Ein Kommunalfriedhof oder städtischer Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung und wird im Gegensatz zu konfessionellen Friedhöfen von der Kommune in ihrer Eigenschaft als Friedhofsträger betrieben.

Aufgaben Der Friedhof dient der Erfüllung der Bestattungspflicht für die verstorbenen Einwohner der Gemeinde, während auf konfessionellen Friedhöfen in der Regel Angehörige des entsprechenden Bekenntnisses und der betreffenden Kirchengemeinde beerdigt werden. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 3 C 26.03 In Deutschland ist die Bestattung von Angehörigen der muslimischen Gemeinschaften auf kommunalen Friedhöfen bislang die Ausnahme.Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler u. a. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 29. Juni 2006 „Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland“, S. 21 ff. zu den besonderen Voraussetzungen bei der Beerdigung nach islamischem Ritus

In Deutschland sind die Einzelheiten über die Bereitstellung von Friedhöfen, die Anforderungen an ihre Beschaffenheit oder Ruhezeiten in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Kommunale Friedhofssatzungen oder -verordnungen bestimmen beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung der Bestattung, die Anlage und Gestaltung der Grabstätten oder die Öffnungszeiten und Benutzungsgebühren auf Kommunalfriedhöfen.

Das Friedhofswesen gehört in Deutschland zu den sogenannten „gemeinsamen Angelegenheiten“ (res mixta) von Staat und Religionsgemeinschaften, weil auch auf kommunalen Friedhöfen häufig ein Bedürfnis für religiöse Bestattungsfeiern besteht.

Beispiele Kommunalfriedhof Aplerbeck, Friedhof in Dortmund, Deutschland Salzburger Kommunalfriedhof, Friedhof in Salzburg, Österreich Kommunalfriedhof Wandlitz, Friedhof in Wandlitz, Deutschland Kommunalfriedhof Witten-Annen, Friedhof in Witten-Annen, Deutschland

Siehe auch Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zum Verhältnis von Staat und Kirche

Weblinks Peter Mösgen: Einführung ins Kirchenrecht. (Juli 1996) Kommunalfriedhof auf aplerbeck-damals.de, abgerufen am 15. Februar 2016 Satzung der Gemeinde Kirchhundem über den kommunalen Friedhof in Kirchhundem (Friedhofssatzung) vom 24. Juni 2004 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11. Dezember 2013 Kirchengesetz über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz) vom 7. November 1992 (KABl. S. 202, KABl. 1993 S. 27, ABl. EKD 1993 S. 93 Nr. 47) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Einzelnachweise

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