Das Wahlkomitee meldet in Polen Kandidaten für die Wahlen an und ist für deren Wahlkampf zuständig. Es wurde im Wahlsystem für die Parlamentswahl 1991 aufgrund des unzureichenden Parteiensystems eingeführt.

Die Gründung eines Wahlkomitees ist nach der Verkündung der Verordnung von Wahlen möglich. Je nach Wahl sind unterschiedliche Arten vorgesehen. In mehreren Fällen sind zudem Unterstützungsunterschriften vorzulegen.

Wahlen Wahlkomitees Gründungsberechtigung SejmSenatEuropäisches Parlament Komitet wyborczy partii politycznej (KW)Wahlkomitee Politische Partei Koalicyjny komitet wyborczy (KKW)Wahlbündnis Politische Parteien Komitet wyborczy wyborców (KWW)Wählerwahlkomitee mindestens 15 wahlberechtigte Bürger Staatspräsident Komitet wyborczy wyborców (KWW) Wählerwahlkomitee mindestens 15 wahlberechtigte Bürger SejmiksKreistageGemeinderäteWarschauer StadtteilräteGemeindevorsteherBürgermeisterStadtpräsidenten Komitet wyborczy partii politycznej (KW)Wahlkomitee Politische Partei Koalicyjny komitet wyborczy (KKW)Wahlbündnis Politische Parteien Komitet wyborczy wyborców (KWW) Wählerwahlkomitee mindestens 15 wahlberechtigte Bürger Komitet Wyborczy Organizacji (KWO)Wahlkomitee einer Organisation Zivilorganisation oder Vereinigung Das Wählerwahlkomitee ist formell parteilos, kann jedoch von Parteimitgliedern gegründet werden.

Bei den Sejmwahlen gilt für Wahlbündnisse eine erhöhte Sperrklausel von 8 %, Wählerwahlkomitees erhalten danach keine staatliche Parteienfinanzierung.

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