Ein Hängebeschluss, auch Schiebebeschluss oder Zwischenverfügung, bezeichnet im System des vorläufigen Rechtsschutzes eine auflösend bedingte Zwischenregelung, die noch vor Abschluss eines Eilverfahrens durch das zuständige Gericht ergeht, um einen Zustand vorläufig bis zum Abschluss des Eilverfahrens zu regeln.
Rechtsgrundlage ist unmittelbar Abs. 4 GG,Kopp/Schenke, VwGO Kommentar, 13. Aufl., § 123, Rn. 29Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. September 2014 – 5 ME 142/14 Rz. 10. einfachgesetzlich ausgestaltet beispielsweise für das Verfahren der sofortigen Beschwerde im Vergaberecht in Abs. 1 Satz 3 GWBSebastian Conrad: OLG Düsseldorf: Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Beschwerderücknahme nach Hängebeschluss im Eilverfahren 9. Oktober 2017 oder für das Bundesverfassungsgericht in BVerfGG.BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2013, AZ 1 BvR 2616/13
Zwar ist bereits in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an sich das Beschleunigungsgebot zu beachten. Würde aber unter Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten, insbesondere des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz, auch das Eilverfahren zu lange dauern und sind irreversible Schäden für den Antragsteller nicht anders abwendbar, kann es im Einzelfall notwendig sein, im Rahmen der Folgenabwägung bereits vor Abschluss des Eilverfahrens einen Beschluss zu erlassen, mit dem ein Zustand vorläufig geregelt wird (sogenannter Eil-Eil-Rechtsschutz).§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / II. "Eil-Eil-Rechtsschutz": Zwischenentscheidung/"Hängebeschluss" haufe.de, abgerufen am 12. September 2018
Ein solcher Hängebeschluss kann etwa notwendig sein, wenn sich eine Behörde sachgrundlos weigert, während eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. In diesem Fall kann im Wege des Hängebeschlusses die Vollstreckung bis zum Abschluss des Eilverfahrens ausgesetzt werden.
Ein Hängebeschluss ist nicht erforderlich, wenn die beklagte Behörde eine Stillhaltezusage abgibt.
Literatur Sebastian Krull: Der „Hängebeschluss“ im System des vorläufigen Rechtsschutzes der Verwaltungsgerichtsordnung. Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2016, ISBN 978-3-8300-9099-1 (Rezension von Robert Gmeiner, ZVR-Online Dok. Nr. 2/2017).
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