Die Medizin im Nationalsozialismus war geprägt durch das Bemühen der nationalsozialistischen Politik, das Gesundheitswesen für ihre Ziele nutzbar zu machen. Wesentliche Merkmale waren die Etablierung der sozialdarwinistisch orientierten NS-Rassenhygiene als neuer Leitideologie, eine ausgeprägte Leistungsmedizin und die „Gesundheitsführung“. 45 Prozent der 52.000 Mediziner wurden NSDAP-Mitglieder. Diese Konzepte fanden ihre zugespitzte Umsetzung in hunderttausendfach durchgeführten Zwangssterilisationen, skrupellosen Menschenversuchen mit tausenden Todesopfern und euphemistisch als Euthanasie bezeichneten zehntausenden Morden an Kranken und Behinderten. Konzepte zu einer „Neuen Deutschen Heilkunde“, die unter anderem Naturheilkunde und Schulmedizin vereinbaren sollte, kamen über Ansätze nicht hinaus. Etwa 8000 der Mediziner von 1933 wurden als Juden verfolgt und sehr oft durch einen Nachfolger ersetzt. Circa 3000 niedergelassene jüdische Ärzte mussten bereits 1933 ihre Praxen schließen. Viele der Verfolgten emigrierten. Lediglich fünf Prozent von ihnen kehrten nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland oder Österreich zurück. Eine große Anzahl derjenigen, denen die Flucht nicht gelang, wurde im Holocaust ermordet.

Ausschaltung von unerwünschtem medizinischem Personal Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bildete die Grundlage für die unmittelbar darauf beginnendeMatthias Meusch: Medizinische Fakultäten im Nationalsozialismus. 2005, S. 390. Entlassung von jüdischen und politisch missliebigen Beamten und Angestellten. Davon betroffen waren Professoren, Ärzte und medizinisches Personal z. B. an Hochschulen, in Gesundheitsämtern und staatlichen Krankenhäusern. Die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 entzog „nicht arischen“ Ärzten und solchen, die sich „im kommunistischen Sinne betätigt“ hatten, die kassenärztliche Zulassung. Jüdischen Ärzten wurde zudem verboten, Ehrenämter in Aufsichtsgremien, in Ausschüssen oder als Berater und Gutachter wahrzunehmen. Die Bildung von Praxisgemeinschaften oder -vertretungen zwischen „arischen“ und „nicht-arischen“ Ärzten wurde auch verboten, ebenso wie Überweisungen an „nicht-arische“ Ärzte.Anna von Villiez: (PDF). In: Hamburger Ärzteblatt. Nr. 3, 2004, S. 110 ff.

Mit den „Nürnberger Rassegesetzen“ von 1935 wurde eine Zweiklassengesellschaft im NS-Staat gesetzlich verankert. Mit der Schaffung der Reichsärztekammer am 13. Dezember 1935 wurde die Bezeichnung „Approbation“ in der Reichsärzteordnung durch den Begriff „Bestallung“ ersetzt. Dieser von den Nationalsozialisten eingeführte Begriff galt bis zum Inkrafttreten der Bundesärzteordnung am 1. Januar 1970, in welcher der ursprüngliche Begriff Approbationsordnung wieder verwendet wurde. 1938 wurde mit der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz den jüdischen Ärzten die Approbation entzogen. Gleichzeitig widerriefen die Universitäten die Promotionen.J. Rat: 70 Jahre danach: Approbationsentzug 1938. In: HaGalil. Abgerufen am 26. September 2014.Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17. Januar 1939. – In: RGBl. I. – Nr. 9 vom 18. Januar 1939. – S. 47 f. „Die gesamte Gesundheitspflege von Juden gereinigt“ – das titelte 1939 eine Zeitung in Berlin unter Bezugnahme auf NS-Reichsärzteführer Gerhard Wagner (1888–1939), der in einer Parteitagsrede verkündet hatte: „Der ärztliche Beruf und die medizinische Wissenschaft sind endgültig vom jüdischen Geist befreit worden.“Thomas Beddies, Susanne Doetz, Christoph Kopke (Hrsg.): (= Europäisch-jüdische Studien. Beiträge. Band 12). de Gruyter Oldenbourg, ISBN 978-3-11-030605-7, S. 53. Das Berufsverbot bedeutete das Ende der beruflichen Existenz jüdischer Heilberufler.Hagalil: 70 Jahre danach: Approbationsentzug 1938. Nur noch einige wenige jüdische „Krankenbehandler“ durften mit einer widerruflichen Sondergenehmigung ausschließlich jüdische Patienten behandeln, ohne dabei die Bezeichnung „Arzt“ führen zu dürfen.

