Dies ist eine Liste der Promillegrenzen im Straßenverkehr weltweit.

Die gesetzlichen Regelungen für das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen unterscheiden sich je nach Land. Einer dieser Unterschiede ist der Grenzwert von Alkohol im Blut (auch als Promillegrenze bezeichnet), ab dem das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Straftat darstellt.

Afrika

Nordafrika Ägypten: 0,5 ‰ Algerien: 0,2 ‰ Libyen: Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Marokko: 0,2 ‰ Sudan: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Tunesien: 0,5 ‰

Ostafrika Äthiopien: 0,8 ‰ Burundi: Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Dschibuti: 0,0 ‰ Eritrea: 0,3 ‰ für Berufsfahrer, 0,5 ‰ für alle anderen Kenia: 0,8 ‰ Madagaskar: 0,4 ‰ Malawi: 0,8 ‰ Mauritius: 0,5 ‰ Mosambik: 0,6 ‰, Für Berufskraftfahrer:0,0 ‰ Ruanda: 0,8 ‰ Sambia: 0,8 ‰ Seychellen: 0,8 ‰ Simbabwe: 0,8 ‰ Somalia: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Südsudan: keine Beschränkung Tansania: 0,0 ‰ für Berufsfahrer, 0,8 ‰ Uganda: 0,8 ‰

Südliches Afrika Angola: 0,6 ‰ Botswana: 0,5 ‰ Eswatini: 0,4 ‰ Komoren: 0,0 ‰ Lesotho: 0,8 ‰ Namibia: 0,37 ‰Traffic Fines. Traffic Management Unit Department of City Police, Namibia, 27. November 2023. São Tomé und Príncipe: keine Beschränkung Südafrika: 0,5 ‰ und 0,2 ‰ für Berufsfahrer (LKW über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge, die Passagiere befördern)

Westafrika Benin: 0,5 ‰ Burkina Faso: 0,5 ‰ Cote d'Ivoire: 0,8 ‰ Gambia: Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Ghana:0,8 ‰ Guinea: 0,8 ‰ Guinea-Bissau: Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Kap Verde: 0,8 ‰ Liberia: keine Beschränkung Mali: 0,3 ‰ Mauretanien: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Niger: keine Beschränkung Nigeria: 0,5 ‰ Senegal: keine Beschränkung Sierra Leone: keine Beschränkung Togo: Es gibt keine gesetzliche Beschränkung.

Zentralafrika Äquatorialguinea: 0,5 ‰ Demokratische Republik Kongo: 0,1 ‰ Gabun: 0,8 ‰ Kamerun: 0,8 ‰ Republik Kongo: 0,8 ‰ São Tomé und Príncipe: Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert. Tschad: 0,8 ‰ Zentralafrikanische Republik: 0,8 ‰

Europa

Nordeuropa Dänemark: 0,5 ‰, Gefängnisstrafe bei einem Wert über 2 ‰, Null-Promillegrenze, wenn jemand nicht sicher fährt. Finnland: 0,5 ‰, 1,2 ‰, (verschärft). Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, dazu kommt noch ein Entzug der Fahrerlaubnis zwischen einem Monat bis zu 5 Jahren. Es ist auch eine Gefängnisstrafe zwischen zwei Monaten und zwei Jahren möglich, die in der Regel als Bewährungsstrafe verhängt wird. Island: 0,2 ‰ Norwegen: 0,2 ‰. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, ist es möglich nach fünf Jahren eine neue zu beantragen. (page in Norwegian). Seite aufgerufen am 21. Juni 2011. Schweden: 0,2 ‰

Mitteleuropa Deutschland: Für Fahranfänger (in der Probezeit oder jünger als 21) gilt, dass man die Fahrt nicht unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antreten darf. Das Kammergericht Berlin ging hierbei davon aus, dass dies erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/l angenommen werden kann. Sonst gilt der Wert von 0,5 ‰ für Ordnungswidrigkeiten, ab 1,1 ‰ ist es eine Straftat. Radfahrer haben eine Grenze von bis zu 1,6 ‰, wenn diese nicht in Verbindung mit andern Verkehrsverstößen oder Unfällen gebracht werden.(Promille-Grenze für Radfahrer bleibt bei 1,6 ) Ab 1,6 ‰, muss bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden. Österreich: 0,5 ‰. 0,1 ‰ für Fahrer, die erst seit weniger als drei Jahren den Führerschein haben und Fahrer eines Fahrzeugs über 7,5 Tonnen. Schweiz: 0,5 ‰, 0,1 ‰ für Berufskraftfahrer und Fahranfänger Liechtenstein: 0,8 ‰ Polen: 0,2 ‰ (bis zu drei Jahre Fahrverbot), 0,5 ‰ (Geldstrafe durch Gericht festgesetzt, Fahrverbot für bis zu 15 Jahren, Haftstrafe bis zu 5 Jahren). Grenzwerte und Strafen für das Fahrradfahren sind seit Dezember 2013 dieselben wie bei motorisierten Fahrzeugen. Fast die Hälfte der Menschen, die wegen Trunkenheit am Steuer im Gefängnis sitzen, fuhren Fahrrad. Slowakei: 0,0 ‰ Slowenien: 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Fahrerfahrung) gilt eine Null-Promillegrenze. Tschechien: 0,0 ‰ Ungarn: Es gilt eine Null-Promillegrenze.

