Die Eidgenössische Volksinitiative «Neuordnung der Studienfinanzierung», auch als Lausanner Modell bekannt, war eine Schweizer Volksinitiative betreffend die Finanzierung der Ausbildungs- und Lebenskosten für mündige (d. h. damals über 20 Jahre alte) Schülerinnen, Schüler und Studierende.
Die Initiative wurde vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) zu Beginn der 1970er Jahre lanciert. Mit dem „Volksbegehren für die Schaffung einer rückzahlbaren Ausbildungsfinanzierung für Erwachsene“Stipendien. Année politique suisse forderte der VSS „eine Art Lohn für alle Studierenden“. Die durch das Modell geschaffene Chancengleichheit sollte besonders Kindern der Arbeiterklasse zugutekommen. Die Volksinitiative kam am 1. Juni 1972 zustande und wurde vom Schweizer Parlament am 22. März 1974 mit 78 zu 5 Stimmen („vor dem Hintergrund der düstere konjunkturelle Perspektiven eröffnenden Ölkrise“) zur Ablehnung empfohlen. „Die nationalrätliche Kommission forderte jedoch, « um eine wirksame Chancengleichheit durchzusetzen », mit einer Motion eine Revision des Stipendienartikels (Art. 27 quater BV) […]. In Basel und Bern lancierten Studenten Petitionen für eine Indexierung der Stipendien […].“ Am 20. Juni 1974 zog das Initiativkomitee die Initiative zurück, auf der Website der Schweizerischen Bundeskanzlei nachdem sich zuvor zwar eine knappe Mehrheit des VSS-Delegiertenrats gegen einen Rückzug ausgesprochen hatte, die einzelnen Studierendenschaften jedoch mehrheitlich dafür.
Initiativtext
Hintergrund: Die Stipendienpolitik des VSS „[D]er VSS war immer wieder Treiber bei der Verbesserung der Stipendiensituation und bei der Harmonisierung zwischen den Kantonen“. In den späten 1950er Jahren vertrat der Verband „das Projekt einer «umgekehrten AHV»: Alle Studierenden (ohne Rücksicht auf Bedürftigkeit und Leistung) sollten während des Studiums ein Recht auf Stipendien haben. Während der Jahre der Erwerbsarbeit sollten sie und ihre Arbeitgeber dann Beiträge als Lohnanteil in eine entsprechende Stipendienkasse einbezahlen (Koller, Elmar 1964, S. 48–49). Bekannt wurde dann vor allem das sogenannte Lausanner Modell, für das der VSS zu Beginn der 1970er Jahre eine Volksinitiative lancierte, diese aber nach der Ablehnung im Parlament zurückzog. Das Lausanner Modell sah eine Studienfinanzierung für alle Studierenden ohne Rückzahlungspflicht vor (VSS 1970; vgl. auch Jeanbourquin, Daniel 1986). Eine weitere, 1991 lancierte Volksinitiative kam nicht zustande und die jüngste Initiative zur Harmonisierung im Stipendienwesen wurde 2015 abgelehnt.“
Inhalt des Postulats „Lausanner Modell“ Mit dem Lausanner Modell wollte der VSS damit „Hochschulstudenten, […] Absolventen des Zweiten Bildungsweges, der Höheren Technischen Lehranstalten, der Sozialschulen, der Konservatorien, der Schulen für medizinisches Hilfspersonal, der Oberseminarien usw.“ mit halbjährlichen Beiträgen das Existenzminimum gewährleisten, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern. Diese elternunabhängige Studienfinanzierung hätte erstens volljährigen Studierenden finanzielle Mündigkeit ermöglichen sollen, da Stipendien nur Zusatz zu elterlichen Aufwendungen war. Zweitens erachtete der VSS als ungerecht, dass Eltern die Hauptlast der Studien- und Lebenskosten ihrer Kinder tragen müssen, obwohl sie „nicht mehr von der Ausbildung ihrer Nachkommen [profitieren] als andere Mitglieder der Gesellschaft auch“.