mini|hochkant|Plakat der Frauenbewegung zum Frauentag 8. März 1914:„Heraus mit dem Frauenwahlrecht“
Der Durchsetzung des Frauenwahlrechts in Europa ging seit dem 18. Jahrhundert ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus:Die Frauen in den jeweiligen Ländern wollten und sollten das Recht bekommen, an politischen Abstimmungen aktiv wie passiv teilzunehmen, also selbst wählen wie auch gewählt werden zu können.
Geschichte Als erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht gilt Olympe de Gouges. Sie verfasste im Laufe der Französischen Revolution unter anderem die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (veröffentlicht September 1791), wurde zur Zeit der Terrorherrschaft im Sommer 1793 verhaftet wegen Feindschaft zu Robespierre und im Herbst nach kurzem Schauprozess hingerichtet.
1838 bekam die britische Kronkolonie Pitcairn, eine Insel im Südpazifik, als erstes Territorium ein nachhaltiges Frauenwahlrecht.
Als erstes europäisches Land gab 1906 Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum. Die Ursachen dafür, dass die skandinavischen Länder das Wahlrecht für Frauen als Erste einführten, sind eng verknüpft mit den damaligen politischen Strömungen und Neuerungen. Finnland wurde zum Vorreiter des Frauenwahlrechts in Europa, nachdem der russische Zar, dem der finnische Landtag damals unterstand, eine Reform des Wahlrechts versprach. Die Frauenrechtsbewegung in Finnland und anderen skandinavischen Ländern war zu diesem Zeitpunkt brandaktuell. So kam es, dass die Forderungen der finnischen Frauen nach einem Stimmrecht im Zuge der Reform berücksichtigt wurden. Finnland war das erste Land, in dem Frauen nicht nur theoretisch das passive Wahlrecht hatten, sondern auch tatsächlich ins Parlament gewählt wurden.
1913 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Norwegen durch eine neue Gesetzgebung und 1915 in Dänemark durch Änderung der dänischen Verfassung eingeführt. 1917 wurde in den Niederlanden das passive Wahlrecht eingeführt (das aktive folgte 1919).
Nach der Februarrevolution im Jahr 1917 erreichten die Frauen in Russland das aktive und passive Wahlrecht. Sie waren sowohl an den Wahlen zu den Sowjets als auch zu den Stadtdumas zugelassen. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.In Artikel 64, vgl. und Leo Trotzki: Geschichte der russischen Revolution, Frankfurt am Main 1982, S. 303ff
Am 6. Februar 1918 folgte das Vereinigte Königreich mit dem Representation of the People Act 1918, auch wenn das Wahlrecht zunächst auf Frauen über 30 eingeschränkt blieb, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen. Volle elektorale Gleichberechtigung wurde am 2. Juli 1928 gewährt.Volltext auf Archive.org; Brian Williams: Women Win the Vote. Cherrytree, London 2005
Am 28. November 1918 wurde in Polen, das nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte, per Staatsdekret das allgemeine Wahlrecht für Frauen eingeführt. Die ersten acht Frauen zogen 1919 in den neu gewählten Sejm. Bereits vor 1795 und den Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795) hatten Steuern zahlende Frauen partielles Wahlrecht genossen.
