Liste der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland - Bekanntmachungen

AALBeitrBek 2012Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2012ALBeitrBek 2013Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2013ALBeitrBek 2014Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2014ALBeitrBek 2015Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2015ALBeitrBek 2016Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2016ALBeitrBek 2017Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017ALBeitrBek 2018Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2018AsylbLG§3Abs4BekBekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2016AUG2011UhBekBekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach dem AuslandsunterhaltsgesetzAUG§1Abs2Bek 02-1989Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 03-1988Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 07-1987Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 07-1988Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 09-1988Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 10Zehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 11Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 11-1987Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 12Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 13Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 14Vierzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 15Fünfzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 16Sechzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 17Siebzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 18Achtzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 19Neunzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 20Zwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 21Einundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 22Zweiundzwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 7Siebente Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 8Achte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAUG§1Abs2Bek 9Neunte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des AuslandsunterhaltsgesetzesAVorbASchrBekBekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat