mini|Siegelmarke Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft Hauptverwaltung Die Deutsche Reichsbahn (Abkürzungen DR, DRB) war das staatliche deutsche Eisenbahnunternehmen von der Zeit der Weimarer Republik bis zur unmittelbaren Nachkriegszeit; nach 1949 wurde nur noch der in der Sowjetischen Besatzungszone liegende Teil des Unternehmens weiter als Deutsche Reichsbahn bezeichnet. Entsprechend den Bestimmungen der 1919 beschlossenen Weimarer Verfassung gingen die früheren Länderbahnen mit Wirkung zum 1. April 1920 in den Besitz des Reichs über. Zunächst als Deutsche Reichseisenbahnen bezeichnet firmierten sie ab 1921 als Deutsche Reichsbahn. Verwaltet wurde die Reichsbahn zunächst direkt durch das Reichsverkehrsministerium. Im Februar 1924 wurde sie aus dem Ministerium ausgegliedert und als eigenständiges staatliches Unternehmen geführt. Noch im selben Jahr folgte im Zuge der Umsetzung des Dawes-Plans die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Abkürzung DRG) als neugegründete Betriebsgesellschaft, die die im Eigentum des Reiches verbleibenden Eisenbahnen betrieb und deren Gewinne im Rahmen der nach dem Versailler Vertrag zu leistenden Reparationen verpfändet wurden. Erster Generaldirektor wurde Rudolf Oeser. Ab Mitte der 1920er Jahre entwickelte sich die Reichsbahn zu einem technisch wie wirtschaftlich fortschrittlichen Unternehmen. Entwicklungen wie die Einheitsdampflokomotiven, die Einführung schneller Dieseltriebwagen (Fliegender Hamburger) oder der Bau der Berliner S-Bahn fanden weltweit Anerkennung und Nachahmung. Das Ende der Weimarer Republik und die Machtergreifung der Nationalsozialisten änderten zunächst den Status der Reichsbahn nicht. Auf Druck der Nationalsozialisten übernahm die Reichsbahn ab 1933 den Bau der Reichsautobahnen, der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde jedoch zugunsten der Aufrüstung vernachlässigt. 1937 beendete Adolf Hitler die Existenz der eigenständigen Reichsbahn-Gesellschaft, diese wurde wieder in direkte staatliche Verwaltung durch das Reichsverkehrsministerium übernommen. Generaldirektor Julius Dorpmüller wurde zugleich Reichsverkehrsminister und blieb beides bis zu seinem Tod im Juli 1945 kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Mit der Einrichtung der vier Besatzungszonen übernahmen die Besatzungsmächte weitgehend die Kontrolle und beendeten die einheitliche Betriebsführung der Reichsbahn.
Der Teil der Deutschen Reichsbahn, der sich nach 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone und dem Gebiet der Viersektorenstadt Berlin befand, wurde im Auftrag der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) weiter betrieben und 1949 zur Staatsbahn der Deutschen Demokratischen Republik. Die Bezeichnung „Deutsche Reichsbahn“ wurde dort beibehalten, während aus der Reichsbahn in den drei anderen Besatzungszonen mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im September 1949 die Deutsche Bundesbahn hervorging.
Geschichte
Deutsche Reichseisenbahnen und Deutsche Reichsbahn (1920 bis 1924) Die ersten Eisenbahnen im Eigentum des 1871 gegründeten Deutschen Reiches waren die „Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen“, deren Kaiserliche General-Direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen ihren Sitz in Straßburg hatte. Sie entstanden, nachdem Frankreich 1871 das Gebiet von Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich abgetreten hatte. Die sich gerade konstituierende Dritte Republik hatte das dortige Netz formal von der Französischen Ostbahn-Gesellschaft (Compagnie des chemins de fer de l’Est) gekauft und das Deutsche Reich es als Kriegsbeute vereinnahmt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges fiel diese Reichseisenbahn an Frankreich.
