Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP; englisch: Institute for Medical and Pharmaceutical Proficiency Assessment; seit 2016 auch bezeichnet als „German National Institute for state examinations in Medicine, Pharmacy, and Psychotherapy“) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1972 als „Institut für medizinische Prüfungsfragen“ (IMP) gegründetEntwicklung des IMPPs, abgerufen am 24. Februar 2019. und hat die Rechtsform einer „Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts“. Rechtsgrundlage ist das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (Staatsvertrag).

Aufgaben des Instituts Die Entwicklung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) beginnt mit seiner Gründung, zunächst nur mit Zuständigkeit für medizinische Prüfungsfragen, im Jahre 1972 in der BRD. Diese basierte auf der Approbationsordnung für Ärzte von 1970. Seitdem wurden neue Aufgabenbereiche geschaffen, und das Institut wuchs zunächst um die Abteilung(en) Pharmazie (1975), um die Fachgruppe Psychotherapie (1999) und um die Fachgruppe Zahnmedizin (2021). 1974 wurde die erste schriftliche Staatsprüfung in Medizin durchgeführt, 1976 in Pharmazie und 2002 in Psychotherapie. Die erste reguläre schriftliche Staatsprüfung in Zahnmedizin findet 2026 statt.

Hinter der Gründung des IMPP stand die Absicht, die Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina (in Berufen des Gesundheitswesens) zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina, zunächst nur für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Es sind für die schriftlichen Prüfungen gemeinsam mit den Landesprüfungsämtern (LPÄ) bundeseinheitliche Termine festzulegen, in denen jeweils allen Prüflingen dieselben Prüfungsfragen zu stellen sind.

Zudem erstellt das IMPP die sogenannten Gegenstandskataloge (d. h. die Zusammenstellung der Prüfungsgegenstände, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können), die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben. Gemäß den Approbationsordnungen (ApprO bzw. AppO) für Ärzte (ÄApprO) bzw. für Apotheker (AAppO) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) mit fünf Antwortmöglichkeiten bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 ist das IMPP für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten zuständig, die auch andere Aufgabentypen beinhalten (z. B. Freitext-Aufgaben). Das Aufgabengebiet des IMPP wurde entsprechend der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 zudem um eine Prüfung im Fach Zahnmedizin erweitert, bei der Prüfungsaufgaben mit und ohne vordefinierte Auswahlmöglichkeiten gestellt werden können. Mit Inkrafttreten der „Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)“ vom März 2020 wurde das IMPP zuständig für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung (aoPP) in fünf Kompetenzbereichen (Stationen).

Aufgrund einer Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte, ihres Inkrafttretens im Jahr 2002 und des damit verbundenen Wegfalls des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hatte das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt. Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren. Allerdings musste das am IMPP für die Kooperation mit den entsprechenden Fakultäten entwickelte, einen fakultätsübergreifenden Aufgabenpool beinhaltende, funktionsfähige Verfahren „SpidMed“ (aufgrund von durch den Landesrechnungshof RP und den IMPP-Verwaltungsrat seinerzeit auferlegten Sparmaßnahmen) noch vor einer vollständigen Implementierung wieder eingestellt werden. Der in Folge an der Universität Heidelberg begründete Prüfungsverbund „UCAN“, über den in ähnlicher Weise wie mit SpidMed universitäre Prüfungen organisiert werden können, basiert auf einem analogen Konzept. Auch das von den damaligen Abteilungen Pharmazie und EDV 2007 entwickelte Portal zur elektronischen Einreichung von Prüfungsaufgaben eFES wurde im Jahre 2015 im Hinblick auf eine bevorstehende Kooperation mit UCAN durch die damalige Dienststellenleitung stillgelegt. Das IMPP war von Anfang 2017 bis 2023 Kooperations- bzw. Vertragspartner des Heidelberger Instituts (Institut für Kommunikations- und Prüfungsforschung gGmbH, das sich aus Auftragsforschung und Dienstleistungen finanziert) in Bezug auf die schrittweise Weiterentwicklung des dort bzw. am Kompetenzzentrum Prüfungen der Medizinischen Fakultät Heidelberg für universitäre medizinische Prüfungen angebotene UCAN-Item-Management-Systems IMS (das ab 2016 das vorherige IMPP-Prüfungsverwaltungssystem hatte ersetzen, für die Generierung und Durchführung der bundesweiten Staatsprüfungen hatte am IMPP implementiert und adaptiert werden sollen); Basis des IMS ist die Open-Source-Software ILIAS, mit Hilfe derer elektronische Prüfungen durchführbar sind. Das IMPP war während dieser Zeit Mitglied im UCAN-Prüfungsverbund, entwickelte dann aber wieder ein eigenes, unabhängiges und seinen (im Staatsvertrag und den Approbationsordnungen verankerten) Aufgaben angepasstes Prüfungsverwaltungssystem.

Seit ca. 20 Jahren ist die vollständige Digitalisierung der Prüfungen erklärtes Ziel, insbesondere weil im Fach Medizin seit dem Inkrafttreten der ÄApprO 2002 Fallstudien als Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) vorgesehen und Computer-basierte Prüfungen hier von Vorteil sind. Aufgrund der Größe der Kandidatenkollektive stellen aber simultane bundesweite Staatsexamensprüfungen (nicht nur in Bezug auf inhaltliche und technische objektive Einheitlichkeit, sondern auch wegen der besonderen Sicherheitsanforderungen) sowohl bei schriftlichen als auch bei elektronischen Prüfungen eine beachtliche logistische Herausforderung dar.

