Das Bundeskanzleramt (BKAmt) ist eine oberste Bundesbehörde, die den deutschen Bundeskanzler in seinen Aufgaben unterstützt. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Nina Warken (CDU) ist Chefin des Bundeskanzleramtes und Bundesministerin für besondere Aufgaben.

Derzeit beschäftigt das Kanzleramt rund 900 Mitarbeiter (Stand: 2024) bei einem aktuellen Jahresetat von rund fünf Milliarden Euro (2026).Neuer Kanzleramtschef Braun: Merkels Strippenzieher braucht keine Bühne. In: n-tv, 10. März 2018 Einzige nachgeordnete Behörde ist der Bundesnachrichtendienst (BND).

Aufgaben Das Bundeskanzleramt hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Da das Bundeskanzleramt die Bundesministerien koordiniert, zum Beispiel bei Großen Anfragen, entspricht die innere Struktur des Bundeskanzleramtes den jeweiligen Ministerien – man spricht hier auch von „Spiegelreferaten“. Diese von Hans Globke geschaffenen politischen Abteilungen sollen zum einen die Arbeit der Fachministerien begleiten und zum anderen dem Bundeskanzler eine kompetente Verfolgung seiner Arbeit ermöglichen.Definition von „Spiegelreferat“ auf lexexakt.de Dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entspricht beispielsweise die Abteilung 2.

Des Weiteren nimmt das Bundeskanzleramt die administrativen Aufgaben der Bundesregierung wahr.

Durch Organisationserlass vom 6. Mai 2025 sind dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes zudem zugeordnet: die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt die Zuständigkeit für die Engagementpolitik. Diese Zuständigkeiten werden danach von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Arbeitsbereich mini|Kanzleramtsgebäude in Berlin-Tiergarten

Wie alle Behörden ist auch das Kanzleramt in einen Leitungs- und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird dabei von sieben Abteilungen wahrgenommen:

Abteilung 1: Zentralabteilung; Kabinett und Parlament; Bund-Länder-Angelegenheiten (Leitung: Christian Diehr) Gruppe 11: Personal; Haushalt; Organisation Gruppe 12: Kabinett und Parlament; Bund-Länder-Angelegenheiten; Justiziariat Gruppe 13: Verwaltung; Infrastruktur Leitung des Dienstsitzes Bonn Abteilung 2: Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik (Leitung: Günter Sautter) Gruppe 21: Außen- und Sicherheitspolitik Gruppe 22: Globale Fragen; Subsahara-Afrika; Entwicklungspolitik; Auswärtige Migrationspolitik Gruppe 23: Verteidigungspolitik Abteilung 3: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Umwelt- und Gesellschaftspolitik (Leitung: Christina Ramb) Gruppe 31: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarktpolitik Gruppe 32: Umwelt- und Landwirtschaftspolitik; Nachhaltigkeit; Klimaschutzpolitik Gruppe 33: Gesellschaftspolitik; Bildung; Wohnen und Bauen; Ostdeutsche Länder Abteilung 4: Wirtschafts- und Finanzpolitik; Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für die G7/G20-Gipfel (Leitung: Levin Holle) Gruppe 41: Nationale und internationale Wirtschaftspolitik Gruppe 42: Innovation; Industrie; Energiepolitik; Verkehr; Forschung Gruppe 43: Finanzpolitik und Finanzmärkte G7/G20 Sherpa-Stab Abteilung 5: Europapolitik (Leitung: Michael Clauß) Gruppe 51: EU-Grundsatzangelegenheiten; Europapolitische Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten; EU-Außenbeziehungen; EU-Sachpolitiken I Gruppe 52: Koordinierung der Europapolitik; wirtschafts- und finanzpolitische Aspekte der europäischen Integration; EU-Sachpolitiken II Abteilung 6: Digitales und Staatsmodernisierung; Innen- und Rechtspolitik (Leitung: Britta Behrendt) Gruppe 61: Digitales und Staatsmodernisierung Gruppe 62: Innen- und Rechtspolitik Abteilung 7: Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes (Leitung: Philipp Wolff)

Die Gruppen (bzw. die Abteilung 7) gliedern sich in Referate.

Dem Bundeskanzleramt ist ferner die Stiftung Wissenschaft und Politik und die DigitalService GmbH des Bundes zugeordnet.

Leitungsbereich Zum Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister.

Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter, in der Regel im Amt eines Ministerialdirektors, deren gebündelte Informationen über den Chef des Bundeskanzleramtes Verwendung in Lagebesprechungen – wie der wöchentlich stattfindenden „Großen Lage“Oliver G. Hamm Das Bundeskanzleramt – finden.

Der Bundeskanzler wird in seiner Arbeit vom Kanzlerbüro (Leitung: Philipp Birkenmaier) mit vier Organisationseinheiten (011–014) unterstützt, der Chef des Bundeskanzleramts vom Büro Chef BK mit fünf Organisationseinheiten (021–025). Dem Kanzlerbüro angegliedert ist die Stabstelle Nationaler Sicherheitsrat mit den drei Referaten 031 (Geschäftsstelle), 032 (Strategische Vorausschau und Planung) und 033 (Integriertes Lagebild).

Chef des Bundeskanzleramtes mini|Nina Warken, seit 2026 Chefin des Bundeskanzleramtes Die Behörde wird nicht vom Bundeskanzler direkt, sondern vom Chef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt: ChefBK) geleitet, der gemäß § 7 Abs. 1 GOBReg zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt.

