Der Begriff Mahram oder Mehram (, ) bezeichnet im Islam ein Verwandtschaftsverhältnis, in dem Heirat/Geschlechtsverkehr als Harām angesehen wird, oder Personen, vor denen eine Muslima ihre ʿAura nicht durch einen Hidschab oder ähnliches verhüllen muss.

Personen, zwischen denen Heirat verboten ist

Blutsverwandte Eltern, Großeltern und deren Vorfahren (äquivalent zu Kinder, Enkel und deren Nachkommen) Geschwister und deren Nachkommen (äquivalent zu Geschwister der Eltern)

In Sure an-Nūr Vers 31 wird aufgezählt, vor welchen Personen (= Mahram) eine Frau sich nicht verhüllen muss:

Mahram nach Gesetz (Verschwägerte) Eltern, Großeltern des Ehepartners und deren Vorfahren Ehepartner der Kinder

Milchverwandtschaft (Raḍāʿ) Die sogenannte Milchverwandtschaft entsteht, wenn eine Mutter ein nicht leibliches Kind stillt. Dieses steht mit ihr und allen weiteren Angehörigen, z. B. eigene Kinder, Kinder der Stillenden usw. im gleichen Verhältnis wie Blutsverwandte.

Im Qur'an wird darauf eingegangen in Sura An-Nisa Vers 22–23 :

Begleitung auf längeren Reisen Auf einer längeren Reise (meist länger als 24 Stunden) sollte eine Muslima von einem Mahram begleitet werden. Dies soll vor allem zum Schutz vor Belästigung, Überfällen u. ä. geschehen. Explizit ist die Begleitung der Frau durch einen Mahram während der Haddsch vorgeschrieben:

Literatur Abdul-Rahman, Muhammad Saed: Islam. Questions and Answers – Jurisprudence and Islamic Rulings. MSA Publication Limited, London 2007, S. 22–23.

Kategorie:Vokabular des Korans Kategorie:Frauen und Islam