mini|hochkant=2|Das Hauptgebäude der rechtswissenschaftlichen Fakultät (2008). Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes konstituierte sich am 7. Oktober 1948 und bestand ab 1950 als Fachbereich innerhalb der gemeinsamen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Im Oktober 2016 wurden die Rechtswissenschaften im Rahmen einer universitären Restrukturierung daraus ausgegliedert und bilden seither die „Fakultät R“ mit mehr als 2.600 Studierenden. Unter dem Dach der Fakultät bestehen unter anderem das Europa-Institut Saarbrücken und das Centre Juridique Franco-Allemand.

Bekannte Absolventen sind der Bundesverfassungsrichter Peter Müller sowie die Bundesminister Peter Altmaier und Heiko Maas, die zwischen 1983 und 1993 ihr Erstes Staatsexamen nach einem Studium an der einzigen juristischen Fakultät im Saarland ablegten.

Geschichte Am 15. Februar 1948 nahm das der Universität Nancy angegliederte „Institut d’Etudes Supérieures de l’Université de Nancy en Territoire Sarrois“ in Homburg seinen Lehrbetrieb auf, im Sommer 1948 erfolgte die Umwandlung des Instituts in die „Juristische Fakultät (Faculté de Droit)“ der zwischenzeitlich gegründeten Universität des Saarlandes. Am 7. Oktober 1948 konstituierte sich die nach Saarbrücken verlegte Fakultät durch die Wahl des Nancyer Professors für Rechtsphilosophie und Römisches Recht Félix Senn zum Dekan. Noch im selben Herbst wurde innerhalb der Fakultät ein wirtschaftswissenschaftliches Institut gegründet. Im Sommer 1950 entstand die „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“, gegliedert in eine juristische und eine wirtschaftswissenschaftliche Sektion (1957–1971 Abteilung, 1971–2016 Fachbereich).Jahr, S. 73.

Die Anfangsjahre der rechtswissenschaftlichen Lehre an der Universität des Saarlandes waren wesentlich vom französischen Recht geprägt; der Studiengang war auf den Erwerb der Licence en droit ausgerichtet, während ein großer Teil des Professoriums aus Rechtslehrern der Universität Nancy bestand und die Lehrveranstaltungen überwiegend in französischer Sprache durchgeführt wurden. Demgegenüber galt im zu dieser Zeit unabhängigen Saarland (von geringfügigen Änderungen durch Besatzungsmacht und Landesgesetzgeber abgesehen) deutsches Recht aus der Zeit vor dem Nationalsozialismus und Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt war das erfolgreiche Ablegen des ersten und zweiten Staatsexamens. Dieser Diskrepanz wurde damit begegnet, dass saarländische Praktiker seit 1950 mit Lehraufträgen ausgestattet sowie planmäßige deutsche Professoren und Gastprofessoren eingesetzt wurden.Jahr, S. 74–75. Die besondere Situation des neu gegründeten Saar-States, vor allem der drohende Verlust deutscher Beamtenrechte bei Annahme der saarländischen Staatsangehörigkeit, begünstigte in gewissem Umfang die Bewerbung von Juristen, die infolge von Entnazifizierungsmaßnahmen an anderen deutschen Fakultäten keine Anstellung mehr fanden. Im November 1951 erfolgte die Gründung des Europa-Instituts als „Krone und Symbol der Universität“.Wolfgang Müller: 65 Jahre Europa-Institut. In: europainstitut.de (abgerufen am 30. März 2018). Die Ausrichtung des rechtswissenschaftlichen Studiums auf das erste Staatsexamen (Referendarexamen) bedeutete gleichzeitig eine abnehmende Bedeutung des französischen Rechts, sodass die Gründung des „Centre d’Études Juridiques Françaises“ (CEJF) zum 1. November 1955 beschlossen wurde.Notre histoire. In: cjfa.eu (abgerufen am 30. März 2018). Seither wird die französische Rechtslehre an der Universität des Saarlandes durch diese Einrichtung organisiert.