Osteuropa Belarus: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Estland: 0,19 ‰Liiklusseadus [Traffic Act]. In Estonian. Riigi Teataja Lettland: 0,2 ‰ für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung und 0,5 ‰ für die Fahrer mit mehr als zwei Jahren Erfahrung. Litauen: Null-Promillegrenze für Berufsfahrer und Motorradfahrer. 0,2 ‰ für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung und 0,4 ‰ für die Fahrer mit mehr als zwei Jahren Erfahrung. Russland: 0,356 ‰. Ukraine: Es gilt eine Null-Promillegrenze.

Westeuropa Belgien: 0,5 ‰ Frankreich: 0,5 ‰, für Fahranfänger (weniger als drei Jahre Fahrerfahrung) und Busfahrer gilt der Grenzwert von 0,2 ‰. Bei Verstoß droht eine 135 € hohe Strafe und sechs Punkte, die den Führerschein belasten. Dieser kann bis zu drei Jahren einbehalten werden., 0,8 ‰ (verschärft, strafbare Handlung, Entzug der Fahrerlaubnis für drei Jahre, 4.500 € Strafe und bis zu zwei Jahre Haft.) Irland: 0,5 ‰ oder 0,2 ‰ für Fahrschüler und Fahranfänger (unter zwei Jahren Fahrerfahrung), Berufsfahrer und die, die ihren Führerschein nicht vorlegen können, wenn sie von der Garda (Polizei) angehalten werden.RTÉ News - New drink-driving laws in effect (29 October 2011) Kann der Nachweis erbracht werden, dass betrunken gefahren ist, kommen in der Regel ein zweijähriges Fahrverbot und eine 1.500 € hohe Geldstrafe dazu. Luxemburg: 0,5 ‰. Für Fahranfänger (weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung) gilt der Grenzwert von 0,2 ‰. Niederlande: 0,5 ‰, 0,2 ‰ für Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung (oder weniger als sieben Jahren, wenn der Fahrer den Führerschein vor seinem 18. Lebensjahr erlangen hat). Monaco: 0,2 ‰ Vereinigtes Königreich 0,8 ‰ Schottland: Ausnahme 0,5 ‰

Südeuropa Andorra: 0,5 ‰ Gibraltar: 0,5 ‰UK Government Advice on Gibraltar Seite aufgerufen am 30. Oktober 2006. Italien: 0,5 ‰. Es gilt eine Null-Promillegrenze für Fahranfänger (weniger als drei Jahre Fahrerfahrung) und Berufsfahrer. Die Fahrerlaubnis wird bei Berufsfahrern, dem zweiten Verstoß innerhalb von zwei Jahren oder im Fall eines Unfalls entzogen.Automobile Club d'Italia art. 186 / 186 bis c.d.s. Malta: 0,8 ‰ Portugal: 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger (die ersten drei Jahre) gilt ein Wert von 0,2 ‰. San Marino: 0,5 ‰ Spanien: 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Fahrerfahrung) gilt eine Null-Promillegrenze.

Südosteuropa Albanien: 0,1 ‰ Bosnien und Herzegowina: 0,3 ‰ für alle Fahrer. Ausnahmen gibt es bei Fahrern der Kategorie C, CE, D und DE, bei Fahrern des öffentlichen Personennahverkehrs, und Fahrlehrern. Für diese gilt eine Null-Promillegrenze. Ebenso für Fahrer, die unter 21 Jahren alt sind oder weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben. Bulgarien: 0,5 ‰ Griechenland: 0,5 ‰ (BAK 0,25 mg/l), heruntergesetzt auf 0,2 ‰ (BAK 0,10 mg/l) für Fahranfänger (unter zwei Jahre Fahrerfahrung), Motorradfahrer und Berufsfahrer. Ein Wert der über 1,1 ‰ (BAK 0,60 mg/l) liegt, gilt als schweres Vergehen und wird mit bis zu zwei Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe, sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis für sechs Monate bestraft. Kosovo: 0,5 ‰ Kroatien: 0,5 ‰. Null-Promillegrenze für Fahrer im Alter von 16 bis 24 und Berufsfahrer. Montenegro: 0,3 ‰ Moldau: 0,3 ‰ Nordmazedonien: Null-Promillegrenze für Berufsfahrer und Fahranfänger, 0,5 ‰ für alle anderen.No.234 in Macedonian Rumänien: 0,0 ‰ Serbien: 0,3 ‰. Für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger und Motorradfahrer gilt eine Null-Promillegrenze.