Zum ChefBK ernennt der Bundeskanzler entweder einen Staatssekretär – in diesem Falle unterliegt der Amtsinhaber dem Bundesbeamtengesetz und kann vom Bundespräsidenten als sogenannter „politischer Beamter“ gemäß BBG auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – oder er bestellt einen Bundesminister für besondere Aufgaben zum ChefBK, dessen Stellung jedoch einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entspricht und der alle Rechte eines Mitglieds der Bundesregierung genießt, wobei ihn der Bundeskanzler allerdings weiterhin ohne Weiteres entlassen kann ( Abs. 1 GG / BMinG). In den Medien und der Öffentlichkeit ist daher auch die inoffizielle Bezeichnung (Bundes-)Kanzleramtsminister gebräuchlich.

Der ChefBK fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien, die ihn jederzeit über ihre Arbeit und dadurch über das gesamte Regierungshandeln des Bundes informieren. Er holt zudem im Umlaufverfahren die Entscheidungen der Bundesminister ein, wenn zwar eine Zustimmung der ganzen Bundesregierung erforderlich, eine mündliche Beratung jedoch nicht notwendig ist, und informiert sie wiederum über das Ergebnis sowie Entscheidungen des Bundeskanzlers. Außerdem obliegt ihm die langfristige Planung politischer Vorhaben der Bundesregierung und er ist zudem eine wichtige Verbindungsstelle zu den parlamentarischen Organen des Bundes, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie (gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt) zu Repräsentanten ausländischer Staaten. Gemäß § 7 Abs. 2 GOBReg kann er an den Bundeskanzler gerichtete oder ihm vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben unmittelbar an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.

Sofern der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweilige Tagesordnung fest und veranlasst die Einladung zu diesen Sitzungen. Außerdem leitet er die Runde der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor jeder Kabinettssitzung stattfindet. An den Sitzungen des Bundeskabinetts und aller seiner Ausschüsse, einschließlich des Nationalen Sicherheitsrats sowie den zuvor vorbereitend stattfindenden interministeriellen Besprechungen, nimmt der ChefBK gemäß § 23 Abs. 1 GOBReg ebenfalls teil – hat er den Rang eines Bundesministers, so besitzt er auch Stimmrecht. Die Vorlagen der Sitzungen müssen dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden. Die Einzelheiten von Übertragungen, die sich aus Organisationserlassen des Bundeskanzlers bezüglich der Verlagerung von Geschäftsbereichen zwischen Bundesministerien ergeben, sind dem ChefBK mitzuteilen.

Er bereitet zudem die zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Minister- und Senatspräsidenten der deutschen Länder mit dem Bundeskanzler vor, indem er sich im Vorfeld unter seinem Vorsitz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder trifft.

Der ChefBK leitet auch die wöchentlichen Besprechungen der nationalen Sicherheitslage, die ND-Lage. Zudem ist ihm der BND unterstellt – bestimmt ihn der Bundeskanzler auch zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, so wirkt er auch direkt bei der Koordinierung der anderen beiden Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) mit.

Der Nationale Normenkontrollrat unterstand bis 2021 seiner Rechtsaufsicht.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gehört zu seinem Geschäftsbereich.

Chefs des Bundeskanzleramtes

Bundesminister für besondere Aufgaben

Staatssekretäre im Bundeskanzleramt, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister beim Bundeskanzler

Zur Unterstützung des Bundeskanzlers und des ChefBKs können weitere (beamtete) Staatssekretäre ins Bundeskanzleramt bestellt werden. Diese erhalten entweder als Beauftragte der Bundesregierung eigene Geschäftsbereiche oder wirken bei der Leitung der allgemeinen Verwaltung des Kanzleramtes mit. Außerdem hat der Bundeskanzler das Recht, sich selbst Parlamentarische Staatssekretäre beizugeben, denen er ebenfalls eigene Aufgabenbereiche (so beispielsweise seit 1998/1999 als Kulturstaatsminister und seit 2005 als Integrationsbeauftragte) zuweisen kann und die ihn bei seiner politischen Arbeit (im Besonderen als seine Vertreter in Bundestag und Bundesrat sowie deren Ausschüssen) unterstützen. Als einzigem Mitglied der Bundesregierung wird dabei dem Bundeskanzler seit 1999 das Privileg zugestanden, dass seine Parlamentarischen Staatssekretäre nicht Mitglieder des Deutschen Bundestages sein müssen. Seit Ende der 1970er Jahre ist es zudem allgemein üblich, dass der Bundeskanzler seine Parlamentarischen Staatssekretäre zu Staatsministern (gem. ParlStG) ernennt. Der Bundeskanzler kann sie jederzeit entlassen ( ParlStG).

Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Sprecher der Bundesregierung untersteht zwar dem Bundeskanzler, ist aber eigenständiger Leiter einer Obersten Bundesbehörde im Amt eines Staatssekretärs und nicht dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Beamtete Staatssekretäre im Bundeskanzleramt 1949–1951 Franz-Josef Wuermeling (CDU) 1949–1950 Walter Hallstein (CDU) 1951–1953 Otto Lenz (CDU) 1953–1963 Hans Globke (CDU) 1958–1965 Felix von Eckardt (CDU), ab 1962 Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin 1965–1969 Carl Krautwig, Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin 1966–1967 Werner Knieper 1968–1969 Karl Carstens (CDU) 1969–1972 Egon Bahr (SPD), Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland in Berlin 1972–1974 Horst Grabert (SPD) 1974–1980 Manfred Schüler (SPD) 1974–1982 Dietrich Spangenberg (SPD), Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin 1973–1981 Günter Gaus (SPD), ab 1974 Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR 1980–1982 Manfred Lahnstein (SPD) 1981–1982 Klaus Bölling (SPD), Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR 1982–1982 Gerhard Konow 1982–1989 Hans-Otto Bräutigam, Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR 1984–1989 Waldemar Schreckenberger (CDU) 1989–1990 Franz Bertele (CDU), Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR 1998–2005 Frank-Walter Steinmeier (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste