Die Verwaltungsgerichtsbarkeit (aserbaidschanisch: İnzibati-İqtisadi Məhkəmə) ist der Zweig der aserbaidschanischen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.
Rechtliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Aserbaidschan wurde erstmals durch die Verabschiedung des Gesetzes „über die Bestätigung des neuen Verwaltungsprozesskodex der Republik Aserbaidschan“ geschaffen.Gesetz über die Bestätigung des Verwaltungsprozesskodex der Republik Aserbaidschan, Azərbaycan Respublikasının İnzibati Prosessual Məcəlləsinin təsdiq edilməsi haqqında Azərbaycan Respublikasının Qanunu, № 846-IIIQ, Baku 30. Juni 2009. Am 22. Juni 2010 wurde ein neues Gesetz unter dem Titel „Reformmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Gerichtssystems und Änderungen am Gesetz über Gerichte und Richter und Änderungen am Gesetz über den Justizrat“ verabschiedet. Dadurch erfolgte die Einrichtung der Gerichtsstrukturen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Aserbaidschan.Gesetz über Reformmaßnahmen für die Weiterentwicklung des Gerichtssystems und Änderungen am Gesetz über Gerichte und Richter und Änderungen am Gesetz über den Justizrat. Azərbaycan Respublikasının məhkəmə sisteminin təkmilləşdirilməsi ilə bağlı bəzi tədbirlər və Məhkəmələr və hakimlər haqqında və Məhkəmə-Hüquq Şurası haqqında Azərbaycan Respublikasının qanunlarına dəyişikliklər və əlavələr edilməsi barədə Azərbaycan Respublikasının Qanunu, № 1043-IIIQD, Baku 22. Juni 2010.
Am 1. Januar 2011 trat der neue Verwaltungsprozesskodex in Kraft, der die prozessualen Grundsätze und Regeln des Verfahrens in Verwaltungsstreitigkeiten festlegte.
Zuständigkeit Zuständig sind die Verwaltungsgerichte für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Nach Art. 67 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetz kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch auf gerichtlichem Wege aufgehoben werden.Verwaltungsverfahrensgesetz der Republik Aserbaidschan, Artikel 67. № 1036-IIQ, Baku, 21. Oktober 2005.Melzer, Thomas, Entwicklung des Verwaltungsrechts in den postsozialistischen Staaten am Beispiel Aserbaidschans, in: WiRO 2012, Heft 2, S. 33–37 (33).
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Aserbaidschan ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Chance, sich gegen staatliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Allein im Jahr 2011 wurden 6.818 Klagen bei den Verwaltungsgerichten erhoben und in ca. 84 % der Fälle erklärten die Verwaltungsgerichte öffentliches Behördenhandeln rechtswidrig.Rzayev, Ramiz, İnsan hüquqları və azadlıqlarının təminatında mühüm mərhələ. Baku 7. Juli 2012.
Aufbau Für die verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist als erste Instanz das Verwaltungsgericht zuständig. Berufungsinstanz der Verwaltungsgerichte sind die allgemeine Berufungsgerichte der Republik Aserbaidschan. Ein Senat für Verwaltungssachen des Obersten Gerichtes entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte. Es hat seinen Sitz in Baku. Die aserbaidschanischen Verwaltungsgerichte entsprechen den deutschen Verwaltungsgerichten.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Es gibt sieben Verwaltungsgerichte in Aserbaidschan (Stand 2018): 1-Baku Verwaltungsgericht;
2-Baku Verwaltungsgericht; Gandscha Verwaltungsgericht; Sumgait Verwaltungsgericht; Shirwan Verwaltungsgericht; Sheki Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht der Autonomen Republik Nachitschewan.
Siehe auch Verwaltung Verwaltungsrecht
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (Aserbaidschan) Kategorie:Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit Kategorie:Gerichtsgründung 2010