mini|Hermann Hammerschmidt (links) zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern im Jahr 1905

Hermann Karl Siegfried Franz Hammerschmidt (* 21. August 1887 in Cottbus; † Dezember 1944 im Arbeitserziehungslager Oderblick bei Schwetig) war ein deutscher Rechtsanwalt und Notar. Er führte zusammen mit seinem Vater und einem seiner Brüder eine erfolgreiche Kanzlei in seiner Geburtsstadt Cottbus. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft war er ab 1933 der Judenverfolgung der Nationalsozialisten ausgesetzt. Durfte er aufgrund seines Fronteinsatzes im Ersten Weltkrieg zunächst noch seinem Beruf nachgehen, wurde ihm dies 1938 durch die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz verboten. Stattdessen wurde er zum Konsulenten, einer Art Rechtsberater für Juden, ernannt. 1941 wurde er vollständig enteignet. Nach der Flucht eines seiner Söhne vom Zwangsarbeitsdienst wurde er festgenommen, im Dezember 1944 in das Arbeitserziehungslager Oderblick nahe Schwetig verbracht und dort kurz nach seiner Ankunft ermordet. Auch drei seiner fünf Geschwister wurden Opfer des Holocausts.

Leben Vor 1933 Hermann Hammerschmidt wurde als ältestes von sechs Kindern des seit 1886 in Cottbus ansässigen jüdischen Rechtsanwalts Abraham Hammerschmidt und seiner Frau Bertha geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Cottbus studierte er Jura in Berlin. Daneben studierte er Klavier am Stern’schen Konservatorium und bestand dort sein Examen als Konzertpianist.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 131. Danach trat er in die Kanzlei seines Vaters ein. Im Ersten Weltkrieg meldete sich Hermann Hammerschmidt freiwillig als Sanitätssoldat, nachdem seine beiden jüngeren Brüder, die sich im wehrfähigen Alter befanden, dienstuntauglich gemustert worden waren.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 99–100. Er diente in Frankreich an der Somme und in Russland in den Prypjatsümpfen. Später zog er sich in den überfluteten Schützengräben am Ypernbogen eine Nierenbeckenentzündung zu. Wegen des sich daran anschließenden Gelenkrheumatismus wurde er 1918 für frontuntauglich erklärt. So erlebte er das Ende des Krieges in Cottbus. mini|Doppelhaus in der Seminarstraße 34/35, das von Hermann und Hans Hammerschmidt erbaut wurde. Im Februar 1919 heiratete Hammerschmidt Elisabeth Pawelke. Die katholische Tochter eines Zollbeamten war die Schulfreundin seiner jüngeren Schwester. Aus dieser Ehe gingen die drei Söhne Helmut, Wolfgang und Ulrich hervor. Sie wurden konfessionell liberal erzogen.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 112. Auch Hermanns Bruder Hans, der ebenfalls in der Kanzlei des Vaters tätig war, hatte geheiratet und zwei Kinder bekommen. Die Geschäfte der Kanzlei gingen nach dem Ende der Inflation immer besser. Ihre Räumlichkeiten am Sitz der Familie in der Bahnhofstraße 62 wurden zu klein, weshalb Hermann und Hans Ende der 1920er-Jahre in der Seminarstraße 34/35, im nördlichen Villenviertel von Cottbus, gemeinsam ein geräumiges und modernes Doppelhaus erbauten, das erhalten ist.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 104–105 Es war vom Architekten Max Hanke entworfen worden.Winfried Dolderer: Wohnhaus und Erinnerungsort. In: Monumente: das Magazin der Denkmalkultur in Deutschland. Heft 3 (2026), S. 34f.

