Plesse, Konstein und Karnberg sind die namengebenden Berge eines Fauna-Flora-Habitat-GebietesFauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Steckbriefe der Natura 2000 Gebiete auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz (BfN); abgerufen am 2. März 2018. im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis. Die großflächigen und naturnahen Buchenwälder und die orchideenreichen Halbtrockenrasen der Berge gelten als ein bedeutsamer Schwerpunktraum für den Arten- und Biotopschutz.
Geographische Lage Das FFH-Gebiet mit der Plesse (), dem Konstein () und dem Karnberg () liegt im östlichen Bereich der Gemarkung der Stadt Wanfried und erstreckt sich entlang der Landesgrenze zu Thüringen. Die Berge sind Teile einer Muschelkalkplatte, die das Thüringer Becken umrandet. Weithin sichtbar ist die freistehende, rund 200 Meter lange und 25 bis 50 Meter hohe Kalkfelswand der Plesse, die im Jahr 1640 durch einen Bergsturz entstand. An der Schichtgrenze zwischen dem Muschelkalk und dem unterlagernden Oberen Buntsandstein (Röt) ereigneten sich im Laufe der Erdgeschichte immer wieder Bergstürze und Bergrutsche, die das Landschaftsbild formten.
Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, die auf der Geographischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg basiert, befindet sich das FFH-Gebiet im Bereich der Wanfrieder Werrahöhen (483.22), einer Teileinheit des Westlichen Obereichsfelds (483.2) der Nordwestlichen Randplatten des Thüringer Beckens (483). Nach Westen geht das Gebiet in das Treffurt-Wanfrieder Werratal (358.1) des Unteren Werraberglands (358.1) über.Hans-Jürgen Klink: Blatt 112 Kassel. In: Naturräumliche Gliederung nach der Geographischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg.
Geologische Besonderheiten Felshänge, die durch Bergrutsche und bergsturzartige Abbrüche des Muschelkalks entstanden sind, sollen in Deutschland nirgends so häufig vorkommen wie in dem Bereich der nordwestlichen Umrahmung des Thüringer Beckens. Neben den Wanfrieder Werrabergen mit dem Naturschutzgebiet „Plesse-Konstein“ sind die Gobert mit den Naturschutzgebieten „Hessische Schweiz bei Meinhard“ und „Kalkklippen südlich des Iberges“, der Ringgau mit dem Naturschutzgebiet „Boyneburg und Schickeberg bei Breitau“ sowie die Naturschutzgebiete „Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg“, „Graburg“, „Iberg bei Markershausen“ und der „Kielforst bei Herleshausen“ weitere Gebiete im Werra-Meißner-Kreis des Naturraums der nordwestlichen Randplatten des Thüringer Beckens mit Bergsturz- und Bergrutschhängen.Lothar und Sieglinde Nitsche, Marcus Schmidt: Naturschutzgebiete in Hessen, Band 3. cognitio Kommunikation & Planung, Niedenstein 2005, ISBN 3-932583-13-2, S. 23 f.
Bergstürze oder Bergrutsche können in niederschlagsreichen Zeiten an der geologischen Schichtgrenze zwischen dem Unteren Muschelkalk (Wellenkalk) und dem darunter liegenden Oberen Buntsandstein (Röt) entstehen. Regenwasser versickert in den Klüften und Spalten des Muschelkalkes und trifft auf den tonigen Röt, der aufquillt und fließfähig werden kann. Dadurch gerät der über dem Röt befindliche Muschelkalk in Bewegung und wird instabil. Die Felsbereiche, die sich dabei ablösen, bewegen sich auf dem breiartigen Röt allmählich talabwärts und lassen Schluchten entstehen. Diese ermöglichen ein verstärktes Versickern von Niederschlägen, die den sogenannten Massenverlagerungsprozess beschleunigen.
