai 1995PSC2Armand De Decker23. Juni 199513. Juni 1999PRL3Magda De Galan14. Juli 199913. Juni 2004PS4Éric Tomas19. Juli 20047. Juni 2009PS5Françoise Dupuis16. Juli 200925. Mai 2014PS6Charles Picqué10. Juni 201426. Mai 2019PS7Rachid Madrane18. Juli 20199. Juni 2024PS8Bertin Mampaka Mankamba26. Juni 2024amtierendMR
Weblinks
Website des Parlaments
Einzelnachweise
Brussel-Hauptstadt Kategorie:Organisation (Brüssel)