1933–1938: Von der „Machtergreifung“ bis zum Novemberpogrom Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 war Hermann Hammerschmidt mit seiner Familie der beginnenden Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten ausgesetzt. Während des „Judenboykotts“ am 1. April 1933 bezogen zwei SA-Männer vor der Kanzlei Stellung und schickten alle Angestellten weg. Ähnlich erging es auch Geschäften jüdischer Kaufleute in der Spremberger Straße.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 118–121. Am 4. April erhielten Hermann, sein Vater Abraham und sein Bruder Hans drei gleichlautende Briefe vom Landgerichtspräsidenten mit der Aufforderung, das Amt als Notar niederzulegen. In der Begründung hieß es unter anderem, „daß die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ernstlicher Gefahr ausgesetzt ist, wenn Deutsche sich im Rechtsverkehr weiterhin Urkunden entgegenhalten lassen müssen, die von jüdischen Notaren aufgenommen oder beglaubigt worden sind“. „In ihrem eigenen Interesse“ und in „Rücksicht auf die erregte Volksstimmung“ sei es daher ratsam, das Amt niederzulegen. Am 7. April wurde dann durch das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ein Vertretungsverbot für alle jüdischen Anwälte erlassen. Ausgenommen waren nur Anwälte, die vor dem 1. August 1914 zugelassen worden waren oder am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatten. Daher blieben Hermann Hammerschmidt, sein Vater Abraham und sein ältester Bruder Fritz zunächst verschont. Hans und der in Berlin tätige Bruder Walter waren jedoch davon betroffen. In der Folgezeit sank die Zahl der Mandanten in der Cottbuser Kanzlei deutlich, nicht nur, weil mit Hans nun ein Anwalt in der Kanzlei fehlte, sondern auch, weil sich viele Cottbuser Textilbetriebe und Geschäftsleute, die bisher von der Kanzlei vertreten worden waren, angesichts der allgemeinen judenfeindlichen Stimmung zurückzogen. So mussten sechs der 13 Angestellten der Kanzlei entlassen werden.

Nach dem Tod des Vaters Abraham Hammerschmidt im Februar 1934 wurde Hermann als ältester Sohn das Oberhaupt der Familie. Die Kanzlei wurde nun auf zwei Räume verkleinert. Die übrigen Räume in der Bahnhofstraße 62 wurden als Wohnungen vermietet.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 129. Hammerschmidt wurde Mitglied und Vorsitzender der Cottbuser Orts- und Kreisgruppe des Reichsbunds jüdischer Frontsoldaten. Er organisierte unter anderem Konzertabende, bei denen er und sein Sohn Helmut als Pianisten sowie sein Bruder Hans als Geiger auftraten. Diese Konzerte wurden durch die Gestapo überwacht.

Im März 1935 wurde Hermann Hammerschmidt das Ehrenkreuz für Frontkämpfer verliehen.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 132. Im September desselben Jahres wurden die Nürnberger Rassengesetze verkündet. Nun war es Frauen unter 45 verboten, in einem Haushalt zu arbeiten, dem auch ein jüdischer Mann angehörte. Dadurch mussten unter anderem das Kindermädchen und die Köchin entlassen werden. Auch in der Kanzlei kam es zu weiteren Entlassungen, sodass nur Hermanns Cousine Frida Glasfeld und zwei ältere Sekretärinnen als Angestellte übrigblieben.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 136–137 Im selben Jahr erhielt Hammerschmidt ein Berufsverbot als Notar. 1937 musste sein Bruder Hans, der seit dem 1933 ausgesprochenen Berufsverbot weitestgehend arbeitslos war, aus Geldnot seine Doppelhaushälfte an einen Cottbuser Textilfabrikanten verkaufen. Er verließ Cottbus mit seiner Familie in Richtung Berlin, wo er eine Anstellung als Versicherungsvertreter gefunden hatte.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 141–142. Hermann Hammerschmidts Sohn Helmut, der als „jüdischer Mischling ersten Grades“ galt, begann 1937 ein Chemiestudium in Berlin. Sein eigentlicher Berufswunsch war es, Musiker zu werden. Auf den Rat eines nach Argentinien ausgewanderten Verwandten entschied er sich jedoch anders, um seine Ausreisechancen zu erhöhen.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 146.