Amerika Nordamerika Kanada: 0,8 ‰. In einigen Provinzen gilt ein Grenzwert von 0,5 ‰. Für Fahranfänger und Fahrer zwischen 16 und 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Mexiko: 0,8 ‰ USA: Je nach Bundesstaat liegt der Grenzwert zwischen 0,8 ‰ und 0,5 ‰.

Karibik Antigua und Barbuda: Keine gesetzliche Einschränkung Barbados: Keine gesetzliche Einschränkung Bahamas:0,6 ‰ Dominica: 0,8 ‰ Dominikanische Republik: 0,5 ‰ Grenada: 0,0 ‰ Haiti: Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert. Jamaika: Der Grenzwert beträgt eine BAK von 80 mg/100 ml. Kuba: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Darüber hinaus ist auch der Konsum von Alkohol in einem Fahrzeug verboten. Saint Kitts and Nevis: 0,8 ‰ St. Lucia: 0,8 ‰ St. Vincent und die Grenadinen: Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert. Trinidad und Tobago: 0,8 ‰

Zentralamerika Belize: 0,8 ‰ Costa Rica: 0,5 ‰. Für Fahrer, die weniger als drei Jahre Fahrpraxis haben, gilt ein Grenzwert von 0,2 ‰. El Salvador: 0,5 ‰ Guatemala: 0,8 ‰ Honduras: 0,7 ‰ Nicaragua: 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer gilt 0,2 ‰. Panama: 0,5 ‰

Südamerika Argentinien: 0,2 ‰ für Motorradfahrer und 0,5 ‰ für alle anderen. Bolivien: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Brasilien: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Chile: 0,3 ‰ Ecuador: 0,1 ‰ für Berufskraftfahrer und 0,3 ‰ für alle anderen. Guyana: 0,8 ‰ Kolumbien: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Paraguay: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Peru: 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer gilt 0,3 ‰. Suriname: 0,5 ‰ Uruguay: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Venezuela: 0,8 ‰

Asien Ostasien Volksrepublik China: 0,2 ‰ Hongkong: 0,5 ‰ Republik China (Taiwan): 0,15 ‰ Japan: 0,3 ‰ Mongolei: 0,5 ‰ Südkorea: 0,5 ‰

Südasien Afghanistan: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Bangladesh: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Bhutan: 0,8 ‰ Indien: Die Promillegrenze ist vom Bundesstaat abhängig, zum Beispiel 0,3 in Delhi und 0,8 in West-Bengalen. Malediven:Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Nepal: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Pakistan: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Sri Lanka: 0,8 ‰

Südostasien Brunei: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Indonesien: Keine gesetzliche Einschränkung, aber im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss muss mit einer Haftstrafe gerechnet werden. Kambodscha: 0,1 ‰ Laos: 0,5 ‰ Myanmar: 0,8 ‰ Malaysia: 0,8 ‰ Philippinen: 0,5 ‰ Osttimor: 0,5 ‰ Singapur: 0,8 ‰ Thailand: 0,5 ‰ Vietnam: Es gilt eine Null-Promillegrenze.

Vorderasien Armenien: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Aserbaidschan: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Bahrain: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Georgien: 0,2 ‰ Irak: 0,4 ‰ Iran: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Israel: 0,5 ‰ Jemen: 0,0 ‰ Jordanien: 0,8 ‰ Katar: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Kuwait: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Libanon: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert, aber bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird der Führerschein sofort entzogen. Oman: 0,8 ‰ Saudi-Arabien: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Syrien: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Türkei: 0,5 ‰ für Fahrer eines Pkws ohne Anhänger, für alle anderen gilt eine Null-Promillegrenze. Vereinigte Arabische Emirate: Es besteht ein generelles Alkoholverbot. Zypern: 0,5 ‰, für Fahranfänger, Berufskraftfahrer: 0,02 ‰

Zentralasien Kasachstan: Es gilt eine Null-Promillegrenze. Kirgisistan: 0,5 ‰ Turkmenistan: 0,3 ‰ Tadschikistan: 0,3 ‰ Usbekistan: Es gilt eine Null-Promillegrenze.

Australien und Ozeanien Australien: 0,5 ‰. Für Fahranfänger gilt eine Null-Promillegrenze, für Berufskraftfahrer außer in ACT und New South Wales gilt ein Grenzwert von 0,2 ‰. Fidschi: 0,8 ‰. Für Fahranfänger, für Berufskraftfahrer gilt eine Null-Promillegrenze. Kiribati: 0,8 ‰ Marshallinseln: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert. Föderierte Staaten von Mikronesien: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert. Nauru: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert. Neuseeland: 0,5 ‰. Für Fahranfänger gilt eine 0,0 ‰-Grenze Palau: 0,1 ‰ Papua New Guinea: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert. Samoa: 0,4 ‰ Salomonen: Es gibt keinen festgelegten Grenzwert.