mini|Weltweite statistische Übersicht zum Vorhandensein von Gesetzen gegen häusliche Gewalt sowie deren Potenzial, dem Problem zu begegnen. (Stand: 2017)WomanStats (englisch)
Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht. Damit beinhaltet die Häusliche Gewalt zwei Ausprägungen, nämlich die Partnerschaftsgewalt und die innerfamiliäre Gewalt. Bei der Partnerschaftsgewalt werden die Opfer und Tatverdächtigen betrachtet, die in einer partnerschaftlichen Beziehung waren oder sind, bei der innerfamiliären Gewalt die Opfer und Tatverdächtigen, die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen (ohne (Ex-)Partnerschaften).
Andere, oft synonym verwendete Begriffe sind Gewalt in engen sozialen Beziehungen bzw. im sozialen Nahraum, Gewalt in der Familie, innerfamiliäre Gewalt und Gewalt in Ehe und Partnerschaft.
Die polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland erfasst seit 2011 Taten zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Partnern nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemaligen Partnern unter dem Begriff Partnerschaftsgewalt. Seit 2017 umfasst die Auswertung auch eine Betrachtung der Opfermerkmale „Behinderung (körperlich/geistig)“ und „Gebrechlichkeit/Alter/Krankheit/Verletzung“.vgl. Bundeskriminalamt: Partnerschaftsgewalt. Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2019. Wiesbaden, 2020.
Etymologie Synonym „Häusliche Gewalt“ und „Väterliche Gewalt“ im 17. bis 19. Jahrhundert Häusliche Gewalt ist ein Begriff der deutschen Sprache des 17. bis 19. Jahrhunderts, der synonym mit dem Rechtsbegriff der „väterlichen Gewalt“ genutzt wurde. Er bezeichnete die damals zentrale Herrschaftsposition des Vaters im Haus und in der Familie. In der frühen Neuzeit wurde das Haus als zentrale gesellschaftliche sowie rechtliche Institution gesehen und darin die Position des Hausvaters als legitime Zentralposition. Bereits damals wurde die Möglichkeit des Missbrauchs der häuslichen oder väterlichen Gewalt und Macht in Betracht gezogen:
Der Haus- und Familienvater galt dabei innerhalb des Hauses und der Familie als unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit eines Staates und als legitime Schutzmacht.
Grundlegender Bedeutungswandel Ende des 20. Jahrhunderts Mit dem Ausbau des staatlichen Gewaltmonopols Ende des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Rechtsbegriff der väterlichen Gewalt zur elterlichen Gewalt und der Begriff „häusliche Gewalt“ wurde zunächst ungebräuchlich. Mit dem Wandel der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge wurde Macht und Machtmissbrauch innerhalb von Familie und Partnerschaft zunehmend kritisch gesehen. In den 1980er Jahren wurde dies noch mit unterschiedlichen Begriffen benannt: etwa als familiale oder familiäre Gewalt, verhäuslichte Gewalt, private Gewalt oder auch „häusliche Gewalt“.
Ab den 1990er Jahren setzte sich zunehmend die Bezeichnung Häusliche Gewalt als eigenständiger Begriff ohne Anführungszeichen weitgehend durch. Die anderen Begriffe werden teilweise noch weiter verwendet, aber in ihren Konnotationen kritisch diskutiert.
Der Begriff Häusliche Gewalt hat insofern einen grundlegenden Bedeutungswandel durchlaufen. Zunächst stand er für die legitime Machtausübung gegenüber allen Angehörigen des Hauses bzw. der Familie – einschließlich körperlicher Züchtigung. Heute steht er für deren fehlende Legitimität und wurde insofern vom Recht und „alltäglichen Übel zum Unrecht“.
Definitionen In der soziologischen und kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von häuslicher Gewalt verwendet. So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestände, während in vielen soziologischen und psychologischen Definitionen die Tat-Motivation mit einbezogen wird.
So definiert die Juristin Marianne Schwander folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während die Juristin Andrea Büchler „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als solche betrachtet.
Die meisten empirischen Untersuchungen unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt. Einerseits gewalttätiges, auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte, systematische Gewaltanwendung, die eine der Parteien in eine hierarchisch schwächere Position versetzt.Wissenschaftliche Studie von Elizabeth A. Bates zu M. P. Johnsons ‘control theory of intimate partner violence / intimate terrorism’. (PDF; 210 kB; 14 S.) In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleichstarken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als häusliche Gewalt betrachtet.
Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten werde häusliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt: Es besteht eine emotionale Bindung zwischen der Gewalt ausübenden Person und dem Opfer, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist. Die Gewalt wird in der Wohnung, im gemeinsamen Haushalt, d. h. im privaten Raum ausgeübt. Diese Tatsache hat Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl des Opfers. Die körperliche oder die psychische Integrität des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt. Die Gewalt ausübende Person nutzt ein existierendes Machtgefälle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches, um es anschließend auszunutzen.
Formen häuslicher Gewalt Je nach verwendeter Definition äußert sich häusliche Gewalt nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in subtileren Gewaltformen. In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird zwischen den folgenden Formen von Gewalt unterschieden.
Körperliche Gewalt Zu körperlicher und physischer Gewalt zählen alle Angriffe gegen Körper und Leben wie beispielsweise Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen oder andere tätliche Angriffe.
Sexuelle Gewalt Zu sexueller Gewalt zählen alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Degradierung zum Sexobjekt oder Zwang zur Prostitution.