Eine Besonderheit in diesem Gebiet ist das Vorhandensein von mehreren zehntausend Jahre alten und erdgeschichtlich jungen, nur wenige hundert Jahre alten Bergstürzen. Der letzte Felssturz geschah am 24. Januar 1640, in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Während eines „gräulichen ungewöhnlichen Sturmwindes“, wie eine zeitgenössische Chronik berichtete, hatte sich eine rund 200 Meter breite Gesteinswand der Plesse gelöst und war zu Tal gestürzt. Die Erschütterung, die der Bergsturz hervorrief, soll so stark gewesen sein, „dass im städtischen Hochzeitshaus in welchem Klauß Fischer seinen Ehrentag beging, die Tassen ein Ellen hoch gesprungen sind“.Reinhold Strauß: Chronik der Stadt Wanfried. Verlag Carl Braun, Wanfried 1908, S. 73 f.
Unterschutzstellung Innerhalb des FFH-Gebietes überlagern sich verschiedene Schutzgebietskategorien, so dass Teilbereiche „doppelt und dreifach“ unter besonderem Schutz stehen:
Naturschutzgebiet Im Jahr 1960 wurden mit Verordnung der höheren Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel die Gebietsteile Plesse mit 51,3 Hektar und Konstein mit 33,4 Hektar in das Landesnaturschutzbuch eingetragen und damit zum „Naturschutzgebiet Plesse und Konstein“ erklärt.Verordnung über das Naturschutzgebiet Plesse und Konstein vom 29. Februar 1960. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 14/1960 vom 2. April 1960, S. 425 f. In den 1980er Jahren wurden dann beide, ursprünglich voneinander getrennte Flächen zusammengelegt und mit dem nördlich angrenzenden Bereich und dem Gatterbachtal zu dem nun rund 159 Hektar großen Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“ erweitert. Mit der Unterschutzstellung sollten in dem Gebiet, das durch seine „besondere geologische sowie pflanzen- und tiergeographische Bedeutung gekennzeichnet“ wird, die Felsfluren mit den Reliktgesellschaften, die artenreichen Laubmischwaldgesellschaften, die Kalktuffstufe im Gatterbachtal sowie die Huteflächen mit ihrer Vegetation erhalten und geschützt werden.Zitiert aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“ vom 21. Dezember 1982. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 2/1983 vom 10. Januar 1983, S. 167 f. Nach Erweiterungen in den Jahren 1984 und 1997 besaß das Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“, das die nationale Kennung 1636002 und den WDPA-Code 7051 hatte, zuletzt eine Größe von 190 Hektar.Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“. In: Weltdatenbank für Schutzgebiete; abgerufen am 6. Februar 2024. Anfang des Jahres 2023 wurde das Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“ mit dem Naturschutzgebiet „Eichenberg bei Frieda“ und weiteren Waldflächen zu einem Teil des neuen Naturschutzgebiets „Wälder um Wanfried“.Mit der Verkündung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in der Ausgabe 10/2023 vom 6. März 2023 trat die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wälder um Wanfried“ in Kraft und die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Plesse – Konstein“ vom 22. Dezember 1997 wurde aufgehoben. Das mehr als 920 Hektar große Gebiet, mit der landesinternen Kennung 1636038, besteht aus drei Schutzzonen. Ziel der Unterschutzstellung in den Schutzzonen I und II, zu denen die Flächen um Plesse und Konstein gehören, ist die Sicherung der natürlichen Dynamik des Waldökosystems mit ihren Zusammenbruchs- und Pionierphasen, um die daran gebundene seltene Flora und Fauna zu erhalten.Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wälder um Wanfried“ vom 6. Februar 2023. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe 10/2023 vom 6. März 2023, S. 408 f.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet mini|Blick aus südwestlicher Richtung über Wanfried auf den Karnberg
