Nomenklatur (von ) bezeichnet in der Biologie die Disziplin der wissenschaftlichen Benennung von Lebewesen. Sie stellt innerhalb der Wissenschaften die Grundlage für eine international verständliche und nachprüfbare Kommunikation über Organismen dar. Dabei legen die Regeln der Nomenklatur nur die Benennung fest. Die Abgrenzung und Erkennung der systematischen Einheiten selbst (Taxonomie) und ihrer Hierarchie und Verwandtschaft (Systematik) sind davon unabhängig.

Aufgrund ihrer Bedeutung ist sie in strenge Regelwerke gefasst, sogenannten Codes. Für die verschiedenen Organismengruppen (Pflanzen einschließlich Algen und Pilze, Tiere, Prokaryoten – Bakterien und Archaeen, sowie Viren und sogar Spurenfossilien) existieren jeweils eigene, voneinander unabhängige Nomenklatur-Regelwerke oder Konventionen.

Geschichte Die binäre Nomenklatur (, ) als in der Wissenschaft gängiges Klassifikationsschema (Taxonomie) für die Nomenklatur der biologischen Arten geht auf Carl von Linné zurück.

Erste wissenschaftliche Werke über Pflanzen und Tiere wurden ab etwa 1550 gedruckt, biologische Wissenschaft im heutigen Sinne mit empirischen Studien wurde ab etwa 1670, z. B. von Maria Sibylla Merian betrieben. Seither erhöhte sich die Zahl der bekannten Arten schnell auf mehrere Tausend, was ein effektives System biologischer Artnamensgebung erforderlich machte. Erste Ansätze zur binären Benennung hatte es schon etwa durch die Einführung von Doppelbezeichnungen für Gattungen und Arten durch John Ray und Caspar Bauhin gegeben.

Basierend auf früheren Ansätzen führte Carl von Linné in seinem Buch Species Plantarum im Jahre 1753 ein System zur Benennung von Pflanzenarten ein. Dieses System unterschied sich von vorigen Systemen darin, dass einem Gattungsnamen nur ein einziger Artname hinzugefügt wurde. Für die Zoologie folgte die Einführung 1758 in der 10. Auflage (1757–1759) seines für die biologische Systematik grundlegenden Werkes Systema Naturæ, das zwischen 1735 und 1768 in 12 Ausgaben erschien. Die Einführung des Binomen ersetzte die zuvor gebräuchliche umständliche Methode, die Artdiagnose, als sogenannte Phrase, in den Namen zu legen. Dabei waren zwar Namen für die Gattungen schon üblich, die Art wurde aber durch eine Aneinanderreihung für charakteristisch erachteter Merkmale umschrieben, die zudem nicht standardisiert war. Der Botaniker Dillenius beschrieb etwa 1718 eine Moosart , sein Zeitgenosse Rupp nannte dasselbe Moos 1718 . In der binären Nomenklatur nach der Methode von Linné machte Johannes Hedwig daraus Funaria hygrometrica.

Die von Linné eingeführte binäre Nomenklatur verkürzte und vereinheitlichte zwar die Form des Namens. Es blieb aber weiterhin üblich, dass verschiedene Autoren dieselbe Art mit verschiedenen Namen belegten. Es bildeten sich rasch nationale Systeme der Namensgebung heraus, meist der Autorität bedeutender Forscher folgend. Es war üblich, dass dieselbe Art in England einen anderen Namen trug als in Frankreich oder Deutschland, und sogar innerhalb der Nationen verwendeten einzelne Forscher aus persönlichen Vorlieben oder Abneigungen heraus verschiedene Namen; einige wurden wohl auch von Eitelkeit dazu getrieben, neue Namen zu erfinden. Um diesen Zustand zu überwinden, schlug 1842 eine Kommission der British Association for the Advancement of Science, der Forscher wie Charles Darwin und Richard Owen angehörten, ein Regelwerk zur Namensgebung vor, das nach dem Berichterstatter Hugh Edwin Strickland meist „Strickland Code“ genannt wird.