Neben der Generierung von Prüfungsaufgaben und Zusammenstellung ausgewogener Prüfungen und deren technischer Auswertung gehören die Weiterentwicklung der „Gegenstandskataloge“ und die Koordinierung der bundesweit einheitlichen Prüfungstermine mit den Landesprüfungsämtern laut „Staatsvertrag“ zu den zentralen Aufgaben des IMPP. Und auch wenn Verfahrensoptimierungen und punktuelle Neuorientierungen in der Historie phasenweise eine große Rolle gespielt haben, so ist doch die Sicherstellung inhaltlich fundierter Staatsexamensprüfungen in den akademischen Gesundheitsberufen seit jeher Auftrag und primäre Aufgabe und das Rückgrat der Institution.

Prüfungsaufgaben und Staatsexamensprüfungen Wie in Artikel 8 des Staatsvertrags vorgesehen, wird das IMPP bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder (medizinischen) Fakultäten zu Sachverständigen berufen hat. Die Sachverständigen der jeweiligen fachspezifischen Sachverständigen-Kommissionen reichen Entwürfe für Prüfungsaufgaben ein, die von den Mitarbeitern des IMPP inhaltlich überprüft, ergänzt und optimiert werden. Neu erstellte Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile solcher bereits eingesetzter Fragen, die beispielsweise eine gute „Trennschärfe“ aufweisen und sich als besonders geeignet erwiesen hatten. Zudem überprüfen sachverständige Hochschullehrer vor Einsatz die Prüfungsfragen-Auswahlen für Examina in Bezug auf Ausgewogenheit und Schwierigkeitsgrad: Gemäß Staatsvertrag werden in Kontrollkommissionen „die unter fachlicher Verantwortung des Instituts ausgewählten oder erstellten Prüfungsfragen eines jeden Prüfungstermins ... rechtzeitig vor der jeweiligen Prüfung von Sachverständigen auf Einhaltung der rechtlichen Anforderungen hin kontrolliert“. Die Prüfungen finden an allen Prüfungsorten (bundesweit, siehe Abb. „Netzwerk“) simultan statt. Prüfungskandidaten erhalten zur Prüfung seit jeher je ein Prüfungsheft und einen Antwortbeleg. Die Antwortbelege werden im IMPP zentral ausgewertet. Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus.

Aufgrund einer „gleitenden“ Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.

Es besteht für das IMPP die Möglichkeit, einzelne Prüfungsaufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen („Eliminierung“), wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird. Die Entfernung von Aufgaben aus der Wertung erfolgt ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten und orientiert sich nicht an den statistischen Kennwerten der in den Prüfungen eingesetzten Aufgaben.

Das bundesweite Prüfungsnetzwerk mini|347x347px|alt=Netzwerk für simultane bundesweite schriftliche (Staats-)Prüfungen in Heilberufen (Medizin, Pharmazie, Psychotherapie): IMPP (blau), Gesundheitsministerien (rot), Prüfungsorte (graublau) [Daten von 2018].|Netzwerk für simultane bundesweite schriftliche (Staats-)Prüfungen in Heilberufen (Medizin, Pharmazie, Psychotherapie): IMPP Mainz (blau), Gesundheitsministerien der Länder (rot), Prüfungsorte (blaugraue Linien) [Daten von 2018]. Lokalisation der zuständigen Landesprüfungsämter (LPÄ, grün): Stuttgart (BW); München (BY); Berlin (BE); Potsdam (BB); Bremen (HB); Hamburg (HH); Wiesbaden (HE); Rostock (MV); Hannover (NI); Düsseldorf (NW); Mainz (RP); Saarbrücken (SL); Dresden (SN); Halle/S. (ST); Neumünster (SH); Weimar (TH). [Beitritt von BB, MV, SN, ST, TH ab 1990]

Das Prüfungsnetzwerk, dessen Zentrum das IMPP darstellt und das u. a. für die Durchführung der bundesweiten simultanen schriftlichen Staatsexamensprüfungen verantwortlich ist, unterliegt einer ständigen Veränderung und Weiterentwicklung. Das IMPP kooperiert bundesweit mit 17 Landesprüfungsämtern für Heilberufe, es gibt ca. 52 Prüfungsorte für die halbjährlichen Prüfungstermine. Die Anzahl der Prüfungskandidaten und -kandidatinnen („Meldezahlen“) schwankt in einem gewissen Rahmen, u. a. weil Wiederholungsprüfungen hinzukommen. Um einen quantitativen Einblick zu geben, lassen sich exemplarisch Durchschnittszahlen zu den Prüfungen heranziehen (hier aus den Jahren 2016/2017, Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie): Pro Jahr wurden 40 verschiedene Prüfungshefte erstellt (in einer Gesamtauflage von 90.000 produzierten Heften), in denen in Summe 2320 Prüfungsaufgaben enthalten waren. Nach Prüfungsdurchführung wurden insgesamt ca. 100.000 Antwortbelege ausgewertet, die Anzahl der verarbeiteten Antworten lag im zweistelligen Millionenbereich.

An den Universitäten Heidelberg und Tübingen wurden in den Staatexamensstudiengängen Pharmazie alternative Prüfungsverfahren eingeführt (gemäß § 8 (2) AAppO). Bei dem in Tübingen etablierten alternativen Verfahren setzt sich beispielsweise die Gesamtnote für den Ersten Abschnitt aus den Teilnoten des Grundstudiums zusammen, hinzu kommt eine mündliche „Modulprüfung“, die das Modul Pharmazeutische Chemie im Grundstudium abschließt.

Institutsstruktur