Mit dem Gesetz über die weitere Neuregelung der kommunalen Grenzen im westfälischen Industriebezirk vom 22. März 1928 (PrGS. S. 12) wurde der Regierungsbezirk Arnsberg neu eingeteilt. Folgen waren der Verlust der Eigenständigkeit von Städten oder die Erlangung der Kreisfreiheit sowie die Auflösung und Umbildung von Landkreisen.
Vergrößerung von Stadtkreisen Vergrößerung des StadtkreisesDie Stadtkreise sind ebenfalls Stadtgemeinden. Dortmund um 22 Landgemeinden (§ 2) Vergrößerung des Stadtkreises Herne um drei Landgemeinden (§ 3)
Bildung neuer Stadtkreise Bildung des neuen Stadtkreises Castrop-Rauxel aus der bisherigen Stadtgemeinde Castrop-Rauxel und der Landgemeinde DeininghausenGebietsteile der Landgemeinde Deininghausen wurden bereits am 1. April 1926 in die Stadtgemeinde Castrop-Rauxel eingegliedert. (§ 4) Bildung des neuen Stadtkreises Gelsenkirchen-Buer aus den bisherigen Stadtgemeinden Buer und Gelsenkirchen sowie der Landgemeinde Horst Bildung des neuen Stadtkreises Lünen aus der bisherigen Stadtgemeinde Lünen, der Landgemeinde Brambauer und Gebietsteilen der Landgemeinde DerneAm 22. November 1922 wurden die bisherigen Gemeinden Altenderne-Niederbecker und Hostedde in die Gemeinde Altenderne-Oberbecker eingegliedert. Diese wurde am 27. Oktober 1923 in Derne umbenannt. (§ 5)
Auflösung eines Landkreises Landkreis Dortmund: Zur Rechtsnachfolgerin wurde die Stadtgemeinde Dortmund bestimmt.
Änderungen dieser Regelungen Am 21. Mai 1930 wurde der Stadtkreis Gelsenkirchen-Buer in Gelsenkirchen umbenannt. Am 1. Juli 1950 wurde die Grenze zwischen den kreisfreien Städten Dortmund und Lünen neu festgelegt.
Weblinks Gesetz über die weitere Neuregelung der kommunalen Grenzen im westfälischen Industriebezirk (nur teilweise) 1928, Nr. 7, ausgegeben zu Berlin, den 23. März 1928, S. 12–21
Fußnoten
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