Sonneborner Weichkäse ist ein deutscher Käse mit geschützter geografischer Herkunftsbezeichnung. Er darf nur im ehemaligen Landkreis Altenburg und Schmölln hergestellt werden.L. Bertling: Erlaubt-Verboten: In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Behr’s Verlag 2013 S. 198
Das Mindestalter vor Verkauf ist 14 Tage und der Mindestfettgehalt liegt bei 30 Prozent in der Trockenmasse.
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Kategorie:Deutscher Käse