Wichtigste Neuerung des Strickland Codes war eine Prioritätsregel, nach der derjenige Name verwendet werden sollte, der vom Erstbeschreiber eingeführt worden war, wobei aber nicht auf Namen vor Linnés Werk, in dem die binäre Nomenklatur eingeführt worden war, zurückgegriffen werden sollte. Bei einer taxonomischen Änderung wie der Aufspaltung einer Art oder Gattung in mehrere neue sollte immer eine der neu unterteilten Gruppen den ursprünglichen Namen behalten. Der „Strickland Code“ wurde von zahlreichen wissenschaftlichen Gesellschaften auch in anderen Nationen formal übernommen, er wurde mehrfach präzisiert und überarbeitet, aber er war keinesfalls allgemein anerkannt oder verbindlich. Auf den Internationalen Kongressen der Zoologie (der erste war in Paris, 1889) wurden die Regeln lange debattiert und verschiedene Kommissionen eingesetzt. 1895 wurde die International Commission on Zoological Nomenclature gegründet. Es dauerte aber bis zum fünften Kongress (in Berlin, 1901), bis man sich einig wurde. Das Ergebnis, die , wurden 1905 (in französischer, englischer und deutscher Sprache) veröffentlicht. Diese wurden 1961 durch den International Code of Zoological Nomenclature ersetzt.

Der erste Vorschlag zur Vereinheitlichung der botanischen Nomenklatur stammte von Augustin-Pyrame de Candolle 1813. Sein Sohn Alphonse Pyrame de Candolle erreichte auf dem ersten Internationalen Botanischen Kongress in Paris die Verabschiedung des „Paris Codes“ (1867). 1905 wurde zwar ein Code beschlossen, der aber nicht von allen Botanikern akzeptiert wurde. Der erste Internationale Code der Botanischen Nomenklatur, der für allgemein verbindlich erachtet wurde, wurde erst 1930 beschlossen.

Mit der Etablierung strikter, aber unterschiedlicher Regelwerke drifteten botanische und zoologische Regeln für die Namensgebung endgültig auseinander. In der Bakteriologie orientierte man sich lange am botanischen Regelwerk, erste Ansätze für einen eigenen Code () gab es 1947. Aber erst mit Erstellung und Herausgabe der 1980 war ein internationaler Code für die Nomenklatur der Bakterien erfolgreich.

Die früheste Prioritätsgrenze für Fragen der zoologischen Nomenklatur wurde mit dem 1. Januar 1758 als festgelegtes Erscheinungsdatum der 10. Auflage der Systema Naturæ bestimmt. Für die Botanik gilt entsprechend der 1. Mai 1753, das festgelegte Erscheinungsdatum der ersten Ausgabe von Linnés Werk Species Plantarum. In älteren Werken verwendete Namen werden nicht anerkannt. Einzige Ausnahme ist hier in der Zoologie die Gruppe der Webspinnen, für die per Beschluss der Zoologen das bedeutende Werk Svenska spindlar von Clerck (1757) als nach der 10. Auflage der Systema Naturæ erschienen – und damit als verfügbar für die Nomenklatur – erachtet wurde. In der Bakteriologie wurde vereinbart, dass alle nicht auf der Approved Lists of Bacterial Names aufgeführten Bakteriennamen als ungültig anzusehen sind. Als Startpunkt für den derzeit gültigen Code wurde der 1. Januar 1980 vereinbart, der damit die Prioritätsgrenze für neue Bakteriennamen bzw. mittlerweile für die Namen von Prokaryoten setzt.

Der zweiteilige Grundbestandteil setzt sich aus dem Namen der Gattung, der stets als Substantiv mit einem Großbuchstaben beginnt, und einem heute immer kleingeschriebenen Epitheton, häufig ein Adjektiv, welches in Kombination mit der Gattung die Art charakterisiert, zusammen. Das zweite Wort wird in der Botanik das Art-Epitheton (Epitheton specificum) genannt, in der Zoologie wird vom Artnamen () gesprochen. Die beiden Wörter gemeinsam bilden die Bezeichnung einer Art (englisch ). Zum Beispiel ist der wissenschaftliche Name für den (anatomisch modernen) Menschen als Art Homo sapiens. Jede solche Kombination aus Gattungsname und Epitheton darf nur einmal – also nur für eine Art – vergeben werden. Gattungsname und Epitheton wie auch die Bezeichnungen der übrigen taxonomischen Gruppen entstammen gewöhnlich der lateinischen oder griechischen Sprache. Nichtlateinische Namen werden meist latinisiert – dies war früher grundsätzlich immer so, in der Tradition der Zeit, als Latein die Lingua franca der Gelehrten in der westlichen Welt war. Heute findet man allerdings immer mehr Ausnahmen. Native Sprachen an der Typuslokalität können etwa mit oder ohne Latinisierung als Namensgeber dienen (Beispiele Mei long, Tiktaalik).