„Neue Deutsche Heilkunde“ Schon seit etwa den 1920er Jahren gab es in Deutschland Stimmen, die der Schulmedizin einen zu engen Blickwinkel vorwarfen und den naturwissenschaftlichen Charakter der Medizin als Einengung medizinischer Behandlungsmethoden charakterisierten.

Diese offen geführte und sogar als „Krise der Medizin“ bezeichnete Debatte griffen die Nationalsozialisten auf. Der „Reichsärzteführer“ Gerhard Wagner veröffentlichte 1933 im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel An alle Ärzte Deutschlands, die sich mit biologischen Heilverfahren befassen, in dem er deutlich zum Ausdruck brachte, dass Behandlungserfolge auch mit nicht schulmedizinischen Behandlungsmethoden zu erzielen seien. Die naturheilkundlich orientierten Ärzte aller Richtungen sollten sich zusammengefasst organisieren. Naturheilkundliche Methoden, die sich als wirksam erwiesen hätten, sollten mit der Schulmedizin verschmelzen.

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1935 die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ gegründet. Es folgte eine Welle von Publikationen zum Thema naturheilkundliche Heilverfahren und eine ebensolche Welle schulmedizinischer Gegenpublikationen. Die geplante Verschmelzung naturheilkundlicher und schulmedizinischer Ansätze fand nicht statt, 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft wieder aufgelöst.

Die Idee der Naturheilkunde, die einen eher ganzheitlichen Zugang zur Medizin propagierte, erschien nahezu ideal, um sich im nationalsozialistischen Sinne weiterentwickeln zu lassen. Oberstes Ziel medizinischer Bemühungen sollte nicht mehr die Behandlung einzelner Patienten sein. Die nationalsozialistische Medizin war zur Gesunderhaltung des „deutschen Volkskörpers“ bestimmt. Über den Umweg der „Neuen Deutschen Heilkunde“ wurde die nationalsozialistische Rassenhygiene in der Medizin begründet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit konnte aufgrund der veränderten Zielgruppe ärztlichen Handelns und der damit verbundenen Umdeutung ärztlicher Ethik (auch von einer Individualethik zu einer Gemeinschaftsethik)Matthias Meusch: Medizin im Nationalsozialismus. 2005, S. 911. aufgehoben werden.

Konzept der Gesundheitsführung Das nationalsozialistische Konzept zur „Gesundheitsführung“ wurde vom stellvertretenden Reichsärzteführer Friedrich Bartels im Jahr 1936 ausformuliert. Es enthält für jeden Einzelnen gewissermaßen eine Verpflichtung zur Gesundheit, um die „aufgrund seines Erb- und Rassegutes überhaupt erreichbaren Leistungsfähigkeit und Gesundheit des deutschen Volkes“ zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kriegsvorbereitungen und der dazu benötigten Arbeitskräfte war es für Bartels nicht hinnehmbar, dass Arbeiter bereits vor Erreichen des Rentenalters deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit nachließen.

Für die Medizin bedeutete dies eine deutliche Hinwendung zum Präventionsgedanken und eine erhebliche Stärkung der Arbeitsmedizin. Beide Aspekte gelten bis heute. Für die Nationalsozialisten bedeutete das Konzept jedoch eine weitere Abkehr vom Prinzip der Individualmedizin und einen weiteren Verlust der Bedeutung des Individuums. Entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Behandlung war lediglich die Bedeutung der Arbeitskraft, die es zu erhalten galt – auch zum längerfristigen gesundheitlichen Nachteil des Einzelnen.