Nach der Volksbefragung über das Saarstatut im Oktober 1955 wurde das Saarland zum Jahresbeginn 1957 in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert. Damit verbunden war eine Reorganisation der Verhältnisse an der Universität des Saarlandes und eine Anpassung des rechtswissenschaftlichen Studiums an das Recht Deutschlands. Die folgenden Jahre waren gekennzeichnet durch das Bestreben, die Lehre und Forschung unter Beibehaltung der Einrichtungen und Institute in das Kollektiv der bundesdeutschen juristischen Fakultäten einzufügen. Einen Beitrag zum steigenden Ansehen des Saarbrücker Fachbereichs leisteten auch die Ausrichtung der Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie der Strafrechtslehrertagung im Jahr 1963. Ebenfalls in diese Zeit fällt der Neubau der Fakultät, der 1964 abgeschlossen wurde.Jahr, S. 76–77. Zur Verwirklichung von Empfehlungen des Wissenschaftsrats erfolgte in den 1960er- und 1970er-Jahren ein zügiger Ausbau und eine rechtliche Umorganisation des Fachbereichs wie der gesamten Universität, die eine Erhöhung der Anzahl der Lehrstühle (acht deutsche Lehrstühle 1955, im Jahr 1962 bereits 16 Ordinariate, nach einem Anstieg auf vorübergehend 23 Lehrstühle bestanden Ende der 1980er-Jahre insgesamt 21 Professorenstellen)Hans-Peter Neuerburg: Die Geschichte des Fachbereichs Rechtswissenschaft. In: Michael Martinek (Hrsg.): Das JURA-Studium an der Universität des Saarlandes. 1. Auflage, Saarbrücken 1989, , S. 46. und einen Anstieg der Zahl der Studierenden von etwa 500 (1963) auf knapp 2.400 (1987) zur Folge hatte.Jahr, S. 77–78. 1997 stand die Streichung des Fachbereichs Rechtswissenschaft in einem Strategiepapier des saarländischen Bildungsministeriums zur Diskussion,Cilly Bernarding: 33 Professuren weg. In: Saarbrücker Zeitung vom 12. August 1997, S. 1. diese „unsinnige Forderung“ wurde jedoch abgewendet."Kommission schafft Koma". In: Saarbrücker Zeitung vom 22. September 1997.Gerhard Franz: Sparen ja, aber nicht kaputtsparen – heißt die Devise. In: Saarbrücker Zeitung vom 25. März 1998.

Im Januar 2014 veröffentlichte der Wissenschaftsrat seine „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes“. Dabei wurde im Auftrag der saarländischen Landesregierung auch der stark sinkende Universitätshaushalt berücksichtigt, sodass das Gremium Empfehlungen für Einsparungen wie den Ausbau der Schwerpunkte der Universität und eine Verkleinerung des Studienangebots aussprach.Die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems im Saarland. In: uni-saarland.de (abgerufen am 30. März 2018). „Bezüglich der Juristenausbildung im Rahmen des Staatsexamensstudienganges wird empfohlen, entweder ein kooperatives Angebot mit einer Universität der Großregion aufzubauen oder sie im Saarland gänzlich aufzugeben.“ Für im Grundsatz erhaltenswert hielt der Wissenschaftsrat ausschließlich die Rechtsinformatik und das Europarecht.Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes. In: wissenschaftsrat.de (24. Januar 2014), S. 13. Die Empfehlungen stießen auf heftige KritikSAV fordert den Erhalt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. In: saaranwalt.de (14. Februar 2014).Mathieu Klos: Saarland: Juristen wollen Aus für das Jurastudium verhindern. In: azur-online.de (25. Februar 2014). und wurden als „unseriös“, „fehlerhaft“ sowie „unbrauchbar“ bezeichnet und als solche seitens der Fakultät in einer Stellungnahme zurückgewiesen.Zur Zukunft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. In: uni-saarland.de (10. März 2014). Im Juni 2014 beschloss ein Lenkungskreis schließlich, dass der Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften im Saarland erhalten bleiben solle.Gemeinsames Beratungspapier des Lenkungskreises zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems im Saarland. In: saarland.de (5. Juni 2014). Zum 1. Oktober 2016 wurde die „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Fakultät 1)“ – in diesem Zeitpunkt mit insgesamt etwa 5.500 Studierenden die größte Wissenschaftsabteilung der Universität – nach 66 Jahren aufgespalten und eine eigenständige „Rechtswissenschaftliche Fakultät (Fakultät R)“ neu gegründet.Christian Leistenschneider: Umstrittene Uni-Reform. In: saarbruecker-zeitung.de (3. Oktober 2016).