In den übrigen deutschen Ländern unterstanden die jeweiligen staatlichen Eisenbahnen dagegen weiterhin der Landeshoheit, nachdem Otto von Bismarck vergeblich versucht hatte, die Haupteisenbahnlinien für das Reich zu erwerben. Dies scheiterte zunächst ebenso am Widerspruch der Mittelstaaten wie der 1875 von Albert von Maybach dem Bundesrat vorgelegte Entwurf eines Reichseisenbahngesetzes. Erst durch die langjährigen Bemühungen des preußischen Ministers Paul von Breitenbach und dem riesigen Investitionsbedarf der nach dem Ersten Weltkrieg heruntergewirtschafteten Länderbahnen wurde es möglich, dass das Reich die Staatsbahnen übernahm.
In Befolgung der Bestimmungen der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde zum 1. April 1920 der Staatsvertrag zwischen den betroffenen Ländern geschlossen, der die Deutschen Reichseisenbahnen gründete.Gesetz, betreffend den Staatsvertrag über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich. Vom 30. April 1920. Reichs-Gesetzblatt, Jg. 1920, S. 773–804 (). Acht Länder waren zum Zeitpunkt der Übernahme Eigentümer von Staatsbahnen: die Badischen Staatseisenbahnen, die Bayerischen Staatseisenbahnen, die Hessischen Staatseisenbahnen (mit der preußischen Staatseisenbahn gemeinsam in der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft betrieben), die Mecklenburgische Landeseisenbahn, die Oldenburgischen Staatseisenbahnen, die Preußischen Staatseisenbahnen (mit der hessischen Staatseisenbahn gemeinsam als Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft betrieben), die Sächsischen Staatseisenbahnen und die Württembergischen Staatseisenbahnen.
Das offizielle Gründungsdatum der Deutschen Reichseisenbahnen war der 1. April 1920. Faktisch vollzogen wurde der Gründungsakt am 5. Mai 1920, indem der Reichsverkehrsminister eine „Vorläufige Verwaltungsordnung“ in Kraft setzte.Preußische und Hessische Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Preußischen und Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 15. Mai 1920, Nr. 29. Nachrichten, S. 245.Gustav Bauer (Reichsverkehrsminister): An alle Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichseisenbahnen [vom 5. Mai 1920]. In: Preußische und Hessische Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Preußischen und Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 29. Mai 1920, S. 265. Der Vorgang der „Verreichlichung“ der Länderbahnen zog sich aber über einen erheblichen Zeitraum hin. Noch weit in das Jahr 1921 hinein war der Vorgang nicht abgeschlossen.Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion in Mainz vom 1. Januar 1921, Nr. 1. Bekanntmachung Nr. 14, S. 5; Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion in Mainz vom 8. Januar 1921, Nr. 2. Bekanntmachung Nr. 29, S. 14; Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion in Mainz vom 5. März 1921, Nr. 12. Bekanntmachung Nr. 265, S. 146; Erlass des Reichsverkehrsministers Wilhelm Groener über die „einheitliche Wirtschaftsführung der gesamten Reichseisenbahnen“. In: Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion in Mainz vom 16. April 1921, Nr. 20, S. 235. Da ein erheblicher Teil der Mitarbeiter Beamte der Länder waren, mussten sie nun als Reichsbeamte neu vereidigt werden.Preußische und Hessische Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Preußischen und Hessischen Eisenbahndirektion in Mainz vom 24. Juli 1920, Nr. 44. Bekanntmachung Nr. 708, S. 394f. Nicht einbezogen wurden die Strecken im Saargebiet der ehemaligen „Eisenbahndirektion Saarbrücken 1“, die im August 1920 in Direktion der Saareisenbahnen und 1921 in Eisenbahndirektion des Saargebietes umbenannt wurde.
Zunächst als Reichseisenbahnen bezeichnet, legte Reichsverkehrsminister Wilhelm Groener mit Erlass vom 27. Juni 1921 formell den Namen Deutsche Reichsbahn fest. 1922 folgte die Umbenennung der bisherigen Eisenbahndirektionen in Reichsbahndirektion.