In Österreich erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht am 12. November 1918 (Männer 1907) durch das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, mit dem dieses sich im Zuge des Zerfalls von Österreich-Ungarn zur Republik erklärte: Artikel 9 spricht für die bevorstehende Wahl der konstituierenden Nationalversammlung vom „allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ und Artikel 10 von „Wahlrecht und Wahlverfahren der Landes-, Kreis-, Bezirks- und Gemeindevertretungen“.Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich im Staatsgesetzblatt in retrodigitalisierter Form bei ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online mini|links|50 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland (Briefmarkenblock 1969):Marie Juchacz, Marie-Elisabeth Lüders und Helene Weber mini|hochkant|„Damenwahl am 19. Januar“Karikatur von Gustav Brandt, Titelblatt der Zeitschrift Kladderadatsch vom 19. Januar 1919 Am selben Tag veröffentlichte in Deutschland der Rat der Volksbeauftragten einen Aufruf an das deutsche Volk, in dem diese im Zuge der Novemberrevolution an die Macht gekommene Reichsregierung „mit Gesetzeskraft“ verkündete: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk (dokumentarchiv.de) Kurz darauf wurde das Wahlrecht mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 gesetzlich fixiert.Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 (dokumentarchiv.de) Somit konnten Frauen in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen.Wahlrechtslexikon von Wahlrecht.de zum Frauenwahlrecht Österreich und Deutschland zählten damit zur Avantgarde in Europa.Angelika Schaser, Zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren am 12. November 1918, in: Feministische Studien 1 (2009), S. 97–110, hier S. 107f. Zur Erinnerung an die damalige Entscheidung in Deutschland gab die Deutsche Post AG mit dem Erstausgabetag 2. Januar 2019 ein Sonderpostwertzeichen im Nennwert von 70 Eurocent mit der Inschrift 100 Jahre Frauenwahlrecht heraus. Der Entwurf stammt von dem Grafiker Frank Philippin aus Höchst im Odenwald.
Auch die Tschechoslowakei führte 1920 das Frauenwahlrecht ein, Schweden 1921. Im Dezember 1931 wurde in Spanien das Wahlrecht für Frauen in der Verfassung der Zweiten Spanischen Republik von 1931 anerkannt, und zum ersten Mal in den Parlamentswahlen vom November 1933 ausgeübt.
Am 11. Dezember 1934, zwei Monate vor einer Parlamentswahl in der Türkei, erhielten Frauen in der Türkei das aktive und passive Wahlrecht.Artikel 10 der Türkischen Verfassung von 1924 wurde geändert ()
mini|Französisches Plakat für das Frauenwahlrecht (1934) Im Juli 1936 votierte die Abgeordnetenkammer Frankreichs einstimmig (475 zu 0) für ein Frauenwahlrecht; der Text wurde aber nicht auf die Tagesordnung der zweiten Kammer (Senat) gesetzt.Christine Bard: Les Filles de Marianne. Histoire des féminismes. 1914–1940. Fayard 1995, S. 355 Der Verfassungsentwurf vom 20. Januar 1944 enthielt das Frauenwahlrecht: Am 21. April 1944 sprach sich das Comité français de la Libération nationale für das Frauenwahlrecht aus. Nach dem Ende der deutschen Besetzung Frankreichs, am 5. Oktober 1944, stimmte die Provisorische Regierung der Französischen Republik dem zu. Bei den Gemeindewahlen am 29. April 1945 waren sie erstmals stimmberechtigt; die erste Wahl auf nationaler Ebene war die Wahl der Nationalversammlung am 21. Oktober 1945. 33 der 586 gewählten Abgeordneten (= 5,6 %) waren Frauen.
Am 18. Januar 1937 wurde in Bulgarien ein Gesetz beschlossen, das Frauen auf lokaler Ebene ein Wahlrecht gab. Frauen durften jedoch nur wählen, wenn sie legal verheiratet und Mütter waren. Während für Männer Wahlpflicht herrschte, war das Wählen für Frauen freiwillig. 1937 erhielten verheiratete, verwitwete und geschiedene Frauen das Recht, Abgeordnete in die Nationalversammlung zu wählen. Die Einführung des unbeschränkten Frauenwahlrechts erfolgte am 16. Oktober 1944.
1946 erhielten die Italienerinnen volles Wahlrecht (vorher hatten sie – seit 1925 – nur das Wahlrecht auf kommunaler Ebene), 1948 die Belgierinnen.
Am 7. Februar 1971 wurde nach einer erfolgreichen Volksabstimmung das Frauenstimmrecht in der Schweiz auch auf Bundesebene eingeführt. 1959 hatte die Mehrheit der wahlberechtigten Männer das Frauenwahlrecht noch abgelehnt. Auf kantonaler Ebene wurde es zuerst 1959 im Kanton Waadt eingeführt; als letzter Kanton schloss sich 1990 der Kanton Appenzell Innerrhoden an – allerdings nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Entscheids des Bundesgerichts.