„Wenn der Sohn von Herrn und Frau X in ein Technikum eingetreten ist, müssen sie in der Regel für seine Ausbildungskosten aufkommen, obwohl ihr Sohn später die Maschinen, die er konstruiert, nicht für seine Eltern baut, sondern im Auftrag seines Arbeitgebers, worauf sie irgendwo in der Gesellschaft verwendet werden.“ Koordinationsgruppe Lausanner Modell (1971) Mit dem Lausanner Modell forderte der VSS, dass die „Käufer“ von Wissenschaft statt der Eltern die Ausbildung finanzieren. Als drittes Argument für das Lausanner Modell zàhlte für den VSS die Ungleichheit zwischen Studierenden und Berufstätigen: „Eltern von Kindern, die fähig wären, in eine Mittelschule einzutreten, schicken diese häufig in eine Lehre, um möglichst rasch finanziell entlastet zu werden.“ Die durch das Lausanner Modell geschaffene Chancengleichheit hätte Kindern aus der Arbeiterschicht zugutekommen sollen, die aufgrund systematischer Benachteiligung an Mittelschulen untervertreten waren. Bei der Chancenungleichheit spielte gemäss VSS neben der Angst der Eltern vor finanzieller Belastung auch strengere Erziehung von Arbeitereltern aufgrund schwierigerer Lebensverhältnisse eine Rolle, die den Kindern weniger Spielraum zur freien Entscheidung liesse; dazu kämen umgangssprachbedingte Schwierigkeiten, die Schulmisserfolge mit sich brächten.
Mit dem Lausanner Modell wollte der VSS Erfahrungen sammeln, wie eine zweite Initiative, die sogenannte „Chancengleichheits-Initiative“ hätte starten können, die das Postulat Lausanner Modell an Tragweite weit überstiegen hätte. Damit kann sie als ein Vorläufer der Stipendieninitiative angesehen werden.Verband der Schweizer Studierendenschaften: Medienkonferenz, 2012.
Das Lausanner Modell sah vor, dass die Bezüger einige Jahre nach Ausbildungsabschluss eine Eigenbeteiligung, die sich nach ihrem Einkommen und Vermögen und dem Einkommen richtet, an Bund und Kantone (den Trägern der zu errichtenden Stiftung) zurückzahlen. Diese Eigenbeteiligung sollte „verhindern, dass einkommensstarke Berufe zusätzlich durch staatliche Ausbildungsgelder gestützt werden-wer dank seines Studiumsüberdurchschnittlich viel verdient, muss wenigstens dem grösstenteils aus Steuergeldern gespeisten Fonds denbezogenen Ausbildungsbeitrag zurückerstatten. Umgekehrt werden Berufe, die ebenfalls eine lange Ausbildungszeiterfordern, aber als einkommensschwach gelten, geschützt, indem ihre Vertreter keine oder höchstens eine teilweise Rückerstattung aufwenden müssen.“
Stipendienpolitische Publikationen des VSS Verschiedene Dokumentationen und Denkschriften des VSS weisen nach, dass der Verband „immer wieder Treiber bei der Verbesserung der Stipendiensituation und bei der Harmonisierung zwischen den Kantonen“ war; so veröffentlichte der VSS in den 1970er und 1980er Jahren z. B.:
Reihe Das Stipendienwesen:
Sekundärliteratur
Archivquellen
Weblinks Bundeskanzlei: Eidgenössische Volksinitiative 'Neuordnung der Studienfinanzierung' Stipendien. Année politique suisse Bruno Bollinger: Gewerkschaften und 1. Mai in Zug. Text auf der Website des Munggen Verlags.
Anmerkungen und Einzelnachweise
Kategorie:Verband der Schweizer Studierendenschaften Kategorie:Bildungsförderung Kategorie:Schweizerische Bildungsgeschichte Studienfinanzierung