Im Bereich der gewünschten „Wehrertüchtigung“ kamen auch dem Sport oder der Bewegungstherapie und Krankengymnastik (den Vorläufern der modernen Physiotherapie) gewichtige Rollen zu. Die von dem Sportmediziner Wolfgang Kohlrausch entwickelten Grundlagen beeinflussen die Sportmedizin bis heute.

Der Ärzteschaft erfüllte eine zentrale Aufgabe im Konzept der Gesundheitsführung. Die „Neue Deutsche Heilkunde“ sollte den Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung wettmachen, den die Schulmedizin im Zuge der Debatte um die „Krise der Medizin“ hinnehmen musste.

Wagners Nachfolger als Reichsärzteführer Leonardo Conti verbreiterte den Ansatz des Konzeptes zur Gesundheitsführung und versuchte, zum Beispiel mit Hilfe der Deutschen Lebensreform-Bewegung, „volksheilkundliche“ Verfahren zu verbreiten und dadurch nicht nur der Medizin, sondern jedem Einzelnen mehr Verantwortung für seine eigene Gesundheit zu übertragen.

Eine anfänglich angestrebte „Synthese“ von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne einer „Deutschen Medizin“ im Rahmen der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ kam über einzelne Ansätze nicht hinaus, die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.Robert Jütte: Homöopathie und Nationalsozialismus – eine historische Expertise. (Stand Juni 2008) Leiter des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung Stuttgart Spätestens mit dem Inkrafttreten des Vierjahresplanes 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund, der Schwerpunkt wurde auf eine den Erfordernissen des Krieges angepasste Ernährung, einfache Maßnahmen der persönlichen Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege gelegt.

Zusammenschlüsse der Volksheilkundlichen Laienverbände wurden von verschiedenen Seiten angestrebt und hatten länger Bestand. Julius Streichers Versuch, die Laienverbände um seinen „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege“ zu sammeln, der unter anderem Schutzimpfungen und Tierversuche abgelehnt hatte, scheiterte, der „Kampfbund“ wurde 1935 verboten. Gerhard Wagner, Leiter der ärztlichen Spitzenverbände, versuchte eine „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise“ zu organisieren. Dieser Zusammenschluss bestand bis 1941,Bertram Karrasch: Volksheilkundliche Laienverbände im Dritten Reich. 1997. (; PDF; 20 kB) die Einzelverbände wurden durch Karl-Heinrich Franke im September 1941 aufgelöst und in den „Deutschen Volksgesundheitsbund“ überführt.

Im Nachhinein wird mehrfach eine mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit gerade im Bereich der Homöopathie angeführt.Florian G. Mildenberger: Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme - Kritik - Interpretation. Wallstein, Göttingen 2016 ISBN 978-3-8353-1879-3

Mitwirkung an nationalsozialistischen Verbrechen Menschenversuche mini|hochkant|Unterdruckversuch für die Luftwaffe, KZ Dachau 1942

mini|hochkant|Schädelmessung, Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Pfalz 1938

Die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie förderten Menschenversuche finanziell, personell und durch Bereitstellung von Ausrüstung. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten der SS oder auch Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben. Die überlebenden Versuchspersonen und das involvierte Personal wurden mitunter wie im Fall Bullenhuser Damm zur Vertuschung getötet.Günter Schwarberg: Zwanzig Kinder erhängen dauert lange. In: Die Zeit, Nr. 15/2005. Bekannt sind Fleckfieberversuche, Malaria- und TBC-Versuche, Operationsversuche, bei denen den Probanden verschmutzte Schuss-, Explosions- oder Brandbombenverletzungen zugefügt wurden. Im KZ Dachau erfolgten Salzwasserversuche, im KZ Natzweiler-Struthof wurde mit chemischen Kampfstoffen in der Gaskammer experimentiert und in Auschwitz Verfahren zur Massensterilisation von Frauen erprobt.Ernst Klee: Deutscher Menschenverbrauch. In: Die Zeit. Nr. 49/1997.Susann Gasse: Humanexperimente in Konzentrationslagern. Jüdische Geschichte und Kultur, abgerufen am 27. Januar 2015.