1938–1943: Tod des Bruders, Berufsverbot und Enteignung Am Morgen des 9. November 1938 wurde Hermann Hammerschmidt, wie viele andere Cottbuser Juden, verhaftet.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 148–150. Zudem brachen SA-Leute die Büroräume in der Bahnhofstraße auf und verwüsteten sie. Auch die Cottbuser Synagoge wurde durch Brandstiftung zerstört. Hammerschmidts Sohn Helmut machte sich von Berlin aus auf den Weg nach Merseburg, wo der Bruder seiner Mutter, Walter Pawelke, als Oberst den dortigen Truppenübungsplatz der Luftwaffe leitete. Pawelke kam noch am selben Tag nach Cottbus und versuchte auf dem Polizeirevier die Freilassung seines Schwagers zu erwirken. Dort gab man ihm den Rat, seine Schwester solle sich doch scheiden lassen. Auf seine Entgegnung, dies sei nach den vielen guten gemeinsamen Jahren des Ehepaars nicht anständig, hieß es nur: „Na ja, jetzt kommen halt die schlechten Jahre.“ Anders als andere festgenommene Cottbuser Juden, die in das KZ Sachsenhausen eingeliefert wurden, wurde Hermann Hammerschmidt innerhalb einer Woche wieder freigelassen. Hatte er bisher noch wegen seines Einsatzes im Ersten Weltkrieg als Rechtsanwalt arbeiten dürfen, wurde ihm dieses „Frontkämpferprivileg“ jetzt entzogen. Dafür war er nun als „Konsulent“ zur Rechtsberatung von Juden für den Regierungsbezirk Frankfurt zuständig. Für die bei der Verwüstung seiner Büroräume entstandenen Schäden musste er, wie auch andere Juden, selbst aufkommen, da es Versicherungen verboten war, Ersatz zu leisten. Zudem musste Hammerschmidt ein Viertel seines Vermögens als „Judenbuße“ an den Staat abtreten. Um dieser Forderung nachzukommen, musste er das Gebäude in der Bahnhofstraße, Elternhaus und Sitz der ehemaligen Kanzlei, zum Einheitswert verkaufen.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 153. Eine Aufstellung seines Vermögens hatte er bereits im Frühjahr 1938 im Zuge der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vorlegen müssen. Seine Konsulentenpraxis richtete er in seinem Wohnhaus in der Seminarstraße ein.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 156–157 Zudem musste er aufgrund der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nun den Zweitnamen Israel annehmen. mini|Grabmal von Hermanns Bruder Walter, der an den Folgen seiner KZ-Haft starb.

Für seinen jüngsten Bruder Walter, der in Berlin wohnte, endeten die Vorgänge im November 1938 tödlich. Wie Hermann war er am 9. November 1938 in Berlin festgenommen und ins KZ Sachsenhausen deportiert worden. Durch Bestechungsgelder gelang es seiner Frau, ihn im Dezember zur Auswanderung freizukaufen.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 154–156 Er starb jedoch bereits im Januar 1939 an einer Sepsis, die durch die im KZ zugefügten Wunden verursacht worden war. Er wurde auf dem Neuen jüdischen Friedhof in Cottbus neben seinen Eltern beerdigt. Nach dem Tod seines Bruders äußerte Hermann Hammerschmidt den vorher oft benutzten Satz „Umbringen werden sie mich schon nicht“ nicht mehr.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 160.

In der folgenden Zeit musste er weitere Diskriminierungen über sich ergehen lassen. So wurde am 1. Januar 1939 die Müllabfuhr an seinem Haus eingestellt. Zudem durfte er die Cottbuser Straßenbahn nicht mehr benutzen. Um der Situation in Deutschland zu entfliehen, erkundigte er sich bei der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland nach Ausreisemöglichkeiten. Für die Ausreise nach den geplanten Zielen in China oder Südamerika benötigte man aber Dollardevisen, die Hammerschmidt mangels Kontakten ins Ausland nicht besorgen konnte.Wolfgang Hammerschmidt: Spurensuche. 1996, S. 163–165 Mehr Glück hatte sein Bruder Hans, dem es gelang, seine Kinder zu einer Lehrerfamilie nach England zu schicken. Ihm gelang später die Ausreise über Kuba nach Ecuador.Helmut Schweitzer: Nazigewalt in Cottbus: Das Los der Familie Hammerschmidt. 1991.