Im Rahmen der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wurde das Naturschutzgebiet „Plesse-Konstein“ mit dem südlicher gelegenen Höhenrücken des Karnbergs, einschließlich des Muhlienbergs und der Mainzer Köpfe, im April 1999 der EU-Kommission für das länderübergreifende ökologische Schutzgebietssystem Natura 2000 vorgeschlagen. Begründet wurde die Schutzwürdigkeit, neben anderem, mit den hier entstandenen großflächigen, naturnahen Kalkbuchenwäldern, zu denen mit typischen Ausprägungen Waldgersten-, thermophiler Orchideen- und Blaugras-Buchenwald gehören. Außerdem mit den Magerrasen als Relikte historischer Hutenutzung, den Kalktuffquellen im Gatterbachtal und den Brutplätzen gefährdeter Vogelarten. Überregionale Bedeutung besitzen die unterschiedlich alten Bergstürze im Gebiet.Regierungspräsidium Kassel: Standard-Datenbogen für besondere Schutzgebiete, erstellt im Mai 1998 und im Januar 2015 aktualisiert.Büro für Naturschutz, Ökologie und Landbau (NÖL): Grunddatenerfassung für das FFH-Gebiet „Plesse-Konstein-Karnberg“ Nach der Bestätigung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Dezember 2004 forderte die EU, neben dem Gebietsmanagement und dem damit verbundenen Monitoring, eine förmliche Schutzerklärung, die im Januar 2008 mit der „Verordnung über Natura 2000-Gebiete in Hessen“ erfolgte.Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom 16. Januar 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Nr. 4 vom 7. März 2008. Das FFH-Gebiet mit einer Größe von 563,57 Hektar hat die Gebietsnummer 4827-301 und den WDPA-Code 555520191.„Plesse-Konstein-Karnberg“. In: Weltdatenbank für Schutzgebiete; abgerufen am 8. Februar 2024.
Geologisch schützenswerte Objekte Als schützenswertes Geotop, das erdgeschichtliche Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde vermittelt, wird das Naturschutzgebiet „Plesse-Konstein“ im Landschaftsrahmenplan Nordhessen geführt. Hier sollen im Rahmen des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) sogenannte einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als Teil des erdgeschichtlichen Naturerbes gelten, geschützt werden. Nach Abstimmungen mit allen Beteiligten wurde der Landschaftsrahmenplan Anfang des Jahres 2001 veröffentlicht.Geologisch schützenswerte Objekte, Landschaftsrahmenplan Nordhessen auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel; abgerufen am 6. Februar 2024.
Der Wasserfall im Elfengrund, der ehemalige Steinbruch an der südöstlichen Seite des Konstreins und die Abbruchwand der Plesse gehören zu den 120 Geotopen im Werra-Meißner-Bergland, die das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erfasst, beschrieben und bewertet hat.Adalbert Schraft und Heiner Flick: Geotope im Werra-Meißner-Bergland. In: GeoTouren in Hessen. Geologische Streifzüge durch die schönsten Regionen Hessens. Band 3 – Osthessisches Buntsandstein-Bergland und Werra-Meißner-Bergland. S. 684.
Vogelschutzgebiet Das Vogelschutzgebiet hat den WDPA ID-Code 555537561 und seit 2004 den EU-Code 4726-401. Es liegt in der nordwestlichen Spitze des Naturschutzgebietes „Plesse-Konstein“ und erstreckt sich über rund 52 ha um die Plesse. Der Bereich ist die mittlere Teilfläche des dreigeteilten und insgesamt 483,43 Hektar großen Natura 2000-Vogelschutzgebietes „Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis“.Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis in der Datenbank für Schutzgebiete protectedplanet.net; abgerufen am 7. Februar 2018. Die beiden anderen Teilbereiche liegen in den Naturschutzgebieten „Hessische Schweiz bei Meinhard“ und „Boyneburg und Schickeberg bei Breitau“. Schutzziel ist vor allem die Sicherung der Lebensräume von Wanderfalken und Uhus.
Kalkfelsklippen wie die der Plesse, die nicht bewachsen sind und einen freien Anflug ermöglichen, gehören von alters her zu den Brutgebieten der Wanderfalken und Uhus.