Die Tannenhalde ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 2. Mai 1980 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Langenenslingen (Landkreis Biberach) und Zwiefalten (Landkreis Reutlingen). Es ist Bestandteil des FFH-Gebiets Glastal, Großer Buchwald und Tautschbuch.
Lage Das Naturschutzgebiet Tannenhalde liegt etwa einen Kilometer nördlich der Ortschaft Dürrenwaldstetten im Naturraum Mittlere Flächenalb und in der geologischen Einheit des Oberjura.
Landschaftscharakter Das Gebiet ist größtenteils bewaldet. Es umfasst die steilen Talhänge beiderseits des „Kohltals“, einem Trockental der Albhochfläche. Dieses Waldgebiet ist unter der Schutzgebietsnummer 100028 mit einer Größe von 61,6 Hektar als Bannwald ausgewiesen. Durch die in der Vergangenheit wegen der schwierigen Topographie nur sehr beschränkt möglichen forstlichen Nutzung sind im Gebiet naturnahe Waldgesellschaften verschiedener Ausprägung entstanden.
Flora und Fauna Im Gebiet kommt unter anderem die Hirschzunge und die Alpen-Heckenkirsche vor.
Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Reutlingen Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Biberach
Literatur Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Reutlingen Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Biberach Kategorie:Schutzgebiet in Langenenslingen Kategorie:Schutzgebiet in Zwiefalten Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebiet der Schwäbischen Alb Kategorie:Schutzgebietsgründung 1980