Studium Saarbrücker Modell Durch eine Änderung des saarländischen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) im Juli 1998 wurde an der Universität des Saarlandes das sogenannte „Saarbrücker Modell der Juristenausbildung“ zum Wintersemester 1998/99 eingeführt.Helmut Rüßmann, Stephan Weth: Neue Juristenausbildung im Saarland. In: Juristische Schulung (JuS) 1998, S. 961–963. Während des sechssemestrigen Grund- und Hauptstudiums – der Studienbeginn ist ausschließlich im Wintersemester möglich – finden innerhalb von zwei Wochen zum Semesterabschluss jeweils zwischen sechs und neun Leistungskontrollklausuren statt. Um das Studium fortzusetzen, muss auf diese Weise während des Studienjahres eine Mindestpunktzahl (50 von 72) erreicht werden; wird diese Anzahl nicht erreicht, hat der Studierende das gesamte Studienjahr zu wiederholen.Jurastudium an der Uni Saarbrücken. In: lto.de (abgerufen am 30. März 2018). Das Ablegen der „großen Scheine“ im Strafrecht, Bürgerlichen und Öffentlichen Recht als Voraussetzung für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist laut Studienplan zwischen dem vierten und sechsten Semester vorgesehen. In: uni-saarland.de (20. September 2010).

Schwerpunktbereiche Seit dem Jahr 2003 wird die staatliche Pflichtfachprüfung bundeseinheitlich durch den universitären Schwerpunktbereich ergänzt; beide Teile bilden zusammen (im Verhältnis 70:30) die „Erste juristische Prüfung“. In Saarbrücken können die Studierenden aus neun Schwerpunktbereichen wählen: Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz, Informations- und Medienrecht, Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Französisches Recht, Privatversicherungsrecht sowie IT-Recht und Rechtsinformatik.Schwerpunktbereiche. In: uni-saarland.de (abgerufen am 30. März 2018).

Hochschulrankings Beim Hochschulranking 2017/18 des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) liegt die Fakultät in acht Kategorien in der Spitzengruppe (unter anderem bei der Bibliotheksausstattung), neunmal im Mittelfeld und findet sich in zwei Kategorien in der Schlussgruppe wieder (darunter die Drittmittelfinanzierung).Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Uni des Saarlandes/Saarbrücken. In: zeit.de (abgerufen am 30. März 2018).Großer Erfolg der Rechtswissenschaft beim bundesweiten CHE-Ranking. In: uni-saarland.de (abgerufen am 30. März 2018). In einer durch das Onlinemagazin Legal Tribune Online (LTO) zusammengestellten „subjektiven Rangfolge“ der rechtswissenschaftlichen Fakultäten, basierend auf Rankings der Wirtschaftswoche und des Centrums für Hochschulentwicklung bis 2015, belegt die Universität des Saarlandes den 31. Platz unter insgesamt 40 bewerteten Hochschulen.Uni-Ranking Jura: Die besten Jura-Fakultäten Deutschlands. In: lto.de (abgerufen am 30. März 2018).

Internationale Kooperationen Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes kooperiert mit Partneruniversitäten in 29 europäischen Staaten, außerdem in Sydney (Australien), Wuhan (China), Keiō (Japan), Québec (Kanada) und Johannesburg (Südafrika).Partneruniversitäten. In: uni-saarland.de (abgerufen am 30. März 2018). Daneben besteht ein trilaterales Studienprogramm mit den Universitäten Lille II und Warwick sowie die Möglichkeit über das Erasmus-Programm gefördert einen Master of Laws (LL.M.) an der University of Exeter zu erwerben.Spezielle Programme. In: uni-saarland.de (abgerufen am 30. März 2018).

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