Die Immobilien-Erwerbsteuer (daň z nabytí nemovitých věcí) besteuert, wie aus der Bezeichnung zu entnehmen ist, den Erwerb von Immobilien. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 wurde das Gesetz über die Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer durch das neue Immobilienerwerbsteuergesetz (zákon o dani z nabytí nemovitých věcí) abgelöst.Zákony pro lidi
Steuergegenstand Gegenstand der Immobilien-Erwerbsteuer ist der entgeltliche Erwerb eines Eigentumsrechtes an einer Immobilie.
Befreiungen nach §§ 6–9 daň z nabytí nemovitých věcí § 6: Der Erwerb von Immobilien durch Gebietskörperschaften. § 7: Der Ersterwerb von Immobilien oder Miteigentumsanteilen, welche Wohnzwecken dienen. Der Tatbestand der Wohnnutzung muss innerhalb von fünf Jahren erfüllt sein. § 8: Der Erwerb von Immobilien durch Wohnungsbaugenossenschaften. § 9: Erwerb von Immobilien, die sich im Insolvenzverfahren befinden.Osvobození daně z nabytí nemovitých věcí
Bemessungsgrundlage Der Erwerbswert der Immobilie ist in der Regel entweder der Kaufpreis oder der sogenannte steuerliche Vergleichswert. Für die Bestimmung dieses Richtwerts stellt die Finanzverwaltung Online-Tools zur Verfügung.Určení směrné hodnoty
Steuersatz Der Steuersatz für den Erwerb von Immobilien beträgt 4 % der Bemessungsgrundlage.
Steuerschuldner Ab dem 1. November 2016 ist der Käufer Steuerschuldner.Rödl & Partner
Anzeigepflicht Der Steuerpflichtige muss spätestens am Ende des dritten Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Eintragung ins Immobilienkatasters erfolgte, eine Steuererklärung einreichen.
Fälligkeit Die Immobilienerwerb-Steuer ist am letzten Tag der Frist zur Einreichung der Steuererklärung fällig. Für eine reibungslose Zahlung der Steuern ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige die entsprechende Kontonummer des Finanzamtes für die Grunderwerbsteuer kennt. Jedes Finanzamt einer Region unterhält verschiedene Bankkonten für die verschiedenen Steuern. Die einzelnen Bankkonten findet man auf der Internetseite der Finanzverwaltung.Bankkonten für die Überweisung der Steuer
Siehe auch
Weblinks Interaktive Steuerformulare mit Erläuterungen (tschechisch)
Einzelnachweise
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