1984 kam Liechtenstein als vorletztes westeuropäisches Land dazu, nachdem zuvor in zwei Volksabstimmungen (1971 und 1973) die Einführung noch abgelehnt worden war.Frauenstimmrecht. In: landtag.li, Landtag (Liechtenstein), abgerufen am 30. April 2010
Erste Forderungen In Europa wurden erste Stimmen nach politischer Partizipation von Frauen während der Französischen Revolution laut, als Olympe de Gouges 1791 die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin veröffentlichte. Auch während der Revolutionen von 1831 und 1848 forderten Französinnen ihr Recht zu wählen. In Großbritannien wurde die erste Petition für das Frauenwahlrecht 1832 eingebracht. Hedwig Dohm forderte das Wahlrecht 1876 in ihrer Schrift „Der Frauen Natur und Recht. Zur Frauenfrage“. In allen Ländern blieben aber die Stimmen, die ein Frauenwahlrecht einforderten (wie etwa auch 1869 öffentlich von der Sächsin Louise Otto-Peters), die Ausnahme; sie stießen kaum auf Verständnis oder auch nur auf Resonanz. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden in einer Reihe von europäischen Staaten, zum Beispiel SchwedenJune Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women's Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 289. und DänemarkJune Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women's Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 85., die Stimmen für ein Frauenwahlrecht allmählich lauter. Anders als lange in der Forschung behauptet gingen dabei die deutschen Frauen keinen Sonderweg; sie engagierten sich weder besonders spät noch blieben sie gar besonders zurückhaltend.Zum Sonderweg in Sachen Frauenbewegung ausführlich Gisela Bock: Das politische Denken des Suffragismus: Deutschland um 1900 im internationalen Vergleich. In: dies.: Geschlechtergeschichten der Neuzeit. Ideen, Politik, Praxis. Göttingen 2014, 168–203. Die Sozialdemokraten forderten 1891 als erste Partei das Frauenwahlrecht. Auch die deutsche bürgerliche Frauenbewegung setzte sich wie in anderen Ländern Ende des 19. Jahrhunderts für das Wahlrecht ein, so etwa Helene Lange seit den frühen 1890er Jahren und 1896 dann in ihrer programmatischen Schrift „Frauenwahlrecht“.Gisela Bock: Das politische Denken des Suffragismus: Deutschland um 1900 im internationalen Vergleich. In: dies.: Geschlechtergeschichten der Neuzeit. Ideen, Politik, Praxis. Göttingen 2014, 168–203, hier S. 179. 1904 wurde nicht zufällig in Berlin die International Woman Suffrage Alliance gegründet.
In einigen mediterranen Ländern kamen die ersten Forderungen nach 1900, teilweise erst nach dem Ersten Weltkrieg auf. In Großbritannien setzte sich die Suffragettenbewegung im frühen 20. Jahrhundert für das Frauenwahlrecht und für allgemeine Frauenrechte ein. Eine Minderheit der britischen Suffragetten um Emmeline Pankhurst bediente sich der Gewalt und war damit weltweit eine Ausnahme unter den Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht.
Auslöser für die Entstehung einer Frauenwahlrechtsbewegung waren:
Wahlrechtsreformen, die ausschließlich Männern zugutekamen und Frauen ignorierten, Wahlgesetze, die einer Minderheit von privilegierten Frauen das Wahlrecht entzogen, das sie wie in Großbritannien und Österreich traditionell besaßen, und das Erstarken von Frauenbewegungen, die nicht nur bürgerliche, sondern auch politische Rechte erstrebten.
In den osteuropäischen Ländern, die von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren, konnte sich keine eigenständige Frauenbewegung entwickeln. Hier gab es nur wenige Stimmen nach Frauenrechten; der Kampf um nationale Unabhängigkeit hatte Priorität.
Strategien und Kampfmethoden