Das k. k. Stadt- und Landrecht war bis 1868 in den österreichischen Ländern der Habsburgermonarchie eine staatliche Behörde mit Kompetenzen, die heute von der Landesregierung und dem Landesgericht ausgeübt werden.

Literatur Stadt- und Landrecht. In: Neuere österreichische Rechtsgeschichte. Wien 1869. S. 99. Kategorie:Politik (Cisleithanien)