Das Landgericht Nürnberg war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Nürnberg. Mit der Umbenennung des Landgerichts in Amtsgericht wurde gleichzeitig ein neues Landgericht Nürnberg als Mittelinstanz errichtet, das bis 1932 bestand und vom Landgericht Nürnberg-Fürth abgelöst wurde.
Funktion Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Die ab 1879 gebildeten Landgerichte entsprachen den früheren bayerischen Appellationsgerichten bzw. ab 1857 den Bezirksgerichten als Gerichte zweiter Instanz.
Geschichte Das Landgericht älterer Ordnung Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Nürnberg errichtet. Dieses gehörte zunächst zum Pegnitzkreis, mit dessen Auflösung im Jahr 1810 dann zum Rezatkreis.
Lage Das Landgericht Nürnberg grenzte im Süden an das Landgericht Schwabach, im Osten an das Landgericht Altdorf, im Nordosten an das Landgericht Lauf, im Norden an das Landgericht Erlangen und im Westen an das Landgericht Cadolzburg.
Struktur Im Jahr 1808 wurden 25 Steuerdistrikte gebildet, die von den Rentämtern Erlangen und Fürth verwaltet wurden. Im selben Jahr wurden Ruralgemeinden gebildet, die deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren:Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 34f. des zweiten Teiles.
1818 gab es im Landgericht Nürnberg 18697 Einwohner, die sich auf 4317 Familien verteilten und in 2192 Anwesen wohnten. Im selben Jahr kamen Wöhrd und Gostenhof an die Stadt Nürnberg.
Am 1. Oktober 1825 wurden die Gemeinden Galgenhof (ohne Ortsteile), Gärten bei Wöhrd, Gärten hinter der Veste, Gostenhof und St. Johannis nach Nürnberg eingegliedert, desgleichen Gleißbühl, Glockenhof, Hadermühle, Kressengarten, Neubleiche, Sandbühl, St. Peter, Ställe vor dem Frauentorgraben, Vogelsgarten, Weichselgarten und Wölkershof von der Gemeinde Gleishammer, Tafelhof von der Gemeinde Steinbühl und Bleiweißgarten, Deutschherrnbleiche, Himpfelshof, Kleinweidenmühle, Spitzgarten, und Ställe vor dem Spittlertor von der Gemeinde Sündersbühl.
1826 kamen folgende Gemeinden vom Landgericht Erlangen hinzu: Erlenstegen mit Mühlhof, Platnersberg, Schafhof, Spitalhof und St. Jobst; Großreuth hinter der Veste; Kleinreuth hinter der Veste mit Neuhaus; Rennweg mit Bretzengarten, Deumentenhof, Rechenberg, Schallershof, Schoppershof, Schübelsberg, Veilhof, Weigelshof, Winzelbürg und Wöhrder Kirchhof; Thon; Ziegelstein mit Herrnhütte.
1840 hatte das Landgericht Nürnberg eine Fläche von 4 Quadratmeilen (≈272 km²) und 15793 Einwohner, wovon 15156 Protestanten, 489 Katholiken und 148 Juden waren. Es gab 91 Ortschaften (7 Pfarrdörfer, 1 Kirchdorf, 30 Dörfer, 30 Weiler und 23 Einöden) und 29 Landgemeinden:Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 205 ff.
Als 1879 in Bayern eine Gerichtsorganisation nach dem Gerichtsverfassungsgesetz eingeführt wurde, trat an die Stelle des alten Landgerichts ein Amtsgericht.
Das Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 bis 1932 Gleichzeitig wurde ein neues Landgericht Nürnberg als Landgericht nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz errichtet.Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355, 400 ff. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entstand durch schrittweise Zusammenlegung mit dem Landgericht Fürth ab dem Jahr 1914 (nach dem Bau des Nürnberger Justizpalastes) und war erst 1932 abgeschlossen.Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Bayern. Band 23, 1947, S. 47.
Literatur
Einzelnachweise
Nurnberg Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1806 Kategorie:Aufgelöst 1879 Nurnberg Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1932 Kategorie:Gericht (Nürnberg) Kategorie:Geschichte (Landkreis Nürnberger Land)