Auf Antrag der Genehmigungsbehörde kann vom Veranstalter einer Veranstaltung ein Bühnenkonzept gefordert werden. Es kann als Anlage und Bestandteil des Sicherheitskonzepts erforderlich sein.

Inhalt Eine Bühne ist ein besonders sicherheitsrelevanter Bestandteil vieler Veranstaltungen. Die dazugehörige Beschreibung sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:

Skizze/Lageplan Standsicherheitsnachweis für fliegende Bauten (Tribünen) nach DIN 4112 Ablaufplan inkl. Auf- und Abbau Bewachung besonders publikumsrelevante Personen Beschreibung des Backstage-Bereiches Beschreibung der Zugangskontrolle (Welche Akkreditierung ist erforderlich?) Zutrittsberechtigungen: Wer? Wann? Weshalb? Absperrung des Bühnenbereiches

Weblinks Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BaSiGo Definition der Bühnenbestandteile lt. Sonderbauverordnung SBauVO in NRW

Einzelnachweise

Kategorie:Veranstaltungstechnik