Entsprechend Art. 93 der Weimarer Verfassung wurden als beratende Gremien Eisenbahnbeiräte ins Leben gerufen. In den Ländern wurden im Mai 1921 zunächst zehn Landeseisenbahnräte errichtet, außerdem ein reichsweiter Reichseisenbahnrat. Vertreten waren in diesen Räten die Industrie- und Handelskammern, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft sowie die Gewerkschaften. 1922 änderte das Reichsverkehrsministerium die Anzahl auf 13 Landeseisenbahnräte. Die Eisenbahnräte wurden in Fragen der Fahrplangestaltung und der Reichseisenbahnrat vor allem bei der Festlegung der Tarife im Personen- und Güterverkehr zu Rate gezogen; die Entscheidungen oblagen aber der Führung der Reichsbahn und ab 1924 ihrem Verwaltungsrat. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes gelangen Investitionen in die elektrifizierten Netze der Reichsbahn. Beispielsweise erreichte mit Anschluss der Stadt Görlitz (1923) das schlesische Netz eine Gesamtlänge von 390 km.Jahresbericht über die elektrische Zugförderung, Rbd Breslau, 1938
Bahnhöfe der Deutschen Reichsbahn wurden mitunter auch als Reichsbahnhof (Rbf) bezeichnet, um sie von benachbarten Bahnhöfen von Privatbahnen abzugrenzen.
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (1924 bis 1937) mini|Bekanntmachung über den Übergang des Rechtes zum Betriebe der Reichseisenbahn auf die „Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ (14. Oktober 1924) mini|Zertifikat über 10 Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, am 1. April 1928 durch die Reichsbankdirektion ausgegeben mini|Streckennetz der Schnelltriebwagen Ende der 1930er Jahre
Der 1924 entwickelte Dawes-Plan sah unter anderem vor, die Reichseisenbahnen komplett an die Reparationsgläubiger zu verpfänden. Die Reichsregierung erließ daher am 12. Februar 1924 die Verordnung über die Schaffung eines Staatsunternehmens „Deutsche Reichsbahn“, das die im Eigentum des Deutschen Reiches stehenden Eisenbahnen betrieb und verwaltete. Das Deutsche Reich blieb dabei Eigentümer der Reichseisenbahnen. Der neue Rechtszustand trat zum 15. Februar 1924 in Kraft. Reichsverkehrsminister Rudolf Oeser unterzeichnete die Bekanntmachung an die Mitarbeiter der Bahn mit „Der Leiter des Unternehmens ‚Deutsche Reichsbahn‘ – Oeser – Reichsverkehrsminister“.Reichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 23. Februar 1924, Nr. 8, S. 103.
Da den Reparationsgläubigern diese Maßnahmen nicht weit genug gingen, wurde am 30. August 1924 das „Gesetz über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Reichsbahngesetz)“ (RGBl. II S. 272) erlassen. Durch dieses Gesetz gründete das Deutsche Reich eine Gesellschaft mit dem Namen „Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ zum Betrieb der Reichseisenbahnen. Dadurch wurde das Staatsunternehmen „Deutsche Reichsbahn“ wiederum aufgelöst. Zwar bestand das Grundkapital aus Stamm- und Vorzugsaktien, erstere waren im Besitz des Reiches. Es handelte sich dennoch nicht um eine herkömmliche Aktiengesellschaft, sondern um „ein Wirtschaftsgebilde ganz eigener Art“, das keiner der im Handelsgesetzbuch benannten Gesellschaftsformen entsprach und auch nicht im Handelsregister eingetragen war.Eberhard Kolb: Die Reichsbahn vom Dawes-Plan bis zum Ende der Weimarer Republik. In: Lothar Gall, Manfred Pohl (Hrsg.): Die Eisenbahn in Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-45817-3, S. 116. Die neue Rechtslage trat zum 11. Oktober 1924 in Kraft.Reichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 18. Oktober 1924, Nr. 43, S. 467. Gleichzeitig mit dem Reichsbahngesetz wurde die Gesellschaft mit einer Schuldverschreibung zugunsten der Sieger in Höhe von elf Milliarden Goldmark belastet, während das Grundkapital fünfzehn Milliarden Goldmark betrug. Ab 1926 wurde das Kalenderjahr zum Geschäftsjahr der DRReichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 9. Januar 1926, Nr. 1. Nachrichten, S. 10. und ersetzte die Bezeichnungen „Etatjahr“, „Rechnungsjahr“ und „Wirtschaftsjahr“.Reichsbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 13. Februar 1926, Nr. 8. Bekanntmachung Nr. 118, S. 64.