Psychische Gewalt Psychische Gewalt gegen Kinder wurde in Deutschland im Jahr 2000 in der Reform des Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in gleichbedeutender Weise mit körperlicher Gewalt aufgenommen: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Zu psychischer und emotionaler Gewalt zählen alle Handlungen gegen die psychische Stabilität eines Menschen. Hierzu zählen hauptsächlich: Isolation und soziale Gewalt zielen darauf ab die betroffene Person zu isolieren (z. B. durch ein Kontaktverbot zur Familie oder zu Freunden, das Einsperren zu Hause, das Absperren des Telefons usw.). Bei Kindern zählt zu diesem Bereich auch der Liebesentzug.
Zu aktiven Formen zählen Abwertungen, emotionale Manipulation, Einschüchterung, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten, Drohungen, Nötigung, Nachstellen (Stalking), Freiheitsberaubung, Beschimpfung, Bevormundung oder Demütigung. Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sind häufige Formen von psychischer Gewalt. Auch die Androhung, dritte zu verletzen (Verwandte, Haustiere …) wird eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Durch Drohungen und Angstmachen „erübrigt“ sich oft die Anwendung von physischer Gewalt, da die Angst davor bereits einschüchternd wirkt (Diese Strategien bedeuten vor allem für Frauen und Kinder ein Leben in Angst). Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamierungen dienen der Zerstörung des Selbstwertgefühls des Opfers und seiner geistigen Gesundheit. Mit der Zeit wird der Glaube an den eigenen Wert, die Identität und die eigenen Empfindungen, an Rechte oder Wahlfreiheit, zerstört. Von dieser Gewaltform sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Zu dieser Form der Gewalt gehört z. B. das Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit durch beleidigende und abfällige Äußerungen. Sehr häufig werden Behauptungen aufgestellt wie: Die Person sei verrückt oder psychisch krank, bilde sich etwas ein, sei selbstmordgefährdet etc. Diese Äußerungen werden oft benutzt, um von den eigenen Taten abzulenken und die Person „zum Problem zu machen“. Belästigung und Terror. Gemeint sind z. B. ständige Anrufe, Anrufe mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause („stalking“ genannt). Von diesen gewalttätigen Handlungen sind Frauen besonders betroffen.
Psychische Gewalt im häuslichen Kontext Es wurde festgestellt, das Männer häufiger Opfer von psychischer Gewalt werden als Frauen. Dies hat verschiedene Gründe.
Gründe für die häufigere Anwendung von psychischer Gewalt sind rein biologischer Natur, denn die meisten Frauen sind von Natur aus dem Mann körperlich unterlegen. Auf Grund dieses Unterschiedes ist es einfach zu erklären, dass das Verletzungsbild eines Mannes, der von einer Frau angegriffen wurde, nicht so gravierend ist wie das einer Frau, wenn sie auf dieselbe Art und Weise von einem Mann misshandelt wurde. Deshalb ist es möglich, dass Frauen ihren körperlichen Nachteil dadurch ausgleichen, dass sie unter Zuhilfenahme von Gegenständen Gewalt ausüben bzw. Drohungen aussprechen.
Es wurde festgestellt, dass sich Frauen aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und sprachlichen sowie emotionalen Kompetenzen ihrem Partner überlegen fühlen. Deshalb üben sie eher psychische Gewalt aus. Diese kann sich hauptsächlich als Demütigung, Eifersucht oder die daraus entstandene Kontrolle äußern. Insbesondere die Kontrolle bis hin zur Erpressung bildet eine der häufigsten psychischen Gewaltformen, welche von Frauen gegenüber ihrem Partner ausgeübt werden.
Die sog. Emotionale Misshandlung stellt ebenfalls eine häufige Form der ausgeübten psychischen Gewalt dar, wie zum Beispiel: Drohungen, dem Partner im Schlaf etwas anzutun Den Partner als schlechten Versorger oder schlechten Sexpartner hinzustellen. Den Partner dazu zwingen, sich mit ihm Nachts zu unterhalten, obwohl dieser früh aufstehen muss.
Wirtschaftliche Gewalt Zu wirtschaftlicher und ökonomischer Gewalt zählen alle Handlungen gegen die wirtschaftliche und finanzielle Selbständigkeit und Unabhängigkeit wie vollständiges oder teilweises Verbot von Arbeit oder bestimmten Arbeiten, vollständiger oder teilweiser Zwang zu Arbeit oder bestimmten Arbeiten, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, auch Beschlagnahme des Lohns.
Aus der internationalen Erforschung kommt wirtschaftliche Gewalt als bedeutsamer Aspekt zunehmend in den Fokus – eben als economic violence (wirtschaftliche Gewalt) oder economic abuse (wirtschaftlicher Missbrauch). Denn wirtschaftliche Gewalt und Abhängigkeit zählt zu den größten Hürden beim Verlassen einer gewaltbasierten Beziehung. Allmählich wird der Aspekt der wirtschaftlichen Gewalt auch in der deutschsprachigen Forschung aufgenommen. Auch in der Öffentlichkeit wird nach und nach darüber berichtet.
Wirtschaftliche Gewalt hat weitreichende Konsequenzen:
Vergrößerung von Armutsrisken aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Möglichkeiten von Frauen, Entstehen einer angespannten Atmosphäre und genereller Nervosität durch den wirtschaftlichen Druck, was wiederum zu körperlicher Gewalt führen kann, Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen durch ältere Männer,