Im Gegensatz zum alltäglichen Gebrauch erscheint das Binomen in der wissenschaftlichen Literatur in Kursivschrift. Bei Werken mit taxonomischen Themen folgt dem Namen der Art das Autorzitat, d. h. der Nachname oder das Namenskürzel desjenigen, der die erste gültige wissenschaftliche Beschreibung des Lebewesens verfasst hat. In angewandten Werken kann dies auch entfallen; hier wird häufig z. B. auf eine Standardliste oder ein Namensverzeichnis verwiesen. Darauf folgt in der Zoologie und bei den Prokaryoten noch das Jahr der Veröffentlichung dieser Beschreibung. Weitere internationale nomenklatorische Bestimmungen regeln zum Beispiel, dass das Epitheton meist erhalten bleibt, auch wenn die Art in eine andere Gattung gestellt wird oder wenn sie vom Artstatus z. B. in eine Unterart überführt wird etc.

Der Gattungsname wird mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben und ist ein erforderlichenfalls latinisiertes Substantiv im Nominativ Singular. Für die Mikrobiologie ist sogar vorgeschrieben, dass der Gattungsname als lateinisches Substantiv behandelt wird. Das Art-Epitheton in der Botanik wird üblicherweise klein geschrieben und ist ein lateinisches oder latinisiertes Adjektiv oder Substantiv im Nominativ Singular bzw. ein Substantiv im Genitiv. Ein Adjektiv muss im grammatikalischen Geschlecht dem Gattungsnamen folgen und wird bei einer Änderung der Gattung auch entsprechend angepasst. Dies gilt ebenso für die Namen der Bakterien. In der Zoologie wird der Artname immer klein geschrieben (sogar am Satzanfang, im Englischen auch in Überschriften); eine in irgendeiner Sprache halbwegs aussprechbare Buchstabenkombination von mindestens zwei Buchstaben reicht aus. Ist der Artname ein lateinisches oder latinisiertes Adjektiv, wird dieses in den meisten Tiergruppen dem Geschlecht des Gattungsnamens angepasst.

Umlaute („Ä“, „Ö“, „Ü“, „ä“, „ö“, „ü“) werden (etwa im Zug der Latinisierung) als Digraphen dargestellt („Ae“, „Oe“, „Ue“, „ae“, „oe“, „ue“), und nicht mehr wie früher als Ligaturen („Æ“, „Œ“, „æ“, „œ“, …), ebenso werden heute diakritische Zeichen (etwa bei der Lateinumschrift chinesischer Bezeichnungen) entfernt; in seltenen Fällen kommt aber ein Bindestrich „-“ im Art-Epitheton vor. Außer in der Virologie wird das Epitheton heute stets mit einem Kleinbuchstaben beginnend geschrieben, auch wenn es vom Eigennamen einer Person abgeleitet ist.

Internationale Regelwerke zur Nomenklatur Heute sind die folgenden Regelwerke (Nomenklatur-Codes) akzeptiert: Pflanzen (inklusive Pilze und Cyanobakterien): Internationaler Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen (ICNafp) Tiere: Internationale Regeln für die Zoologische Nomenklatur (IRZN oder ICZN) Bakterien und Archaeen: International Code of Nomenclature of Prokaryotes (ICNP) Kulturpflanzen: Internationaler Code der Nomenklatur der Kulturpflanzen (ICNCP) Viren: International Committee on Taxonomy of Viruses (ICTV)

In den 1990er Jahren vorgeschlagen, jedoch bislang ohne Akzeptanz, sind PhyloCode und BioCode. Der BioCode möchte dabei ein einheitliches System der Nomenklatur für alle Lebewesen mit Ausnahme der Viren einführen, also die Systeme ICBN, IRZN, ICNB und ICNCP ersetzen. Im PhyloCode wird beabsichtigt, Regeln zur Bezeichnung aller über der Art stehenden hierarchischen Gruppierungen zu geben.

Probleme bei der Vereinheitlichung der bestehenden Systeme der Nomenklatur bereiten die gar nicht so wenigen Fälle, in denen derselbe wissenschaftliche Gattungsname sowohl im Tierreich als auch im Pflanzenreich oder bei Bakterien verwendet wurde. Beispielsweise bedeutet der Gattungsname Oenanthe im Pflanzenreich die Wasserfenchel (Apiaceae), im Tierreich die Steinschmätzer (Vögel, Muscicapidae). Weitere doppelt verwendete Gattungsnamen sind Alsophila, Ammophila, Arenaria u. a. Der ICZN empfiehlt (Recommendation 5), solche doppelten Namen nicht mehr für neu zu beschreibende Gattungen zu vergeben. Für Prokaryoten sollen seit 2001 keine neuen Namen für Gattungen oder höhere Ränge vergeben werden, die in den botanischen und zoologischen Regelwerken bereits verwendet werden (Principle 2 des ICNP).

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